Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Ist-Besteuerung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Freiberufler, die ihren Gewinn mit einer Ein...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.11 § 4j EStG (Aufwendungen für Rechtsüberlassungen)

• 2020 Umgehung der Lizenzschranke durch Zwischenschaltung einer fremden Person/§ 4j EStG Fraglich ist, ob die Lizenzschranke durch Zwischenschaltung einer fremden Person umgangen werden kann. Von der überwiegenden Auffassung wird dies bejaht. Danach muss sowohl der Gläubiger nach § 4j Abs. 1 Satz 1 EStG als auch der weitere Gläubiger nach § 4j Abs. 1 Satz 2 EStG eine dem Sch...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2019 Mietwohnungsneubau/ Zweifelsfragen/Gestaltungsüberlegungen/§ 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann neben anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden. Es muss zusätzlich und erstmalig eine Wohnung geschaffen werden. Die Verlegung einer Wohnung oder die Erweiterung der Wohnfläche reichen nicht aus. Anders ist dies bei der erstmaligen Schaffung einer ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.58 § 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen)

• 2019 Digitale Werbemaßnahmen durch ausländische Influencer / Unterhaltende oder ähnliche Darbietung / Ausübung im Inland / § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG Fraglich ist, ob eine Abzugsverpflichtung nach § 50a EStG bei unmittelbar durch ausländische Influencer (natürliche Personen) erbrachten digitalen Werbemaßnahmen besteht. Influencer sind Personen, die wegen ihrer starken Pr...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.6 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2019 Ausschlussfrist für den Antrag nach § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG / § 8d KStG Fraglich ist, ob der Antrag nach § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG im Rahmen der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung für den Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs gestellt werden muss. Dies hat das FG Thüringen mit Urteil v. 5.10.2018, 1 K 348/18 verneint. Nach Auffassung des FG Thüringen kann der Antrag...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.43 § 32c EStG (Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft)

• 2020 Verfassungsmäßigkeit/Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht/§ 32c EStG § 32c EStG wurde durch das JStG 2019 neu gefasst. § 32c a.F. ist nicht in Kraft getreten. § 32c EStG sieht für Land- und Forstwirte eine Tarifermäßigung auf Antrag vor. Hierdurch sollen die Folgen des globalen Klimawandels und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen steuer...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2019 Stiftungen / Gestaltungsmöglichkeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Mit dem Einsatz von Stiftungen lassen sich unterschiedliche Gestaltungsziele erreichen. Geltung hat dies insbesondere für Familienstiftungen. Der Einsatz einer Stiftung sollte aber nie nur aus steuerlichen Gründen erfolgen. Zu beachten ist auch, dass die Stiftung gekennzeichnet ist insbesondere durch die E...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2019 Güterstandswechsel / Unentgeltliche Zuwendungen zwischen Ehegatten / § 5 ErbStG Die Zugewinnausgleichsforderung bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Zum einen bietet sich damit für den vermögenden Ehegatten die Möglichkeit, durch Beendigung der Zugewinngemeinschaft dem weniger vermögenden Ehegatten schenkungsteuerfrei Vermögen zu Lebz...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Ist-Besteuerung / 4 Berechnung des Grenzwerts von 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR)

Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden. Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten[1] Nachteil der Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Ist-Besteuerung = Versteue...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.4 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2019 Sanierungssteuerrecht/Steuerfreiheit von Sanierungserträgen/Schädlicher Beteiligungserwerb von mehr als 25 % bis zu 50 %/Sanierungsklausel/§ 3a EStG/§ 7b GewStG/§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c Abs. 1a KStG/§ 8d KStG Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sanierungssteuerrechts haben sich geändert. Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen gilt in allen Fällen, in denen di...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2019 Steuerfreie Übertragung von Kunst/§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG/§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG/§ 28a ErbStG Fraglich ist, welche Möglichkeiten im Rahmen des ErbStG bestehen, Kunst steuerfrei zu übertragen. In Betracht kommen kann die Steuerbefreiung der Kunst als Hausrat nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a ErbStG. Ausgeschlossen sein dürfte dies bei We...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Meldepflicht für den Nutzer

