Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allg Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD Hessen EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesetzlich bedingte Kapitalforderung

Rn. 665 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Hinsichtlich von Verzugszinsen ist nach BFH v 29.09.1981, VIII R 39/79, BStBl II 1982, 113 eine entgeltliche Kapitalüberlassung auch dann anzunehmen, wenn ein Schuldner mit der Begleichung einer Geldschuld in Verzug gerät und für die Zeit des Verzuges Zinsen zahlt. Zwar sollen Verzugszinsen den Schaden ausgleichen, der dem Gläubiger durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Rn. 444 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG (Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin) gelten als sonstige Bezüge auch die Einnahmen, die anstelle der Bezüge iSd Abs 1 von einem anderen als dem Anteilseigner (gem § 20 Abs 5 EStG) bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; BFH BStBl II 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

T. Offerhaus, Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rspr zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Sprachkurse, FR 1994, 316; Albert, Tagungen im Ausland – EuGH fordert Umdenken der Finanzrechtsprechung, FR 2000, 316; Bergkemper und Kreft, Anmerkung zu BFH v 04.12.2002, VI R 120/01 und BFH v 17.12.2002, VI R 137/01, FR 2003, 202; Durst, Aktuelle Rspr-Entwicklung zur steuerlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gem § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1490 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 5 S 1 EStG regelt, dass Gewinnausschüttungen und Liquidationserlöse iSv § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Nach § 20 Abs 5 S 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 597 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm erfasst § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG als Auffangtatbestand Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Rn. 58 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Zurechnung beim Anteilseigner iSv § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält § 20 Abs 5 EStG (bisher § 20 Abs 2a EStG aF) eine gesetzlich normierte Zurechnung. Danach richtet sich die Zurechnung dieser Einkünfte danach, wer Anteilseigener im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 39 Abs 1 Nr 1 AO ist. Auf die Ausführungen zu § 20 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 820 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt von rechtlich selbstständigen und rechtlich unselbstständigen Betrieben gewerblicher Art (BgA; § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 Abs 1 und 2 KStG) sowie wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 14 AO) von 40 % auf damals 25 % gesenkt. Da das Verhältnis von BgA zu ihren Trägerkörperschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Persönliche Zurechnung der Einkünfte

Rn. 57 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einkünfte sind gem § 2 Abs 1 S 1 EStG demjenigen zuzurechnen, der sie erzielt. Dies ist derjenige, der den Tatbestand der Erzielung der Einkünfte (vgl auch § 38 AO) erfüllt (BFH v 29.08.1982, BStBl II 1983, 272). 1. Allgemeine Zurechnungsgrundsätze a) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG Rn. 58 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 440 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Zuordnung von WG zum BV (zum Begriff BFH BStBl II 1991, 13) richtet sich bei beiden Gewinnermittlungsarten im Grundsatz nach denselben Kriterien: In sachlicher Hinsicht kann nur dasjenige Vermögen, das der Erzielung betrieblicher – freiberuflicher – Einkünfte dient, BV sein (BFH BStBl II 1985, 6 mwN; zur Beteiligung eines Mediziners an e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Feststellungsverfahren

Rn. 574 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 9 der VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs 2 AO (BGBl I 1996, 2662) ist die StPfl der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert festzustellen. Einzelheiten s BMF v 27.07.1995, BStBl I 1995, 371. Rn. 575 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Selbstständige Arbeit

Rn. 1 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG stehen als eigene Einkunftsart neben den Einkünften aus LuF und aus Gewerbebetrieb einerseits und denen aus nichtselbstständiger Arbeit andererseits. Trennendes und damit maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Tätigkeit. Gemeinsam mit der nichtselbstständigen Arbeit ist die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 609 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bereits in § 12 S 1 des Preußischen EStG (pEStG) v 24.06.1891 (Preußische Gesetzessammlung 1891, 175) wurden "Zinsen, Renten und geldwerte Vorteile aus KapVerm jeder Art" der Besteuerung unterworfen. Ähnliche Formulierungen lassen sich in § 8 Abs 1 Nr 4 EStG 1920 (RGBl I 1920, 359), § 37 Abs 1 Nr 4 EStG 1925 (RGBl I 1925, 189) und in § 20 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; BFH BStBl II 1981, 545; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wahlrecht bei Gewinnermittlung

Rn. 412 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden als Gewinn erfasst (vgl § 2 Abs 2 Nr 1 EStG). Da die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausschließlich bei gewerblichen Einkünften anzuwenden ist, kommt für die Gewinnermittlung nur der Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG oder die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG in Betracht (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sachverständigenbeweis

Rn. 105 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der StPfl trägt nach allg Grundsätzen die Feststellungslast für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit, da er unter dieser Voraussetzung der GewStPfl nicht unterliegt (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 1991, 889; BFH BStBl II 1994, 864; BFH/NV 1995, 210). Rn. 105a Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ob eine künstlerische Tätigkeit im Einzelfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; BFH BStBl II 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 377), ggf im Falle des § 24 Nr 2 EStG seinem/r Rechtsn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 189 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz der Trennung

