Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Leistungsaustausch und wirt... / 4. Missbräuchliche Gestaltung?

Leistungsaustausch steht nicht in Frage: Auch bei der "Saldierung" dürfte das Problem darin liegen, dass die verschiedenen Prüfungsebenen miteinander vermischt werden (vgl. Teil I, Ziff. III.). Im vorstehend dargestellten Beispiel der Vermietung des Sportzentrums (s. oben V.1.) haben die Parteien A und B einen Mietvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage A der B den Mietgeg...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / c) Auskunft

Beantragung einer verbindlichen Auskunft möglich: Nach dem vorstehend unter III.4.b.bb. Gesagten sollte es auch möglich sein, dass eine Einrichtung die Erteilung einer verbindlichen Auskunft darüber beantragt, dass sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit agiert (oder nicht).[39] Bei der Angabe des "genau bestimmten" Sachverhalts (vgl. § 89 Abs. 2 Satz 1 AO) müsste die...mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Keine Alternativen

Abwarten nicht möglich: Ansonsten müsste im Prinzip abgewartet werden, bis die jeweilige wirtschaftliche Tätigkeit beendet wird, um dann festzustellen, ob die Einrichtung unternehmerisch tätig war oder nicht. Das mag für kurze (Einzel-)Tätigkeiten theoretisch funktionieren, auch wenn es für die Einrichtung kaum praktikabel wäre.[31] Wie soll sie ihre Preise kalkulieren?[32] I...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Kontrolle

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gemeinnützigkeit

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kryptowährung

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bekanntgabe

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabefristen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Wirtschafts-Identifikationsnummern

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Kompaktübersicht: Steuerges... / ELSTER

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassensysteme

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR) im Kalend...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.2 Bedingte Unpfändbarkeit (§ 850b Abs. 2 ZPO)

Rz. 21 Die unter Rz. 17–20 erörterten Bezüge sind für alle Gläubiger grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 2 ZPO kommt eine Pfändung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners keine oder keine vollständige Befriedigung gebracht hat oder aller Voraussicht nach nicht bringen wird und gleichzeitig die Pfändung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.3 Kontenpfändung (§ 55 SGB I)

Rz. 65 Gemäß § 55 SGB I sind Geldleistungen, die auf ein Konto des Schuldners überwiesen werden, innerhalb der ersten 14 Tage nach der Überweisung nicht pfändbar.[1] Dabei ist es ohne Bedeutung, was für eine Art von Geldleistung der Überweisung zugrunde liegt, solange es sich um Geldleistungen nach dem SGB handelt. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist bestehen gem. § 55 Abs. 4 SGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsschutz

Rz. 66 Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung die §§ 850ff. ZPO sowie andere gesetzliche, die Pfändung von Forderungen betreffenden Normen nur sinngemäß anzuwenden sind, und aufgrund der Tatsache, dass die Vollstreckungsbehörde dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung unterliegt, hat die Vollstreckungsbehörde die Pfändungsverbote und -bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 850i Abs. 1 ZPO)

Rz. 46 § 850i Abs. 1 ZPO stellt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unter Pfändungsschutz.[1] Bei solchen nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist dem Schuldner so viel von den Vergütungen zu belassen, wie er für seinen Unterhalt und den der Personen, denen er gesetzlichen Unterhalt schuldet, benötigt. Dem Schuldner is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 850e Nr. 2 ZPO)

Rz. 33 § 850e Nr. 2 ZPO bestimmt, dass für die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens mehrere Arbeitseinkommen, die aus einem oder mehreren Arbeits- oder Dienstverhältnissen bei einem oder mehreren Arbeitgebern stammen, zusammenzurechnen sind. Nicht berücksichtigt werden allerdings Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.9 Verschleiertes Arbeitseinkommen (§ 850h ZPO)

Rz. 42 § 850h ZPO normiert, wie in Fällen der Lohnschiebung und Lohnverschleierung zu verfahren ist. Beiden Fällen ist gemein, dass verhindert werden soll, dass durch die Gestaltung von Arbeitsverträgen die Vergütung der Pfändung des Gläubigers entzogen werden soll.[1] Trotz des unklaren Wortlauts des § 319 AO, wonach nur die Beschränkungen und Verbote der §§ 850–852 ZPO anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Pfändungsschutz für Landwirte (§ 851a ZPO)

Rz. 54 § 851a ZPO gewährt für Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse besonderen Pfändungsschutz. Nach dem Wortlaut des § 851a ZPO sind solche Forderungen grundsätzlich pfändbar, auf Antrag des Schuldners sind die Pfändungen aber insoweit aufzuheben, als dass sie für den Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und Arbeitnehmer sowie für die Aufrechterha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 369 RAO.[1] Inhaltlich verweist § 319 AO auf eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen der ZPO und anderer Gesetze, die die Pfändung von Forderungen beschränken. Durch diese Beschränkungen stellt § 319 AO eine der zentralen Normen hinsichtlich der Vollstreckung in Forderungen dar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Pfändungsschutz für Miet- und Pachtzinsen (§ 851b ZPO)

Rz. 55 § 851b ZPO gewährt einen gewissen Pfändungsschutz für Miete und Pacht.[1] Ebenso wie bei § 851a ZPO (s. Rz. 54) ist der Pfändungsschutz für Miete und Pacht in der Verwaltungsvollstreckung von Amts wegen zu beachten.[2] Miet- und Pachtzinsen sind insoweit nicht zu pfänden, als diese für den laufenden Unterhalt des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Kindergeld (§ 76 EStG)

Rz. 58 § 76 EStG regelt den Pfändungsschutz für den Anspruch auf Kindergeld i. S. v. § 62 EStG. Grundsätzlich ist das Kindergeld unbedingt unpfändbar.[1] Eine Ausnahme ist jedoch für den Fall vorgesehen, dass in den Anspruch auf Kindergeld wegen eines Unterhaltsanspruchs eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt wird, vollstreckt wird. In diesem Fa...mehr