Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Berichtigung nach § 129 AO: "mechanisches Versehen"

Der Umstand, dass der unterbliebenen zutreffenden Berücksichtigung einer Besteuerungsgrundlage i.R.d. Veranlagung ein darauf bezogener programmgesteuerter Prüfhinweis vorangegangen ist, schließt eine Berichtigung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht aus, wenn die Überprüfung nicht zu einer für den Fehler ursächlichen neuen Willensbildung des zuständigen V...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) PartG mbB: Haftung für bestandskräftig festgesetzte Steuern und Verspätungszuschläge

Für die Haftung nach § 191 AO i.V.m. § 8 Abs. 1 PartGG sind keine weiteren Voraussetzungen außer der Gesellschafterstellung erforderlich. Haben die Vertreter der Partnerschaftsgesellschaft die der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht fristgerecht angefochten, haben sie diese nach § 166 AO gegen sich gelten zu lassen. Dies schließt festgesetzte Verspätungszusc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Streitig war, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war. Das FG wies die Klage nun als unbegründet ab und bejahte – nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen des § 42 AO – einen Gestaltungsmissbrauch...mehr

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Die Vereinbarungstreuhand (... / 6. Steuerrecht

Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO ist das Treugut auch steuerlich dem Treugeber zuzurechnen (s. hierzu Schmitz-Herscheidt, Die Besteuerung der Körperschaften und ihrer Anteilseigner, 1. Aufl. 2025, Rz. 61 ff.); s. auch BFH v. 14.12.2022 – II R 40/20, GmbHR 2023, 758 = GmbH-StB 2023, 202 (E. Böing) zur Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand im Ber...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

Die erfolgreiche Anfechtung eines ESt-Bescheids im Hinblick auf eine zu Unrecht angesetzte vGA eröffnet die Änderung eines Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO für ein späteres Jahr, in dem die vGA den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG gemindert hatte. FG Münster v. 12.12.2025 – 4 K 2981/22 Emehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteil bei Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer? Ist ein Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich übertragen worden, fehlt es am Erwerb des Gesellschaftsanteils, wenn der übertragene Geschäftsanteil als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist. Der Vorbehaltsnießbraucher ist wirtschaftlicher Eigentümer, we...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Empfängerbenennung bei Zahlungen an zwischengeschaltete Domizilgesellschaft

Ist eine natürliche oder juristische Person, die die Zahlungen des Steuerpflichtigen entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die vertraglich bedungenen Leistungen gar nicht erbringen konnte oder weil sie aus anderen Gründen die ihr erteilten Aufträge und die empfangenen Gelder an Dritte weiterleitete, so ist s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Willkür bei Schätzungsbescheiden

Willkürlich – und damit nichtig i.S.d. § 125 Abs. 1 AO – ist ein Schätzungsbescheid nicht nur bei subjektiver Willkür des handelnden Bediensteten, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, evident von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar is...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit der Angabe einer E-Mail-Adresse

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 AO, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse der Behörde erfolgt. Wird der Einspruch an eine mit Schreibfehlern behaftete E-Mail-Adresse adressiert und deshalb nicht fristgerecht an die Behörde übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Auslegung des § 396 AO

Rz. 4 Der überkommene Wortlaut des § 396 AO ist nicht präzise, sodass die Vorschrift auslegungsbedürftig ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB die Ahndungsmöglichkeit für eine Straftat im Gesetz konkret bestimmt sein muss. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verjährungsfrist ein wesentlicher Bestandteil der Strafbarkeit der Tat. Eine Verlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 6 Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens (s. Rz. 5) muss eine Steuerhinterziehung i. S. v. § 370 AO sein. Hierbei ist es unerheblich, ob nur der Tatbestand der "einfachen" Steuerhinterziehung[1] erfüllt ist oder eine "schwere" Steuerhinterziehung[2] vorgeworfen wird. Steuerhinterziehung i. d. S. ist auch die Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[3], sodass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Dauer des Ruhens

Rz. 28 Die verjährungshemmende Wirkung tritt mit dem Tag ein, an dem die Aussetzungsentscheidung erlassen bzw. aktenkundig gemacht wird.[1] Die Bekanntgabe der Entscheidung ist für den Eintritt der Rechtswirkung wie bei der Einleitung des Strafverfahrens[2] nicht erforderlich.[3] Rz. 28a Die verjährungshemmende Wirkung endet an dem Tag, an dem die Ermittlungen fortgeführt werd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1 Anhängiges Strafverfahren

Rz. 5 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO kommt in jedem Verfahrensstadium in Betracht[1], sei es im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren[2], sei es im gerichtlichen Verfahren[3], sei es im Nachverfahren, wenn ein Einziehungsverfahren gem. §§ 422, 423 StPO abgetrennt wurde.[4] Erforderlich ist insoweit nur, dass das Verfahren ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Besteuerungsverfahren

