Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Schänzle/Mattern (in Sch/F, 2. Aufl, § 8a KStG Rn 31)... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Übermittlung an die zentrale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 2 § 117f Abs. 1 AO regelt den Fall, dass ein Mitgliedstaat sein Ersuchen um Informationen an das BKA als zentrale Kontaktstelle richtet. Wendet sich das BKA in diesem Fall an die Steuerfahndung, so ist sie nach Abs. 1 verpflichtet, dem BKA die nach § 117c Abs. 2 AO verfügbaren Informationen im Wege der Amtshilfe mitzuteilen, soweit diese für die Erledigung des Ersuchens ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Spontanauskunft (Abs. 1)

Rz. 2 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung proaktiv Spontanauskünfte an einen anderen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft kann sich auf alle verfügbaren Daten i. S. d. § 117c Abs. 2 AO einschließlich personenbezogener Daten beziehen. Die Übermittlung darf nach dem Wortlaut von § 117g Abs. 1 AO nur dem Zweck der Verhütung von Straftaten dienen. Voraussetzung i... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während die §§ 117c bis 117i AO den Fall eingehender Informationsersuchen betreffen, regelt § 117j AO die Voraussetzungen und das Verfahren für Informationsersuchen, die die Steuerfahndung ihrerseits an andere Mitgliedstaaten richtet. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2 Anhörung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 5 Der Verweis in § 117h Abs. 2 S. 2 AO auf § 117c Abs. 3 S. 2 AO schließt eine Anhörung der inländischen Beteiligten vor Erteilung der Spontanauskunft aus. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117b AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] ursprünglich als § 117e AO eingeführte § 117b AO schafft e... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2 Ablehnungsgründe (Abs. 2 S. 2)

Rz. 8 Die Erteilung einer Spontanauskunft unterbleibt gem. § 117g Abs. 2 S. 2 AO, wenn dem Ablehnungsgründe nach § 117e Abs. 1 oder 2 AO entgegenstehen. Damit gelten für die Spontanauskunft die gleichen obligatorischen und fakultativen Ablehnungsgründe wie bei einem Auskunftsersuchen nach § 117c AO. Allerdings kommt bei einer Spontanauskunft, anders als bei einem Auskunftser... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Verwendungsbeschränkung (Abs. 4)

Rz. 14 Die von den Finanzinstituten an das BZSt gemeldeten Daten dürfen gem. § 117a Abs. 4 S. 1 AO nur für die in den jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarungen festgelegten Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für diejenigen Daten, die das BZSt selbst aufgrund einer Außenprüfung nach Abs. 3 erhoben hat. Bei diesen völkerrechtlichen Zwecken handelt es sich in aller Regel... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Fehlende Verhältnismäßigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 5 Mit § 117e Abs. 1 Nr. 3 AO wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass Daten nur für die Zwecke weitergegeben werden dürfen, für die sie tatsächlich benötigt werden. Die Weitergabe soll aus Datenschutzgründen in so geringem Umfang wie nötig erfolgen.[1] Daher sind an die Formulierungen des Übermittlungszwecks nach § 117d Nr. 1 und 3 AO hohe Anforderungen zu stellen. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Erfasste Daten

Rz. 2 Nach § 117l S. 1 AO dürfen Informationen, die im Zuge der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe verarbeitet werden, statistisch pseudonymisiert oder anonymisiert aufbereitet werden. Erfasst sind demnach alle steuerlichen Informationen, die die Bundesrepublik an andere Staaten weiterleitet oder von diesen erhält. Dazu zählen insbesondere die Daten aus dem Informatio... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Beantwortung des Ersuchens widerspricht grundlegenden Interessen des Staates oder eines Ermittlungsverfahrens (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 8 Eine Übermittlung der ersuchten Informationen unterbleibt gem. § 117e Abs. 1 Nr. 6 AO in den Fällen, in denen objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bereitstellung entweder den grundlegenden Sicherheitsinteressen des Bundes oder der Länder zuwiderlaufen oder sie schädigen würde, oder den Erfolg eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder die ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Gleiche Maßstäbe wie im Inland (Abs. 3 S. 1)

Rz. 13 Eine Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten ist gem. Abs. 3 S. 1 unter den gleichen Voraussetzungen zulässig, unter denen die Übermittlung auch ohne Ersuchen an deutsche Polizei-, Finanz- oder Zollbehörden, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. Demnach ist bei der Offenbarung von Steuerda... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Beteiligung der zentralen Kontaktstelle (Abs. 2)

Rz. 3 § 117f Abs. 2 AO erfasst zum einen die Konstellation, dass die Steuerfahndung Informationen unmittelbar an eine ausländische zentrale Kontaktstelle übermittelt. Zum anderen wird die Kommunikation mit der inländischen und der ausländischen zentralen Kontaktstelle geregelt, wenn die Steuerfahndung Informationen unmittelbar an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde übe... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.6 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 184 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 185 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117a AO wurde ursprünglich als § 117c AO eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehend... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Besondere Formen der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 1)

Rz. 2 § 117b Abs. 1 AO regelt, nach welcher Maßgabe die Finanzbehörden besondere Formen der Amtshilfe in Anspruch nehmen oder gewährleisten können. Zu diesem Zweck verweist Abs. 1 auf die entsprechende Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des EUAHiG, die entweder bestimmte Begriffe definieren oder klarstellen, dass diese Form der Amtshilfe eine besondere Form der Information... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 11 Für die Meldung der Daten durch die Finanzinstitute an das BZSt und die Weiterleitung der Daten an den jeweiligen Vertragsstaat ist nach § 117a Abs. 2 AO eine Anhörung des Beteiligten nicht vorgesehen.[1] Da die Datenweitergabe auf elektronischem Wege erfolgt und es sich dabei um ein Massenverfahren handelt, wäre eine vorherige Anhörung der Betroffenen weder zielführe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Entsprechende Anwendung weiterer Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 11 § 117g Abs. 4 AO erklärt § 117c Abs. 3 S. 2 AO für entsprechend anwendbar. Danach findet keine Anhörung eines inländischen Beteiligten vor der Erteilung der Spontanauskunft statt. Zudem ist nach Abs. 4 § 117f AO entsprechend anzuwenden. Die Steuerfahndung übermittelt demnach grundsätzlich eine Kopie der Spontanauskunft an das BKA als inländische Kontaktstelle und, sof... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117e AO regelt Gründe für die Ablehnung eines Ersuchens um Informationsübermittlung. Dabei unterscheidet die Vorschrift zwischen zwingenden Ablehnungsgründen, die in Abs. 1 geregelt sind, und fakultativen Ablehnungsgründen in Abs. 2 und 3. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung soll die ersuchende Behörde nach Abs. 4 im Zweifel um Nachbesserung ersucht werden. Nac... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Inlandsstandard (Abs. 2 S. 1)

Rz. 4 Nach § 117h Abs. 2 S. 1 AO erfolgt die Übermittlung nach Abs. 1 unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Übermittlung auch ohne Ersuchen an deutsche Polizei-, Finanz- oder Zollbehörden, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. Damit gelten für die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen[1] und für die Sponta... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.3 Unzulänglicher Inhalt des Ersuchens (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 15 Erfüllt das eingehende Ersuchen nicht die Anforderungen, die von § 117d AO gestellt sind, so kann die Steuerfahndung die Beantwortung gem. § 117e Abs. 2 Nr. 3 AO ablehnen. § 117d AO gibt die Anforderungen der Richtlinie 2023/977[1] wieder, sodass diese in den Mitgliedstaaten gleichermaßen ausgeprägt und damit dem ersuchenden Staat bekannt sind. Bei der Ermessensentsch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Verwendungszweck (Nr. 3)

Rz. 6 Nach § 117d Nr. 3 AO soll das eingehende Ersuchen den Verwendungszweck für die ersuchten Informationen benennen. Dieser Anforderung kommt eine hohe Bedeutung zu.[1] Denn die Entscheidung über die Übermittlung der Daten setzt eine Prüfung der Übermittlungsbefugnis anhand des inländischen Standards voraus, die naturgemäß abhängt von der möglichst präzisen Darstellung des... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Inlandsstandard (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Nach § 117g Abs. 2 S. 1 AO erfolgt die Übermittlung nach Abs. 1 unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Übermittlung auch ohne Ersuchen an deutsche Polizei-, Finanz- oder Zollbehörden, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. Damit gelten für die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen[1] und für die Sponta... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117e Ablehnungsgründe

1 Allgemeines Rz. 1 § 117e AO regelt Gründe für die Ablehnung eines Ersuchens um Informationsübermittlung. Dabei unterscheidet die Vorschrift zwischen zwingenden Ablehnungsgründen, die in Abs. 1 geregelt sind, und fakultativen Ablehnungsgründen in Abs. 2 und 3. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung soll die ersuchende Behörde nach Abs. 4 im Zweifel um Nachbesserung ersuch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Verwendungsbeschränkung (Nr. 6)

Rz. 9 Schließlich soll das Ersuchen gem. § 117d Nr. 6 AO etwaige Beschränkungen einer Verwendung der in dem Ersuchen enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als denen, für die sie übermittelt worden sind, enthalten. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Nachbesserung des eingegangenen Ersuchens (Abs. 4)

Rz. 17 Liegt ein Ablehnungsgrund für ein eingegangenes Ersuchen vor, so soll den ersuchenden Behörden gem. § 117e Abs. 4 AO zunächst die Möglichkeit gegeben werden, ergänzende Klarstellungen oder Präzisierungen beizubringen. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117g Informationsübermittlung ohne Ersuchen

1 Allgemeines Rz. 1 § 117g AO regelt die Möglichkeit der Spontanauskunft durch die Steuerfahndung an einen anderen Mitgliedstaat zur Verhinderung von Straftaten. Damit wird Art. 7 der Richtlinie 2023/977[1] in nationales Recht umgesetzt. 2 Spontanauskunft (Abs. 1) Rz. 2 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung proaktiv Spontanauskünfte an einen anderen Mitgliedstaat ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117k Verwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 übermittelten Informationen

1 Allgemeines Rz. 1 § 117k AO regelt den Umgang der Steuerfahndung mit den Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die sie von einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat. Die Verwendungsbeschränkung gilt auch dann, wenn die Information aus einem Schengen-assoziierten Staat stammt. Zwar darf die Steuerfahndung kein Informationsersuchen nach § 117j AO an einen solche... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117i Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 117i AO gelten die §§ 117c bis 117h AO für die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden von Staaten, die die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands aufgrund eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes anwenden, entsprechend. Rz. 2 Bei den Schengen-a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117b Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten

1 Allgemeines Rz. 1 § 117b AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] ursprünglich als § 117e AO eingeführte § 117b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Sprachregelung (Abs. 5)

Rz. 20 § 117c Abs. 5 AO trifft Regelungen zur Sprache, die für die Antwort auf ein Ersuchen zu verwenden ist. 6.1 Korrespondenz der gewählten Sprache (Abs. 5 S. 1) Rz. 21 Nach Abs. 5 S. 1 werden die ersuchten Informationen grundsätzlich in der Sprache an den ersuchenden Mitgliedstaat übermittelt, in dem das Ersuchen eingegangen ist, sofern dieses in der von Deutschland gegenüb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117f Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen

1 Allgemeines Rz. 1 § 117f AO regelt die Zusammenarbeit der Steuerfahndung mit der in- und ausländischen zentralen Kontaktstelle. Diese ist nach Art. 14 der Richtlinie 2023/977[1] in jedem Mitgliedstaat einzurichten. Im Inland übernimmt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 BKAG das BKA die Aufgabe der zentralen Kontaktstelle für den Informationsaustausch. Mit § 117f AO wird Art. 8 der Richt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117h Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen ohne Ersuchen

1 Allgemeines Rz. 1 Während in § 117g AO die fakultative Spontanauskunft geregelt ist, betrifft § 117h AO die Fälle einer verpflichtenden Spontanauskunft. Umgesetzt wird damit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2023/977.[1] 2 Obligatorische Spontanauskunft (Abs. 1) Rz. 2 Nach § 117h Abs. 1 AO sind die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden verpflichtet, ohn... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117l Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Mit § 117l AO wurde erstmals eine Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung pseudonymisierter und anonymisierter Daten, die durch die internationale Amts- und Rechtshilfe gesammelt worden sind, geschaffen. Sie trat mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, ursprünglich als § 117... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Voraussetzungen der Spontanauskunft (Abs. 1 S. 1)

Rz. 4 Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Spontanauskunft vor, so übermittelt die Steuerfahndung die verfügbaren Informationen, soweit für die Verhinderung von Straftaten voraussichtlich erforderlich, gem. § 117g Abs. 1 S. 1 AO unmittelbar an die zuständige Strafverfolgungsbehörde des anderen Mitgliedstaats. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117d Inhalt des Ersuchens

1 Allgemeines Rz. 1 Mit § 117d AO wird Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie[1] in nationales Recht umgesetzt. Zwar gilt Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie gem. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie nur für Ersuchen an die inländische zentrale Kontaktstelle, mithin das BKA, und nicht für an die Strafverfolgungsbehörde gerichtete Ersuchen. Allerdings sollen im Inland für eingehende Ersuchen anderer M... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Verwendungsbeschränkung

Rz. 2 Nach § 117k S. 1 AO dürfen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die nach der Richtlinie (EU) 2023/977 an eine mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle der Finanzbehörden übermittelt worden sind, nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet wer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 5 Die Veröffentlichung zutreffend pseudonymisierter und anonymisierter personenbezogener Daten ist grundsätzlich hinzunehmen, da mit § 117l AO eine zureichende Rechtsgrundlage besteht. Werden personenbezogene Daten jedoch nicht zureichend anonymisiert und lassen sie sich ohne besonderen Aufwand individualisieren, so kann darin ein Verstoß gegen Datenschutzrechte liegen. ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Übermittlungsweg (Abs. 3 S. 1)

Rz. 9 Die Regelungen des § 3 BKAG über den internationalen Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder bleiben gem. § 117g Abs. 3 S. 1 AO unberührt. Nach § 3 Abs. 3 S. 1 BKAG obliegt der zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten erforderliche Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder mit den Polizei- und Justizbehörden sowie sonstigen insoweit zustän... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Grundsätzliches

Rz. 8 § 117b Abs. 2 AO regelt einzelne Verfahrensfragen. Da bei den besonderen Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten weder die Amtshilferichtlinie noch das EUAHiG Anwendung finden, erklärt die Vorschrift einzelne Maßnahmen für entsprechend anwendbar. Damit soll ein grundsätzlich vergleichbarer Rechtsrahmen für die besonderen Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten zu denen inn... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit § 117d AO wird Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie[1] in nationales Recht umgesetzt. Zwar gilt Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie gem. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie nur für Ersuchen an die inländische zentrale Kontaktstelle, mithin das BKA, und nicht für an die Strafverfolgungsbehörde gerichtete Ersuchen. Allerdings sollen im Inland für eingehende Ersuchen anderer Mitgliedstaate... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Fehlende Information ist nur durch Zwangsmaßnahmen zu erlangen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Nach § 117e Abs. 1 Nr. 2 AO ist der Datenaustausch untersagt, wenn die ersuchte Information bei der Steuerfahndung nicht vorhanden ist und nur mit Zwangsmitteln erlangt werden kann. Zwangsmittel im Bereich der Gefahrenabwehr sind alle Maßnahmen, zu deren Durchsetzung gegen den Willen des Betroffenen es eines Eingriffs in die Grundrechte und damit einer Ermächtigungsgru... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7 Rechtsschutz

Rz. 24 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem FG geltend zu machen.[2] Rz. 25 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Daten unter Mi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Übermittlungsweg (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Regelungen des § 3 BKAG über den internationalen Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder bleiben gem. § 117j Abs. 1 S. 2 AO unberührt. Nach § 3 Abs. 3 S. 1 BKAG obliegt der zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten erforderliche Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder mit den Polizei- und Justizbehörden sowie sonstigen insoweit zustän... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Rechtsschutz

Rz. 17 Weder die Inanspruchnahme noch die Gewährung der besonderen Form der Amtshilfe ist ein Verwaltungsakt. Es fehlt sowohl an der Regelungswirkung als auch an der Intention der Außenwirkung.[1] Vielmehr handelt es sich um ein Realhandeln. Daher kann gegen die Gewährung oder Inanspruchnahme der besonderen Form der Amtshilfe grundsätzlich kein Einspruch oder eine Anfechtung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Identität der betroffenen Person (Nr. 4)

Rz. 7 Bezieht sich das Ersuchen auf eine bestimmte Person, so sind gem. § 117d Nr. 4 AO Einzelheiten zu ihrer Identität mitzuteilen. Dies beinhaltet neben dem Namen das Geburtsdatum und die Adresse sowie weitere Identifikationsmerkmale, die eine Verwechselung ausschließen.[1] Auch wenn das inländische Recht nicht die Strafbarkeit juristischer Personen kennt, kann ein eingehe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Sanktion bei Verstößen

Rz. 10 Die Verordnung selbst regelt Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit § 383a AO. Nach § 11 der FATCA-USA-UmsV handelt ordnungswidrig i. S. d. § 383a AO, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Abs. 3 der FATCA-USA-UmsV oder § 10 Abs. 1 der FATCA-USA-UmsV Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig üb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Kopie an die inländische zentrale Kontaktstelle bei eigenem Tätigwerden (Abs. 2 S. 1)

Rz. 4 Nach § 117f Abs. 2 S. 1 AO leitet die Steuerfahndung eine Kopie der Antwort auf ein beantwortetes Ersuchen einer ausländischen zentralen Kontaktstelle zu, das sie nach § 117c AO übermittelt hat. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Besondere Regeln für das Zollkriminalamt (Abs. 3)

Rz. 16 Gem. § 3 Abs. 7 Nr. 1 Zollfahndungsdienstgesetz [1] ist das ZKA die Zentralstelle auf dem Gebiet der Amts- und Rechtshilfe sowie des sonstigen Dienstverkehrs im Rahmen der Zuständigkeit der Zollverwaltung nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer Rechtsvorschriften mit öffentlichen Stellen anderer Staaten und zwischenstaatlichen Stellen sowie nach Maßg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Ausnahme von der Übermittlung einer Kopie an die zentrale Kontaktstelle (Abs. 3)

Rz. 6 § 117f Abs. 3 AO regelt drei Fallkonstellationen, in denen die Übermittlung einer Kopie der übermittelten Informationen i. S. d. § 117c AO an die ausländische zentrale Kontaktstelle nach Abs. 2 S. 2 unterbleibt. Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Übermittlung einer Kopie der Antwort an das BKA als inländische zentrale Kontaktstelle, die in Abs. 3 S. 1 geregelt ist.... mehr