Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.2.3 Sonderfälle

Besonderheiten bei der Gewerbesteuerpflicht ergeben sich bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1], Arbeitsgemeinschaften und in Fällen der Organschaft.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.2 Zwei-Jahresfrist

Rz. 37 Die unter § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG fallende einvernehmliche Herabsetzung der Gegenleistung muss – wie die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – innerhalb von 2 Jahren seit der Entstehung der Steuer (§ 38 AO, § 14 GrEStG) stattfinden. Die im Einzelfall für die Minderung der Gegenleistung ausschlaggebenden Gründe sind für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich des GrEStG 1983 (§ 23 Abs. 1) und Weitergeltung alten Rechts (§ 23 Abs. 2)

Rz. 3 Der Bedeutung des § 23 GrEStG als Überleitungsvorschrift vom alten Landesrecht zum GrEStG 1983 kommt heute – mehr als vierzig Jahre nach Inkrafttreten des GrEStG 1983 – in der Praxis keine Bedeutung mehr zu. Nicht von § 23 GrEStG erfasst werden die Fälle des § 16 GrEStG . Denn hierbei handelt es sich nicht um Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 GrEStG, auf die sich § 23 GrEStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.1 Zweifelhafter Umfang der Gegenleistung

Rz. 36 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 GrEStG betrifft nur die nachträgliche Herabsetzung einer Gegenleistung, nicht aber die Fälle, in denen Art und Umfang der Gegenleistung bereits bei Abschluss des Vertrags zweifelhaft oder ungewiss sind. Da auch bei einer nachträglichen Minderung der Gegenleistung die ursprünglich entstandene Grunderwerbsteuer – wie bei der Rückgängigmach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.2 Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht ordnungsgemäß (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.1.1 Kasuistik des Rückerwerbs

Rz. 27 Unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG fallen sämtliche Rückerwerbe eines Grundstücks, die innerhalb von 2 Jahren nach der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang (vgl. § 38 AO, § 14 GrEStG) stattfinden. Die Vergünstigung erstreckt sich sowohl auf den Rückerwerb durch schlichten Rückkauf eines Grundstücks (vgl. BFH v. 25.10.1979, II R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.1.2 Antrag auf Eintragung ins Grundbuch innerhalb der Zwei-Jahresfrist

Rz. 28 Sofern für den Rückerwerb eine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, muss innerhalb der zweijährigen Frist die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch beantragt werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 GrEStG). Die Vorschrift stellt damit zu Recht nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch ab, auf den die Beteiligten keinen Einfluss haben. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereich

Rz. 30 Kein Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG liegt vor, wenn es zu keiner wirksamen Grundstücksübereignung gekommen ist, weil die Übertragung des Eigentums nichtig ist. In einem derartigen Fall ist eine Rückauflassung nicht notwendig; es genügt eine Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB). Bei formnichtigen Verpflichtungsgeschäften (§§ 313 S. 1, 125 BGB) kommt es f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Kontrolle

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Besteuerungsverfahren - Modernisierung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2023

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gemeinnützigkeit

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabefristen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2015/2016

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Änderung Bescheide

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2016/2017

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassensysteme

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / ELSTER

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Aufbewahrungsfrist

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 71 AO (Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers)

• 2021 Haftung für ausländische Steuern / § 71 AO Fraglich ist, ob sich die Haftung nach § 71 AO auch auf die von § 370 Abs. 6 AO erfassten ausländischen Steuern erstreckt. Dies dürfte zu verneinen sein. Eine derartige Haftung wäre unsystematisch und teleologisch verfehlt. (so Bothe/Rodatz, Grenzenlose Haftung – Droht einem Steuerhinterzieher in Deutschland eine Inanspruchnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.61 § 376 AO (Verfolgungsverjährung)

• 2021 Auswirkungen der Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung auf 15 Jahre auf die Selbstanzeige, die Festsetzungsverjährung und die Aufbewahrungsfrist / § 376 AO / § 371 AO / § 169 AO / § 147 AO Die Verjährungsfrist für die in § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 6 AO genannten besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung wurde von 10 auf 15 Jahre erhöht. Es stellt sich die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.12 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2020 Gemeinnützige Empfängerkörperschaften als Hilfspersonen / § 57 Abs. 1 Satz 2 AO / § 58 Nr. 2 AO Die Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Dabei kann die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke auch durch Hilfspersonen erfolgen mit der Folge, dass eine gemeinnützige Körperschaft auch Hilfsperson einer anderen gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.36 § 170 AO (Beginn der Festsetzungsfrist)

• 2020 Anlaufhemmung / Zweifelsfragen / § 170 Abs. 2 AO Die Abgabe der Steuererklärung beendet die Anlaufhemmung nur dann, wenn die FinVerw dadurch in die Lage versetzt wird, das Veranlagungsverfahren einzuleiten. Auf die inhaltliche Richtigkeit oder die Einhaltung von Formalitäten kommt es nicht an. Keine Geltung hat dies, wenn die eingereichte Steuererklärung derart lückenh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.24 § 138 AO (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit)

• 2020 Anzeigepflicht bei mittelbaren Erwerben und Veräußerungen/§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bzw. 4 AO Fraglich ist, ob § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 bzw. 4 AO auch bei mittelbaren Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen bzgl. ausl. Kapitalgesellschaften zu Anzeigepflichten für inl. Stpfl. führen. Mittelbare Erwerbe bzw. Veräußerungen dürften – entgegen der Auffassung der FinVerw zumindes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.40 § 180 AO (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2022 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Betriebsverlegung an den Wohnsitz nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums / § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO Verlegt ein Stpfl. seinen bisher außerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Wohnsitz-FA geführten Betrieb in den Bezirk dieses FA, bedarf es ab dem VZ, in den die Betriebsverlegung fällt, keiner geso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 181 AO (Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungsfrist)

• 2020 Erlass von Feststellungsbescheiden bei bloßer Möglichkeit der Mitberichtigung nach § 177 AO / § 181 Abs. 5 AO Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist der Erlass eines Feststellungsbescheids grundsätzlich nicht mehr möglich. Keine Geltung hat dies nach § 181 Abs. 5 Satz 1 AO, soweit die Frist für die Festsetzung der Steuern, für welche die Feststellungen von Bedeutung sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.15 § 69 AO (Haftung der Vertreter)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Steuerstundung / Vollstreckungsaufschub / Haftungsrisiko des gesetzlichen Vertreters / § 69 AO / § 222 AO / § 258 AO Im Rahmen der COVID-19-Pandemie kann auf der Grundlage des BMF-Schreibens v. 19.3.2020, BStBl I 2020, 262 bei unmittelbarer und nicht unerheblicher Krisenbetroffenheit des Stpfl. Steuerstundung bzw. Vollstreckungsaufschub gewährt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.5 § 30 AO (Steuergeheimnis)

• 2019 Konsequenzen aus der Abschaffung des Bankgeheimnisses / § 30 AO Das Bankgeheimnis wurde zum 25.6.2017 abgeschafft. Nunmehr können im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Banken Guthabenkonten oder Depots festgestellt und abgeschrieben werden, um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu überprüfen. Auch die Erstellung von Kontrollmitteilungen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft...mehr