Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachforderung bei Änderung der persönlichen Verhältnisse (§ 39 Abs 5 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Haben sich die persönlichen Verhältnisse des ArbN verändert und sind deshalb die vom BZSt gebildeten elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale wie > Steuerklassen oder ‚Zahl der > Kinderfreibeträge’ günstiger, als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss der ArbN dies dem FA mitteilen und sie umgehend zu seinen Ungunsten ändern las...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildungsveranstaltungen

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bildungsveranstaltungen von Volkshochschulen und anderen Einrichtungen (belehrender Art) sind Zweckbetriebe, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (s. 68 Nr. 8 AO, Anhang 1b). An die Art der "Belehrung" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Typischerweise stellt eine "B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.1 Überblick

Tz. 54 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Praxishinw: Verluste aus der Vermögensverwaltung dürfen gemeinnützigkeitsrechtlich ebenfalls nicht mit Mitteln des st-begünstigten Bereichs ausgeglichen werden (vgl AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1). Danach gelten die Regelungen in Nr 4 bis 8 entspr für die Vermögensverwaltung. Im Ergebnis sind für den gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausglei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD Hessen EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.3 Berücksichtigung von Gewinnen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den sechs vorangegangenen Jahren

Tz. 56 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verbleibt im stpfl wG ein Verlust (einschl Abschr-Verluste auf solche WG, die ausschl dem wG dienen (vgl AEAO Nr 5 zu § 55 Abs 1 Nr 1), ist keine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für dessen Ausgleich anzunehmen, wenn dem ideellen Bereich in den sechs vorangegangenen Jahren Gewinne des einheitlichen stpfl wG in mind gleicher Höhe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Nachforderung in anderen Fällen

Rz. 28 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Bildung der persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der > Kinderfreibeträge, Frei- oder Hinzurechnungsbeträge) ist eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSv § 179 Abs 1 AO und steht kraft Gesetz unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Eine Änderung der LSt-Abzugsmerkmale ist i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgem – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vorliegen von Sponsoring

Tz. 4 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Reit- und Fahrvereine erhalten bei der Ausrichtung ihrer Turniere für die angesetzten Prüfungen häufig Geld- und/oder Ehrenpreise gestiftet. Geld- und/oder Ehrenpreise können unter dem Gesichtspunkt des Sponsorings zu beurteilen sein. Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 D. h., erbringt der Reit- und Fahrverein für den Geber (Sponsor) eine entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (02/2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 39 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Gewinnzurechnung gem § 15a Abs 3 S 1 EStG steht sogleich wieder zur Verrechnung mit Gewinnen desselben oder späterer Wj aus der Beteiligung zur Verfügung (§ 15a Abs 3 S 4 EStG). Soweit eine Gewinnverrechnung im gleichen Wj nicht möglich ist, wird die fiktive Gewinnzurechnung als zugleich verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs 4 EStG geson...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Zu den möglichen Empfängern des Vermögens s AEAO Nr 1 zu § 59. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Sti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2024 für die Jahre 2021–2023 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2025 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH v 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH v 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH v 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH v 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 1990, 201....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö zum Selbstzweck werden und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Ausgliederung (Outsourcing) steuerpflichtiger und gemeinnütziger Aktivitäten

6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH Tz. 202 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung der Bildung dient der Allgemeinheit und ist daher gemeinnützig nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 7 AO (Anhang 1b). Während Nr. 1 die Wissenschaft und Forschung erfasst, fällt unter Nr. 7 die Erziehung, die Volks- und die Berufsbildung. Bildung meint hierbei die Vermehrung der Kenntnisse und der Fähigkeiten des Einzelnen. Die Förderung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5 Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall des Ausgleichs der Verluste eines wG aus anderen Mitteln der Kö (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus ZwB, Vermögen, Erträge aus Vermögensverwaltung, auch Gewinne aus anderen wG) sind durch eine Anwendungsregelung der FinVerw (s Schr des BMF v 19.10.1998, BStBl I 1998, 1423) wes Änderungen eingetreten. Die aktuelle Verw-Auff...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Fußballsport dient, ebenso wie alle übrigen Sportarten, der Förderung des "Sports" ( s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Nach § 58 Nr. 8 AO kann neben dem unbezahlten Sport auch der bezahlte Sport gefördert werden. Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu Besonderheiten, die sich bei sportlichen Veranstaltungen ergeben, s. "Sportliche Veranst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Rechtsbehelfe

Rz. 207 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Gegen die Festsetzung der ESt durch > Steuerbescheid ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO), als gerichtlicher Rechtsbehelf die Klage (§§ 40ff FGO) und ggf die Revision (§ 115 FGO) gegeben. Das gilt auch, wenn das FA einen Antrag auf Veranlagung, zB wegen Nichtwahrung der Antragsfrist, ablehnt (§ 347 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff des Gewerbebetriebs

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die einkommensteuerlichen Begriffe "Gewerbebetrieb" und "gewerbliches Unternehmen" in § 15 Abs 1 S 1 EStG und in § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG sind Synonyme: BFH v 17.01.1973, BStBl II 1973, 260 zu 1. mit Hinweis auf § 2 Nr 1 S 2 GewStG aF (heute § 2 Abs 1 S 2 GewStG). Eine eigenständige einkommensteuerliche Definition erfuhr der Begriff des Gewer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF v 12.12.2023, BStBl I 2023, 2179 Rz 82). A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 202 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aussteller der Bescheinigung haftet mit seinem ganzen Vermögen für die auf Grund der Besch verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St-Vorteile. Die Inanspruchnahme des Haftenden erfolgt durch Haftungsbescheid iSd § 191 AO, der als Verw-Akt darüber hinaus § 119 AO entsprechen muss, aber kein St-Bescheid nach § 155 AO ist und deshalb nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen Nach § 63 Abs 5 AO dürfen Kö iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Abs 1 EStDV nur ausstellen, wenn das Datum der Anlage zum KSt-Bescheid oder des Freistellun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10) und diese Staaten Amtshilfe und Unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.9.2024 für die Jahre 2021–2023 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen jä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften

Tz. 157 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ausschüttende Kö hat bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges eine zusammenfassende St-Besch auf den Namen der Pers-Ges auszustellen. Über die stliche Zurechnung der Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu den MU der Pers-Ges ist iRd der gesonderten Feststellung des Gewinns der Pers-Ges (s § 180 AO) zu ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts

Tz. 291 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der gemeinnützige BgA unterliegt den ges-geberischen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – für die Erfüllung der st-begünstigten Satzungszwecke zur Verfüg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Veräußerungsgeschäfte über WG zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rn. 13a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Bilanzbündeltheorie hatte noch gefolgert, dass steuerlich zwischen der PersGes und den Gesellschaftern keine Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen könnten, dass vielmehr alles, was der Gesellschafter an die Gesellschaft leistet, als Einlage, und alles, was er von der Gesellschaft erhalte, als Entnahme zu werten sei (bei Veräußerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.3 Teilbetrag II

Tz. 386 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag II wird festgehalten, in welchem Umfang die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung (tats) iRd Einkommensermittlung als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG hinzugerechnet worden ist. Auch dieser Teilbetrag ist entspr der Entwicklung des Passivpostens fortzuschreiben. Er ist ebenfalls aufzulösen, soweit die Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr