Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Automatischer Austausch (Abs. 2)

Rz. 3 Absatz 2 definiert den Begriff des automatischen Informationsaustauschs. Nach der Änderung von Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[1] umfasst die Definition des Begriffs "automatischer Austausch" nur noch die systematische Übermittlung zuvor festgelegter Informationen nach dem EUAHi...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.11 Prüfung der Feuerschutzsteuer (§ 9 Abs. 2 und 3 FeuerschStG)

Rz. 27 § 9 Abs. 2 FeuerschStG erweitert die Prüfungsbefugnisse gegenüber Personen und Personenvereinigungen, die Versicherungen vermitteln oder ermächtigt sind, für einen Versicherer Zahlungen entgegenzunehmen. Zur Ermittlung oder Aufklärung von Vorgängen, die der Feuerschutzsteuer unterliegen, ist bei ihnen eine Außenprüfung auch insoweit zulässig, als sie der Feststellung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 19 Auswertungsbefugnis von Daten durch das BZSt (Abs. 15)

Rz. 18 Durch § 7 Abs. 15 EUAHiG wird dem BZSt als zentralem Verbindungsbüro eine Auswertungsbefugnis der im Wege des systematischen Informationsaustauschs erlangten Daten anderer Mitgliedstaaten sowie der an diese übermittelten Daten eingeräumt. Dieses Recht besteht neben der Auswertungsbefugnis der Landesfinanzbehörden. Damit bestehen parallele Auswertungsbefugnisse. Durch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte § 3a EUAHiG dient der Umsetzung von Art. 22 Abs. 1a der Amtshilferichtlinie. Er schafft eine Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 16 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Abs. 14a)

Rz. 17a Im Zuge der DAC 7-Richtlinie[1] wurde eine automatische Übermittlung von Daten beschlossen, die national von Plattformen-Betreibern zu erheben und sodann dem BZSt automatisiert zu übermitteln sind.[2] § 7 Abs. 14a EUAHiG setzt Art. 8ac Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt erstmals zum 31.1.2024...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Person (Abs. 1)

Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder verwaltet, welche ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.10 Prüfung der Versicherungsteuer (§ 10 Abs. 2 und 3 VersStG)

Rz. 26 § 10 Abs. 2 VersStG erweitert die Prüfungsbefugnisse gegenüber Personen und Personenvereinigungen, die Versicherungen vermitteln oder ermächtigt sind, für einen Versicherer Zahlungen entgegenzunehmen. Zur Ermittlung oder Aufklärung von Vorgängen, die der Versicherungsteuer unterliegen, ist bei ihnen eine Außenprüfung auch insoweit zulässig, als sie der Feststellung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschiedenen Änderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Grenzüberschreitende Vorabverständigung (Abs. 4)

Rz. 5 Die Definition der grenzüberschreitenden Vorabverständigung entspricht derjenigen in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU. Mit der inhaltsgleichen Übernahme der Begrifflichkeiten aus der Richtlinie in das nationale Recht soll eine nationale Abweichung vermieden werden.[1] Erfasst sind demnach nur im Vorwege getroffene Vereinbarungen, Mitteilungen oder vergleichbare ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.1 Überblick

Rz. 63 Bei Außenprüfungen werden zunehmend mathematisch-statistische Prüfungsmethoden eingesetzt, um die von dem Stpfl. erklärten Besteuerungsgrundlagen zu verproben und auf Plausibilität zu untersuchen. Auch die Bestimmung von Prüffeldern unter Risikogesichtspunkten ist mit diesen quantitativen Prüfungsmethoden möglich. Treten bei ihrer Anwendung Auffälligkeiten zu Tage, si...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.5 Prüfung des Steuerabzugs in den Fällen des § 50a EStG (§ 73d EStDV)

Rz. 21 § 50a EStG ordnet für die in der Vorschrift aufgeführten Einkünfte beschränkt Stpfl. die Erhebung der Steuer im Wege des Steuerabzugs an. § 73d Abs. 2 EStDV bestimmt, dass bei Außenprüfungen, die bei dem Vergütungsschuldner durchgeführt werden, auch zu prüfen ist, ob dieser seine Einbehaltungs- und Abführungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.7 Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 156 BewG)

Rz. 23 § 156 BewG erklärt eine Außenprüfung zur Ermittlung der – nach § 151 Abs. 1 BewG gesondert festzustellenden – Besteuerungsgrundlagen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jedem Beteiligten für zulässig. Am Feststellungsverfahren beteiligt sind gem. § 154 BewG diejenigen, denen ein Feststellungsgegenstand zuzurechnen ist, die das FA zur Abgabe der Feststellungserk...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.3 Verwaltungsvorschriften

Rz. 30 Auch unter der Geltung der AO haben die in Bezug auf die Außenprüfung erlassenen Verwaltungsvorschriften zentrale Bedeutung für die Prüfungspraxis behalten. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass das Verfahren der Außenprüfung weitgehend von Ermessensentscheidungen beherrscht wird. Diese betreffen die Frage, ob eine nach dem Gesetz zulässige Prüfung über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.9 Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 (Abs. 9)

Rz. 10 Ein Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 ist entsprechend der aus Art. 3 Nr. 17 der Richtlinie 2011/16/EU nahezu identisch übernommenen Definition jede Form von Geschäftstätigkeit. Auf die Wirtschaftlichkeit kommt es dabei nicht an.mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4 Gesetzliche und verwaltungsmäßige Grundlagen der Außenprüfung

4.1 §§ 193-203 AO Rz. 16 Die §§ 193-203a AO stellen eine systematische und zusammenfassende Regelung der Außenprüfung dar. Sie stecken den Kreis der der Außenprüfung unterliegenden Stpfl. ab[1], legen den sachlichen Umfang der Außenprüfung fest[2], bestimmen die zuständigen Finanzbehörden[3], regeln Funktion und Bekanntgabe der Prüfungsanordnung[4], treffen Bestimmungen zum Z...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Ermittlungsformen

1.2.1 Einzelermittlungen Rz. 3 Von den Einzelermittlungen nach den §§ 88, 90, 92, 93ff. AO unterscheidet sich die Außenprüfung nicht durch die Art der Aufklärungsmaßnahmen, sondern durch ihren Zweck. Während Maßnahmen der Einzelermittlung jeweils auf einen bestimmten Sachverhalt bezogen sind, ist die Außenprüfung typischerweise auf die umfassende Ermittlung der steuerlichen V...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.2 Zeitreihenvergleich

Rz. 64 Eine Zeitreihenanalyse (auch Zeitreihenvergleich genannt) dient dazu, historische Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen darzustellen. Bei einer Zeitreihenanalyse werden die Daten in einem Diagramm periodenweise entlang einer Zeitachse aufgetragen, um Trends, Schwankungen und Ausreißer in den Datenreihen zu identifizieren oder die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Voraussetzungen des Kontenabrufs (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EUAHiG darf das BZSt als zentrales Verbindungsbüro um einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 93b Abs. 1 und 1a AO beim BZSt ersuchen. Das BZSt ist nach § 5 FVG sowohl die für einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 5 Abs. 1 Nr. 24 FVG zuständige Behörde als auch nach § 3 Abs. 2 EUAHiG das zentrale Verbindungsbüro. Damit stel...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.1 Innerer und äußerer Betriebsvergleich

Rz. 52 Der innere und äußere Betriebsvergleich sind Methoden zur Überprüfung der Buchführungsergebnisse anhand bestimmter Kennzahlen. Als solche kommen insbesondere der Rohgewinnsatz und der Rohgewinnaufschlagsatz in Betracht. Bei Handelsbetrieben entspricht der Rohgewinn dem Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen Umsatz und dem Wareneinsatz, d. h. dem Aufwand für die ver...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 9 Erprobung alternativer Prüfungsmethoden gem. Art. 97 § 38 EGAO

Rz. 78 Im Gesetzgebungsverfahren zum DAC-7-UmsG v. 22.12.2022[1] hat der Bundesrat die Einfügung einer Vorschrift über die Erprobung alternativer Prüfungsmethoden in Art. 97 § 38 EGAO bewirkt, die zunächst bis zum 31.12.2029 befristet ist. Die Vorschrift soll der zunehmenden Verbreitung innerbetrieblicher Kontrollsysteme in der Wirtschaft und der wachsenden Bedeutung derarti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit " Amtshilferichtlinie " eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.6 Prüfung der Anrechnung oder Vergütung von KSt, der Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, der Nichtvornahme des Steuerabzugs, der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG und der Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG (§ 50b EStG)

Rz. 22 § 50b S. 1 EStG ermächtigt die Finanzbehörden, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG oder für die Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Umfang der auszutauschenden Daten (Abs. 7)

Rz. 10 In Übereinstimmung mit Art. 8a Abs. 6 der Richtlinie listet § 7 Abs. 7 S. 1 EUAHiG die Informationen im Einzelnen auf, die das BZSt gem. § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Übermittlung nicht mehr nur an die Mitgliedstaaten, sondern an das bis dahin von der Kommission einzurichtende Zentralverzeichnis der Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Übermittlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG sind sowohl statistische Daten als auch materielle Bewertungen der Wirksamkeit an die Europäische Kommission zu übermitteln. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG setzt Art. 23 Abs. 2 bis 4 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Übermittelt werden neben statistischen Daten Bewertungen über die Wirksamkeit des automatischen Informationsaustausc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 12 Automatische Mitteilung über fehlende Mitarbeit ausländischer Konzernobergesellschaften (Abs. 11)

Rz. 14 Die Mitwirkung einer ausländischen Konzernobergesellschaft bei der Erstellung eines länderbezogenen Berichts durch eine inländische Konzerngesellschaft kann im Inland nicht erzwungen werden. Daher sieht § 7 Abs. 11 EUAHiG vor, dass in diesem Fall das BZSt diese Weigerung automatisch dem anderen Mitgliedstaat mitteilt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.5 Verbundene Unternehmen (Abs. 5)

Rz. 6 Die Definition verbundener Unternehmen nach Abs. 5 weicht von den außerhalb des EUAHiG üblichen Kriterien verbundener Unternehmen ab. So definiert § 15 AktG als verbundene Unternehmen rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen, Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.4 Struktur- und Verteilungsanalyse

Rz. 67 Die Struktur- und Verteilungsanalyse ist ein Verfahren zu Untersuchung von Daten, bei dem die Daten nach Klassen (z. B. Umsatzintervalle) sortiert und ausgezählt werden, um die aufgetretene Verteilung mit der erwarteten Verteilung zu vergleichen. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten zu entdecken, die auf mögliche Fehler oder Manipulationen hinweisen. Durch die Struktur- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.7 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 3 (Abs. 7)

Rz. 8 Abs. 7 unterscheidet, wie Art 3 Nr. 16 der Richtlinie 2011/16/EU, zwischen grenzüberschreitenden Transaktionen nach Abs. 3 und Abs. 4. Während bereits die Definition des grenzüberschreitenden Vorbescheids nach Abs. 3 weiter gefasst ist als diejenige der Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung nach Abs. 4, so gilt dies auch für die korrelierende Begriffs...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.1 Überblick

Rz. 72 Ergibt sich aus der Verprobung mit quantitativen Methoden die Notwendigkeit, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchzuführen, können nach Ansicht der FinVerw. quantitative Prüfungsmethoden zur Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode herangezogen werden, wobei die Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode von dem jeweiligen Einzelfall abhängen soll.[1] Insbesond...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verwendbarkeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Behörden können die durch die Amtshilfe nach dem EUAHiG erlangten Informationen und Dokumente so verwenden wie dieses bei inländischen Informationen und Dokumenten zulässig ist. Die aus anderen Mitgliedsländern stammenden Informationen und Dokumente werden also den inländischen gleichgestellt. Wie inländische Informationen und Dokumente können sie angeführt, zitier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.15 Lebensversicherungsprodukte, Abs. 15

Rz. 17 Mit Abs. 15 wird der Begriff des Lebensversicherungsprodukts definiert. Danach sind Lebensversicherungsprodukte i. S. d. EUAHiG Versicherungsverträge gem. § 19 Nr. 28 FKAustG mit Ausnahme von gem. § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FKAustG meldepflichtigen rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen i. S. v. § 19 Nr. 30 FKAustG, bei denen Leistungen aus den Verträgen im Todesfall eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von Finanzkonten (Abs. 2)

Rz. 5 § 7 Abs. 2 und 3 EUAHiG wurden zunächst eingeführt durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze.[1] Der damit in Kraft getretene § 7 Abs. 3 EUAHiG seinerseits wurde bereits nach kurzer Zeit ersetzt durch die Absätze 3 bis 14, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes, Abs. 14b

Rz. 17b Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226[1] wurde die DAC-8-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz erstmals in Kraft gesetzt. Danach sind unter den dort genannten Voraussetzungen Kryptowerte-Transaktionen durch den Anbieter an das BZSt zu melden. Dieses übermittelt im Wege des automatischen Austauschs di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG grundsätzlich dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Diese Ausnahme von der Meldepflicht grenzüberschreitender Vorbescheide wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.12 Elektronischer Weg (Abs. 12)

Rz. 14 Im EUAHiG wird an einer Reihe von Stellen die Formulierung "auf elektronischem Weg" verwendet. Abs. 12 des Gesetzes enthält einer Begriffsbestimmung hierfür. Die Definition ist entsprechend ihrer Vorlage in der Amtshilferichtlinie [1] sehr weit gewählt worden, um eine umfassende Anwendung des EUAHiG bei der Verwendung, Übermittlung und Speicherung sicherzustellen. Jede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 13 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend länderbezogene Berichte (Abs. 12)

Rz. 15 Entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 9 EUAHiG für grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über Verrechnungspreise legt § 7 Abs. 12 EUAHiG fest, dass das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die von anderen Mitgliedstaaten empfangenen Daten nach § 7 Abs. 10 und 11 EUAHiG zu den länderbezogenen Berichten entgegennimmt und an die zuständigen Landesfinanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Ermittlung der zu übermittelnden Daten (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 20 Abs. 3 EUAHiG legt das BMF bzw. die zuständige Behörde i. S. d. § 3 Abs. 1 EUAHiG im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Einzelheiten zu den Meldungen an die Europäische Kommission und an die anderen betroffenen Mitgliedstaaten in einem Schreiben fest. Diese Regelung ist erforderlich, weil zwar das BMF gegenüber den in Abs. 2 genannten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.6 Verrechnungspreise (Abs. 6)

Rz. 7 Eine allgemeine Definition für den Begriff des Verrechnungspreises besteht nicht. Daher folgt Abs. 6 der Definition aus Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU für Zwecke des EUAHiG. Unbeschadet der Wertschöpfungskette ist der Verrechnungspreis danach der Preis, zu dem ein Unternehmen materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter auf ein verbundenes Unternehmen überträ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.5 Summarische Risikoprüfung

Rz. 68 Die Summarische Risikoprüfung (SRP) ist ein System von quantitativen Prüfungsmethoden, das verschiedene einzelne quantitative Prüfungsmethoden miteinander verknüpft und technisch durch IT-gestützte Vorlagen unterstützt. Die SRP konzentriert sich insbesondere auf die Methodenbereiche der Zeitreihenanalyse, der Ziffernanalyse und der Struktur- und Verteilungsanalyse, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.3 Ziffernanalyse

Rz. 66 Eine Ziffernanalyse untersucht die Zahlstruktur der zu prüfenden Daten, insbesondere von Bargeldumsätzen. Ziel ist es, durch die Analyse von Ziffernhäufigkeiten Manipulationen aufzudecken, die durch das Erfinden von Zahlen in manipulationsgefährdeten Daten entstehen können. Zu diesem Zweck wird die Häufigkeit der möglichen Ziffern und Ziffernkombinationen ermittelt. N...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.2 Zeitreihenbasierte Schätzung

Rz. 73 Die zeitreihenbasierte Schätzung nutzt Ergebnisse von Zeitreihenanalysen als Grundlage, um die Schätzungshöhe festzulegen. Diese Schätzungsmethode basiert auf betriebsinternen Daten und ist deshalb externen Ansätzen vorzuziehen. Bei der zeitreihenbasierten Schätzung können betriebliche Besonderheiten berücksichtigt und verbleibende Unsicherheiten in einer Sensibilität...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.4 Schätzung nach Monetary Unit Sampling

Rz. 75 Wenn bei der Überprüfung einer Stichprobe in den Daten (materielle) Mängel festgestellt werden, kann das Prüffeld nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden. Wenn die im Prüffeld vorhandenen Fehler nicht vollständig identifiziert werden können und eine Behebung der Fehler möglich ist, muss der geschätzte Betrag der Fehler berechnet werden. Nach Ansicht der FinVerw. biet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt die Verwendung der vom deutschen zentralen Verbindungsbüro übermittelten Informationen und Dokumente im empfangenden anderen Mitgliedstaat. Grundsätzlich soll die Übermittlung steuerlichen Zwecken dienen. Deswegen geht § 15 Abs. 1 EUAHiG zunächst davon aus, dass die Informationen für die in § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 EUAHiG genannten Zwecke g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Korrektur und Löschung falscher Daten (Abs. 5)

Rz. 8 Sind unrichtige Daten übermittelt worden und sind diese berichtigt worden, sind alle Mitgliedstaaten, die diese Daten im Wege einer Auskunft erhalten haben, vom zentralen Verbindungsbüro unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt für die Löschung und die Sperrung unzulässig gespeicherter oder unzulässig übermittelter Daten. Aus der Pflicht des zentralen Verbindungsbür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.14 Dividenden von Unternehmen, Abs. 14

Rz. 16 Nach Abs. 14 sind Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden, Dividenden oder sonstige als Dividenden behandelte Einkünfte, die auf ein anderes Konto als ein Verwahrkonto i. S. v. § 19 Nr. 26 FKAustG eingezahlt oder diesem gutgeschrieben werden. Abs. 14 stellt sicher, dass ein automatischer Informationsaustausch nicht nur f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr