Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bekanntgabe

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabefristen

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wirtschafts-Identifikationsnummern

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / ELSTER

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassensysteme

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.2 Geschützte Daten

Rz. 4 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31a Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO geschützte Daten der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in "geschützte Daten" zum 25.5.2018 (s. zu Rz. 2) verbindet sich eine durchaus bedeutende Erweiterung der Öffnungsbefugnis. Anders als in § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO, wo mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Weiterleitungsbefugnis der zuständigen Stelle (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Mit dem JStG 2024[1] hat der Gesetzgeber einen neuen S. 3 in § 31a Abs. 1 AO eingefügt. Danach ist es der für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständigen Stelle erlaubt, auch von den Finanzbehörden erhaltene geschützte Daten an die für Straftaten im Zusammenhang mit der von ihr bewilligten Leistung zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Schadensersatz (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 37 Nicht unter die Regelung des § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO fallen zivilrechtliche Leistungs- oder Erstattungsansprüche des Staates aus anderen Gründen. Ein Schadensersatzanspruch stellt keinen Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen aus öffentlichen Mitteln dar.[1] Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem JStG 2024[2] eine Nr. 3 in die Regelung zur Öffnung des Steuergeheimnisse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.3 Betroffene Person

Rz. 6 Nach § 31a Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis – und nach Abs. 2 S. 1 eine Offenbarungspflicht – nur für die Daten der betroffenen Person. Der Begriff der betroffenen Person ist derselbe wie in § 30 AO.[1] Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder andere, dessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Prüfung des Vorliegens oder Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Die gesonderte Regelung in Abs. 1 Nr. 2 hat einen nur eingeschränkten Wirkungsbereich. Sie bildet in Ergänzung zu Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb auch die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs auf zivilrechtlichem Wege ab und entspringt dem Bedürfnis, unberechtigt aus öffentlichen Mitteln gewährte Leistungen unabhängig davon zurückfordern zu können, auf w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.1 Offenbarungsbefugnis

Rz. 3 § 31a AO sieht lediglich die Mitteilung – also Offenbarung – der geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31a Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 2) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbefugnis neben der Offenbarung auch auf die Verwertung der geschützten Daten erstreckt.[1] Diese Erweiterung hat der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Unterrichtung der betroffenen Person

Rz. 62 In Bezug auf die Verpflichtung der Finanzbehörde, die betroffene Person vor Weitergabe ihrer geschützten Daten nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO über die beabsichtigte Weiterverarbeitung zu informieren, geht der Gesetzgeber für die Fälle des § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AO davon aus, dass hier ein Ausnahmetatbestand nach Art. 23 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 32a Abs. 1 Nr. 4 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.5 Erforderlichkeit der Offenbarung

Rz. 8 Die Mitteilung muss, um erlaubt zu sein, auch erforderlich sein. Der Grad der dafür zu fordernden Notwendigkeit der Datenweitergabe zum Verfahrenserfolg ist streitig. Man wird aber mehr als die bloße (möglicherweise sogar nur potenzielle) Eignung zur Durchführung eines entsprechenden Verfahrens[1] fordern müssen.[2] Die Datenweitergabe muss vielmehr erforderlich sein, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Einschränkung der Mitteilungspflicht (Abs. 2 S. 3)

Rz. 61 Die Pflicht zu Mitteilungen durch die Finanzbehörde an die zuständige Stelle wird allerdings in § 31a Abs. 2 S. 3 AO sowohl für die grundsätzliche Mitteilungspflicht nach Abs. 2 S. 1, als auch in den Fällen des Antrags der betroffenen Person nach Abs. 2 S. 2 für die Fälle aufgehoben, in denen die Pflichterfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

1 Allgemeines Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2 Offenbarungszwecke des Abs. 1 S. 1 Nr. 1

2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil) Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Verpflichtung zum Offenbaren (Abs. 2)

3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1) Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1 Offenbaren von geschützten Daten der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 1. Halbs.)

2.1.1.1 Offenbarungsbefugnis Rz. 3 § 31a AO sieht lediglich die Mitteilung – also Offenbarung – der geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31a Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 2) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbefugnis neben der Offenbarung auch auf die Verwertung der geschützten Daten erstreckt.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3 Entscheidung über Fälle des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b

2.1.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa) Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Zulässigkeit der Offenbarung (Abs. 1)

2.1 Grundregel (Abs. 1 S. 1) 2.1.1 Offenbaren von geschützten Daten der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 1. Halbs.) 2.1.1.1 Offenbarungsbefugnis Rz. 3 § 31a AO sieht lediglich die Mitteilung – also Offenbarung – der geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31a Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 2) wurde in § 30 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Grundregel (Abs. 1 S. 1)

2.1.1 Offenbaren von geschützten Daten der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 1. Halbs.) 2.1.1.1 Offenbarungsbefugnis Rz. 3 § 31a AO sieht lediglich die Mitteilung – also Offenbarung – der geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31a Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 2) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende ...mehr