Rz. 44 Die Mitteilungspflicht für einen Nutzer gem. § 138d Abs. 6 AO, der seinerseits auf § 138d Abs. 1 AO verweist, ist nicht in § 138f AO geregelt, sondern in § 138g AO. Diese Norm ist in dem Verweis des § 138d Abs. 1 AO nicht enthalten. Insofern ist die Verweiskette unsauber. Allerdings kann m. E. daraus nicht gefolgert werden, dass der § 138f AO keine Anwendung findet. §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.1 Meldepflicht für den Intermediär

Rz. 43 Sofern eine Person die in § 138d Abs. 1 AO genannten Tätigkeiten ausübt, ist sie aufgrund der Legaldefinition in dieser Norm ein Intermediär. Dieser ist damit verpflichtet, die fragliche Steuergestaltung zu melden. § 138d Abs. 1 AO regelt nur die Verpflichtung zur Meldung; er macht keine Aussage, in welchem Umfang zu melden ist, welche Daten zu melden sind oder zu wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Voraussetzungen

Rz. 9 Der Tatbestand, der zu einer Meldepflicht gem. § 138d AO führt, ist wesentlich durch die Person des Intermediärs definiert. Diese Person muss eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Nur wenn dies der Fall ist, ist die Person ein Intermediär. Diese Voraussetzungen sind in § 138d Abs. 1 AO geregelt. Die folgenden Absätze des § 138d AO definieren bestimmte Rechtsbegriffe, die z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4 Kennzeichen, Motivtest (Nr. 3)

Rz. 88 Eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn eines der in § 138e AO aufgezählten Kennzeichen erfüllt ist.[1] Dabei ist in Kennzeichen zu unterscheiden, bei denen die Erfüllung ohne weitere Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Nr. 3 erfüllt und Kennzeichen, bei denen zusätzlich noch der sog. Motivtest erfüllt sein muss. Die Kennzeichen ohne Motivtest sind in § 138e A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7 Grenzüberschreitende Steuergestaltung

Rz. 47 Zu melden ist nur, wenn eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt. In § 138d Abs. 2 AO wird eingegrenzt, in welchen Fällen eine solche Gestaltung vorliegt. Allerdings regelt die Norm nicht die konkreten Kennzeichen, bei deren Erfüllung eine Meldepflicht entsteht. Dies erfolgt in § 138e AO. Die Steuergestaltung muss sich auf eine bestimmte Steuer beziehen (Nr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit den §§ 138d AO setzt der deutsche Gesetzgeber die Europäische Richtlinie (EU) 2018/822[1] um. Diese Richtlinie ändert die Amtshilfe-Richtlinie.[2] Sie ist als Reaktion des BEPS-Projekts der OECD von der EU erlassen worden. Damit soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, auf immer neue Gestaltungen im internationalen Steuerrecht angemessen zu re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.3 Marktfähige Gestaltungen

Rz. 45 § 138h AO enthält eine Sonderregelung für marktfähige Steuergestaltungen. Im Wesentlichen sieht die Regelung eine zusätzliche, regelmäßige Meldepflicht vor, wenn die jeweilige Gestaltung geändert oder ergänzt wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.2 Ausländische Betriebstätte (lit. c)

Rz. 70 Gem. § 138d Abs. 2 Nr. 2 lit. c AO kann sich der erforderliche grenzüberschreitende Bezug der Steuergestaltung auch daraus ergeben, dass ein an der Gestaltung Beteiligter in einem anderen Steuerhoheitsgebiet seiner Geschäftstätigkeit über eine dort gelegene Betriebstätte nachgeht und die Gestaltung der Betriebstätte zuzuordnen ist. Der Begriff des Beteiligten ist dabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.4 Adressat der Meldung

Rz. 46 Gem. § 138d Abs. 1 AO hat die Meldung beim BZSt zu erfolgen. Das BZSt gibt nach Maßgabe des § 138i AO die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter. Außerdem ist das BZSt dafür zuständig, dass die Meldungen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU ausgetauscht werden. Die Meldung wird dabei auf elektronischem Wege durchgeführt. Eine Meldung auf Papierformular ist derzeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Meldepflicht

6.1 Meldepflicht für den Intermediär Rz. 43 Sofern eine Person die in § 138d Abs. 1 AO genannten Tätigkeiten ausübt, ist sie aufgrund der Legaldefinition in dieser Norm ein Intermediär. Dieser ist damit verpflichtet, die fragliche Steuergestaltung zu melden. § 138d Abs. 1 AO regelt nur die Verpflichtung zur Meldung; er macht keine Aussage, in welchem Umfang zu melden ist, wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Relevante Tätigkeit

Rz. 15 Die Tätigkeiten des Intermediärs bzw. Nutzers, die eine Meldepflicht nach sich ziehen, beziehen sich alle auf grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wann eine solche vorliegt, ist nicht in § 138d Abs. 1 AO definiert, sondern ergibt sich aus § 138d Abs. 2 AO. Nur wenn eine dort beschriebene Steuergestaltung vorliegt, führen die schädlichen Tätigkeiten zu einer Meldep...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit den §§ 138d AO setzt der deutsche Gesetzgeber die Europäische Richtlinie (EU) 2018/822[1] um. Diese Richtlinie ändert die Amtshilfe-Richtlinie.[2] Sie ist als Reaktion des BEPS-Projekts der OECD von der EU erlassen worden. Damit soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, auf immer neue Gestaltungen im internationalen Steuerrecht angemessen zu reagieren zu können. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Intermediär

Rz. 10 Das Gesetz sieht in § 138d Abs. 1 AO eine Meldepflicht für sog. Intermediäre vor. Der Begriff des Intermediärs wird im Gesetz legal definiert durch die Tätigkeit, die von ihm ausgeübt wird. Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen erfolgt dagegen nicht. Ein Intermediär muss daher nicht einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Steuerberater) angehören.[1] Die Regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.3 Organisation für Dritte

Rz. 33 Das Organisieren einer Steuergestaltung bedeutet, dass der Intermediär strukturiert die einzelnen Schritte der Gestaltung plant, vorbereitet und ggf. die Umsetzung managt und kontrolliert. Die Finanzverwaltung nimmt ein Organisieren an bei einer "systematischen Vorbereitung und Planung der Steuergestaltung, die Bereitstellung zur Nutzung und die Zurverfügungstellung f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.2 Konzeption für Dritte

Rz. 24 Eine Meldepflicht besteht zudem, wenn die Steuergestaltung für Dritte konzipiert worden ist. Das Tatbestandsmerkmal Konzeptionierung muss man wohl im Sinne einer Erstellung und/oder Entwicklung verstehen. In der Gesetzesbegründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und dem BMF-Schreiben wird das Konzipieren als Planen, Entwerfen oder Entwickeln einer konkreten St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Europarecht

Rz. 6 Die Meldepflicht von steuerlichen Gestaltungen besteht nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Damit werden diese einer zusätzlichen Verpflichtung unterworfen. Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage, ob darin ein Verstoß gegen das Europarecht vorliegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.3 Tätigkeit im Ausland (lit. d)

Rz. 77 Gem. § 138d Abs. 2 S. 1 lit. d) AO muss mindestens einer der Beteiligten in einem anderen Land als seinem Ansässigkeitsstaat einer Tätigkeit nachgehen. Zur Definition eines Beteiligten vgl. Rz. 61ff. Rz. 78 Zur Definition des Steuerhoheitsgebiets s. o. Rz. 69ff. Rz. 79 Eine Tätigkeit kann dem Wortlaut nach jedes Verhalten sein. Allerdings schränkt die Finanzverwaltung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.1 Vermarktung

Rz. 21 Das Gesetz sieht eine Meldepflicht vor, wenn eine grenzüberschreitende Steuergestaltung i. S. d. § 138d Abs. 2 AO vermarktet wird. Eine Definition, wann eine solche Vermarktung vorliegt, gibt es im Gesetz nicht. Eine Vermarktung ist eine an Dritte gerichtete Tätigkeit, die auf den Verkauf eines Produkts (hier der grenzüberschreitenden Steuergestaltung) gegen Entgelt g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Relevante Steuer (Nr. 1)

Rz. 53 Die Steuergestaltung muss sich auf mindestens eine Steuer beziehen, auf die das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) [1] anzuwenden ist. Aus dieser Definition des Anwendungsbereichs ergibt sich, dass es sich zunächst um eine Steuer handeln muss. Dabei ist auf die Definition im deutschen Steuerrecht abzustellen. Nicht erfasst von der Meldepflicht sind daher (Sonder-)Abgaben, Geb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.5 Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers (lit. e)

Rz. 83 § 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. e AO ist auch dann erfüllt, wenn die Gestaltung geeignet ist, Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben. Abzustellen ist hier auch wieder auf die Gestaltung und nicht auf die Beteiligten. Die Gestaltung muss Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers haben. Auch hier kann es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Regelungsziel

Rz. 4 Die Einführung der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung[1] einem zweifachen Ziel. Zum einen sollen insbesondere auch neuartige Steuergestaltungen von der Finanzverwaltung frühzeitig erkannt werden. Damit soll es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, möglichst zeitnah bei Bedarf durch Gesetzesänderungen reagier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3 "Grenzüberschreitende" Gestaltung (Nr. 2)

Rz. 57 Damit es sich um eine meldepflichtige Gestaltung handelt, muss es sich um eine sog. grenzüberschreitende Steuergestaltung handeln. Dabei kann sich das Merkmal "grenzüberschreitend" aus verschiedenen Kriterien ergeben, die der Gesetzgeber in den Buchstaben a) bis e) abschließend aufzählt. Dieses Merkmal "grenzüberschreitend" setzt voraus, dass in einem ersten Schritt m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Grundrechte

Rz. 8 Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff in den Meldepflichten liegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hinweis, dass kein Verstoß gegen Völkerrecht vorliegt. Ein Hinweis auf die nationalen Grundrechte ist nicht enthalten. Zwar hat der EuGH für Regelun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.4 Auswirkungen auf den Informationsaustausch (lit. e)

Rz. 81 Ebenfalls zu einer Meldepflicht kann es führen, wenn die Gestaltung Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch hat. Wann dies der Fall ist, ist in jedem Einzelfall zu bestimmen. Eine Meldepflicht tritt dabei nach dem Sinn und Zweck nur dann ein, wenn der Informationsaustausch negativ beeinflusst wird. Rz. 82 Die Gestaltung muss keine tatsächlichen Auswirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.5 Verwaltung der Umsetzung

Rz. 40 Eine Verwaltung der Umsetzung durch den Intermediär erfordert zunächst einmal, dass eine Umsetzung erfolgt bzw. mit der Umsetzung begonnen wird. Anders als bei den anderen Tätigkeiten muss daher beim Nutzer zumindest der Wille zur Umsetzung vorliegen. Rz. 41 Eine Verwaltung der Umsetzung liegt vor, wenn der Intermediär die Verantwortung für die Umsetzung übernimmt. Die...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.4 Bereitstellung zur Nutzung

Rz. 36 Ein Bereitstellen soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs[1] und nach Auffassung der Finanzverwaltung dann vorliegen, wenn die für eine Umsetzung erforderlichen Informationen oder (Vertrags-)Unterlagen zugänglich gemacht werden.[2] Auf welche Art dies erfolgt, ist unerheblich. Entscheidend ist nur, dass tatsächlich eine Zugänglichmachung der Informationen erfolgt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Steuergestaltung

Rz. 49 Gestalten bedeutet zunächst einmal, dass ein Sachverhalt aktiv verändert wird. Ein Ausnutzen eines bereits bestehenden Sachverhalts ist kein Gestalten und kann daher niemals zu einer Meldepflicht führen. Die Finanzverwaltung fordert daher richtigerweise, dass ein aktives Tätigwerden vorliegen muss[1], im Gegensatz zu einem bloßen Abwarten. Danach muss ein "verändernde...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb[1] unterliegen der Gewerbe­steuer sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit nicht in § 2 Abs. 2 GewStG genannt, nichtrechtsfähige Vereine. Von der Gewerbesteuerpflicht ist dabei kraft gesetzlicher Definition die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.mehr