Rn. 256 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit Urt BFH BStBl III 1957, 17 hat der BFH erstmals den Grundsatz aufgestellt, dass für nach sachlichen Gesichtspunkten verschiedene Tätigkeitsbereiche eine getrennte Beurteilung auch dann angezeigt ist, wenn sie sachlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind, es sich also um gemischte Tätigkeiten handelt. Übt ein Freiberufler neb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm wurden mit dem EStG 1925 als fünfte Einkunftsart qualifiziert, obwohl solche Einkünfte bereits zuvor zur Entstehung von Einkommen geführt hatten. Durch die Steuerreform im Jahr 1934 (EStG 1934) wurden sie in § 20 EStG verankert. Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 90 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen nach Abs. 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Gj, auf das sie sich beziehen, an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Sofern die Unterlagen nach Abs. 1 Nr. 2 (Rz. 49) nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, sind sie "unverzüglich" nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 91 "Unverzüglich" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.4 Änderungen, Nachweise und Rechtsschutz

Rz. 64 Abs. 3 S. 2 verlangt die Angabe der Zuschüsse, die eine für Denkmal- oder Archivpflege zuständige Behörde gewährt hat. Werden solche Zuschüsse erst nach Ausstellung bewilligt, ist die Bescheinigung zu ändern. Private Zuschüsse, Versicherungsleistungen und sonstige Erstattungen fallen nicht unter diese Bescheinigungspflicht; sie sind gleichwohl bei der steuerlichen Bem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 4 Erhebung der LSt (Abs. 3)

Rz. 15 Die LSt wird typischerweise nicht als Jahres-LSt vom Jahresarbeitslohn erhoben, sondern für den regelmäßig kürzeren Zeitraum, für den der Arbeitslohn gezahlt wird. Bei der Erhebung der LSt ist nach § 38a Abs. 3 EStG zwischen dem laufenden Arbeitslohn und den sonstigen Bezügen zu differenzieren. Rz. 16 Für den laufenden Arbeitslohn wird die LSt nach § 38a Abs. 3 S. 1 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rz. 73 Nach Abs. 4 S. 2 gilt § 10e Abs. 7 sinngemäß. Sind mehrere Stpfl. Eigentümer, können die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen daher gesondert und einheitlich festgestellt werden; die für § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das gesetzliche "können" des § 10e Abs. 7 eröffnet kein Wahlrecht der Beteiligten über die Bindungsw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Funktion und Rechtsnatur der Bescheinigung

Rz. 54 Der Abzug nach § 10g setzt nach Abs. 3 eine Bescheinigung der zuständigen Stelle voraus. Sie ist keine bloße Beweiserleichterung, sondern materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuervergünstigung. Das FA darf die fachrechtlichen Feststellungen deshalb nicht durch eine eigene Einschätzung ersetzen. Fehlt die Bescheinigung, kann der Abzug nicht abschließend gewährt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3 Zeitliche Zuordnung des Arbeitslohns (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 6 § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG enthält Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns; hierzu wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Rz. 7 Laufender Arbeitslohn ist derjenige Arbeitslohn, der regelmäßig für aufeinander folgende Zeiträume gezahlt werden soll.[1] Da es auf die bestimmungsgemäße Zahlung ankommt, nicht aber darauf, für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Verfahren und praktische Bedeutung

Rz. 11 Der Abzug wird im Veranlagungsverfahren geltend gemacht. Das Wort kann in Abs. 1 S. 1 begründet ein Abzugswahlrecht, kein Ermessen der Finanzbehörde. Ein förmlicher Antrag ist nicht vorgeschrieben; die Begünstigung muss jedoch hinreichend bestimmt beansprucht und die Bescheinigung nach Abs. 3 vorgelegt oder nachgereicht werden. Voraussichtliche Beträge können bei Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Schutzwürdige Kulturgüter

Rz. 21 Satz 2 bestimmt den begünstigten Objektkreis abschließend. Die weiten Sammelbegriffe sind zwar nach dem Förderzweck auszulegen, dürfen aber nicht auf sonstige erhaltenswerte Vermögensgegenstände ausgedehnt werden. Die Schutzwürdigkeit richtet sich bei unbeweglichen Kulturgütern grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesdenkmalrecht, bei den in Nr. 4 genannten bewegliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.6 Sonstige Nutzungswechsel und Beendigung

Rz. 51 Fällt eine bisherige Einkunftserzielung oder eigene Wohnnutzung weg und werden anschließend die Voraussetzungen des § 10g erfüllt, kann die Förderung für die noch verbleibenden Jahre des ursprünglichen Maßnahmenzeitraums fortgeführt werden. Bei Herstellungskosten eines Baudenkmals ist damit ein Wechsel von § 7i oder § 10f zu § 10g möglich, soweit der zehnjährige Zeitr...mehr