BMF

Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat den AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO geändert bzw. ergänzt.

2 Männer im Büro lesen Unterlagen

Anpassungen im AEAO

Die Anpassungen des AEAO wurden in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben. Sie betreffen die Ausführungen zu §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO.

BMF, Schreiben v. 6.8.2024


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung
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