Rz. 8 Die Aussetzung des Strafverfahrens ist nur zulässig, wenn über den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch entschieden werden kann, d. h., er darf noch nicht infolge der Festsetzungsverjährung[1] erloschen sein. Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde das Besteuerungsverfahren schon tatsächlich begonnen hat.[2] Es muss nur rechtlich durchgeführt werden kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3.2 Steuerstraftat

Rz. 31 Streitig ist, ob das Ruhen der Verjährung nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung eintritt[1] oder auch hinsichtlich mit der Steuerhinterziehung begangener allgemeiner Straftaten, also hinsichtlich der gesamten Tat im verfahrensrechtlichen Sinne.[2] Anwendbar ist § 396 AO auch auf die versuchte Steuerhinterziehung.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Voraussetzungen der Verfahrensaussetzung nach § 396 AO

2.1 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung 2.1.1 Anhängiges Strafverfahren Rz. 5 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO kommt in jedem Verfahrensstadium in Betracht[1], sei es im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren[2], sei es im gerichtlichen Verfahren[3], sei es im Nachverfahren, wenn ein Einziehungsverfahren gem. §§ 422, 423 StPO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6 Fortsetzung des Strafverfahrens

Rz. 25 Da die Aussetzung eine Ermessensentscheidung ist (s. Rz. 17), kann die Aussetzung jederzeit durch die Ermittlungsorgane oder das Gericht (s. Rz. 16) wieder aufgehoben werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf.[1] Dies kann auch konkludent durch Fortsetzung der Ermittlungsmaßnahmen geschehen. Maßnahmen zur Beweissicherung sind stets zulässig.[2] Werden etwa zum Zwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt und das als Amtspflicht gegenüber dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Ablehnung der Aussetzung durch die Ermittlungsbehörden oder das Strafgericht ist nach § 305 S. 1 StPO nicht beschwerdefähig.[1] Die Ablehnung steht in einem derartigen Zusammenhang mit der nachfolgenden Sachentscheidung, dass sie nur mit einem Rechtsmittel gegen diese, nicht aber selbstständig angefochten werden kann. Hierdurch wird der Beschuldigte nicht gehinder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Sonstige Aussetzungsmöglichkeiten

Rz. 3 § 396 AO ist eine Spezialregelung gegenüber sonstigen Möglichkeiten zur Aussetzung des Strafverfahrens nach der StPO, soweit die Aussetzungsvoraussetzungen (s. Rz. 5) erfüllt werden, lässt diese im Übrigen aber unberührt.[1] Für die Entscheidung über verwaltungsrechtliche oder bürgerlich-rechtliche Vorfragen ergeben sich Aussetzungsmöglichkeiten nach §§ 154d, 262 StPO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Entscheidungsbefugnis

Rz. 16 Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ergeht entweder von Amts wegen oder auf Antrag, d. h. einer Anregung, des Beschuldigten.[1] Zuständig für die Entscheidung ist nach § 396 Abs. 2 AO im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [2], wenn diese das Strafverfahren selbstständig durchführt; nach Erhebung der öffentl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Ermessen

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen für die Aussetzung vor, so kann diese erfolgen. Der Beschuldigte hat keinen Rechtsanspruch auf die Aussetzung.[1] Die entscheidungsbefugte Ermittlungsbehörde bzw. das zuständige Gericht (s. Rz. 16) haben eine Ermessensentscheidung zu treffen.[2] Rz. 17a Abzuwägen ist für das konkrete Strafverfahren das Interesse an einer einheitlichen Rechtsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Form und Inhalt

Rz. 19 Die Entscheidung über die Aussetzung nach Erhebung der öffentlichen Klage (s. Rz. 16) ergeht nach § 228 Abs. 1 StPO durch Beschluss des Gerichts. Ob der Beschluss zu begründen ist, richtet sich nach § 34 StPO.[1] Gerichtliche Beschlüsse ergehen dabei entweder mündlich in der Hauptverhandlung und werden dort in Anwesenheit der betroffenen Personen bekannt gemacht oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die Aussetzung des Strafverfahrens hat zur Folge, dass das anhängige Strafverfahren (s. Rz. 5a) ohne Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (s. Rz. 2) nicht betrieben werden muss und Strafverfolgungsverjährung nicht eintritt. Die Aussetzungsentscheidung bewirkt nach § 396 Abs. 3 AO das Ruhen der Strafverfolgungsverjährung (s. Rz. 26a). Auch die abgewartete bestandskräf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3.1 Beschuldigte

Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der Personen, gegen die sich dieses Verfahren richtet.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

1 Grundlagen 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

2.1.1 Anhängiges Strafverfahren Rz. 5 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO kommt in jedem Verfahrensstadium in Betracht[1], sei es im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren[2], sei es im gerichtlichen Verfahren[3], sei es im Nachverfahren, wenn ein Einziehungsverfahren gem. §§ 422, 423 StPO abgetrennt wurde.[4] Erforderlich ist insow...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Rechtswirkung

Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, sondern die Zeit, in der aufgrund der Aussetzung das Verfahren ruht (s. Rz. 28, 28a), wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. Die Verjährung ist ein Prozesshindernis, das stets von Amts wegen zu prüfen ist.[2] Das Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Wiederaufnahme gem. § 359 StPO

Rz. 32 Aufgrund der sog. Vorfragenkompetenz der Strafgerichte in Steuerstrafsachen kann bei unterlassener Aussetzung des Verfahrens gem. § 396 AO die spätere, von den Bewertungen im Strafurteil abweichende Steuerfestsetzung allein die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gem. § 359 StPO wegen neuer Tatsachen und Beweismittel nicht begründen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Wirkung der Aussetzung

4.1 Allgemeines Rz. 26 Die Aussetzung des Strafverfahrens hat zur Folge, dass das anhängige Strafverfahren (s. Rz. 5a) ohne Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (s. Rz. 2) nicht betrieben werden muss und Strafverfolgungsverjährung nicht eintritt. Die Aussetzungsentscheidung bewirkt nach § 396 Abs. 3 AO das Ruhen der Strafverfolgungsverjährung (s. Rz. 26a). Auch die abgewarte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2 Ruhen der Verjährung

4.2.1 Rechtswirkung Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, sondern die Zeit, in der aufgrund der Aussetzung das Verfahren ruht (s. Rz. 28, 28a), wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. Die Verjährung ist ein Prozesshindernis, das stets von Amts wegen zu prüfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Aussetzungsentscheidung

3.1 Entscheidungsbefugnis Rz. 16 Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ergeht entweder von Amts wegen oder auf Antrag, d. h. einer Anregung, des Beschuldigten.[1] Zuständig für die Entscheidung ist nach § 396 Abs. 2 AO im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [2], wenn diese das Strafverfahren selbstständig durchführt;...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Grundlagen

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt und das als A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3 Umfang des Ruhens

4.2.3.1 Beschuldigte Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der Personen, gegen die sich dieses Verfahren richtet. 4.2.3.2 Steuerstraftat Rz. 31 Streitig ist, ob das Ruhen der Verjährung nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung eintritt[1] oder auch hinsichtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Rechtsnatur

Rz. 18 Die Aussetzung ist eine Verfahrensmaßnahme des zuständigen Strafverfolgungsorgans (s. Rz. 16) zur Gestaltung des Strafverfahrens. Sie stellt keinen Verwaltungsakt (Justizverwaltungsakt) dar, da nicht in ein subjektives Recht des Beschuldigten eingegriffen wird.[1]mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, hinterzogene ... / 6 Pflicht zur nachträglichen Rückstellungsbildung

Eine auf die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gestützte Pflicht zur nachträglichen Bildung einer Rückstellung für das Jahr des Entstehens der Steuern ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ferner insoweit ausgesprochen worden, als ein Finanzamt, wenn es bereits im Veranlagungsverfahren anlässlich der Überprüfung der Steuererklärung eine Erhöhung de...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 4 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verpflichtung liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaftlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Beförderung oder Versendung durch den Auftraggeber

Rz. 80 Damit die Ausfuhr in ein Drittland gewährleistet ist, muss im Fall der Beförderung oder Versendung des be- oder verarbeiteten Gegenstands durch den Auftraggeber dieser ein ausländischer Auftraggeber sein.[1] Ein ausländischer Auftraggeber i. S. d. § 7 UStG liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 UStG für den ausländischen Abnehmer erfüllt sind.[2] Rz. 81 Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Belegmäßiger Ausfuhrnachweis

Rz. 94 Durch Belege ist nachzuweisen, dass der bearbeitete oder verarbeitete oder der überlassene (Sonderfall der Leistung) Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt ist (Ausfuhrnachweis). Das BMF hat von der ihm in § 7 Abs. 4 S. 2 UStG erteilten Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist, durch die UStDV Gebrauch gemacht. Nach ...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.3 Buchnachweis

Rz. 100 Die Voraussetzungen einer Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber müssen gem. § 7 Abs. 4 UStG i. V. m. § 13 UStDV buchmäßig nachgewiesen sein. Die buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (Mussvorschrift).[1] Die Bücher sind grundsätzlich im Bundesgebiet zu führen.[2] Die Ausführungen ü...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / II. Ertragsteuerliche Würdigung: Nachversteuerungstatbestände i.S.d. § 22 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 UmwStG

Die Privilegien eines steuerneutralen Anteilstausches i.S.d. § 21 UmwStG – also die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Genossenschaft) unterhalb des gemeinen Werts – auf Ebene des Einbringenden knüpft der Gesetzgeber an bestimmte Behaltensvoraussetzungen bzgl. der eingebrachten Anteile ("die sperrfristverhafteten Anteile") auf Ebene der übernehmenden Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.1 Gewinnermittlungsarten

Rz. 515 Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kommen drei Gewinnermittlungsarten in Betracht: Die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG und die Gewinnermittlung nach § 13a EStG. Rz. 516 Liegen die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG vor, ist der Land- und Forstwirt zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet. Er kann aber nach § 13a Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr