Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen

Rz. 54 Die Buchführung oder Aufzeichnung ist selbst bei unverschuldetem Verlust der Geschäftsunterlagen nicht ordnungsgemäß.[1] Somit kann insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht kommen. Allerdings kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen geboten sein, das Fehlen der Unterlagen und damit die Ordnungswidrigkeit der Buchführung nach § 163 Abs. 1 AO unberücksicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen § 146 Abs. 2b

Rz. 43 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Widerrufs und der Rückverlagerungsanordnung durch die zuständige Finanzbehörde nicht nach oder hat er seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde ins Ausland verlagert, ist ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Bewilligung als Verwaltungsakt

Rz. 4 Soweit die Bewilligung der Erleichterung im Einzelfall erfolgt, handelt die Behörde durch einen begünstigenden Verwaltungsakt.[1] Soll die Bewilligung für eine bestimmte Fallgruppe ausgesprochen werden, so muss eine Allgemeinverfügung i. S. v. § 118 S. 2 AO ergehen. Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob stets die an eine Allgemeinverfügung zu stellenden Anforderunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer geht eine Prüfung durch die örtlich zuständige Finanzbehörde voraus, die abhängig vom Ergebnis der Prüfung die Erteilung dieser Nummer beim BZSt nach § 139c Abs. 1 AO in Auftrag gibt. Damit enthält die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder die Ablehnung alle Merkmale des § 118 AO und kann durch einen E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Erleichterungen ist der Einspruch nach § 347 AO gegeben.[1] Ein vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FGO kommt nicht in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen kann eine einstweilige Anordnung durch das FG nach § 114 FGO erlassen werden. Gegen die ablehnende Einspruchsent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Inhalt der Erleichterung

Rz. 11 Die finanzbehördliche Regelung darf nur zu einer Erleichterung der gesetzlichen Pflichten, nicht aber zu deren vollständiger Aufhebung führen.[1] Ein kompletter Verzicht auf die Erfüllung der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist damit nicht möglich.[2] Eine Befreiung von der Buchführungspflicht soll[3] allerdings nach der Ansicht des BFH bei ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Aufbewahrung der Urschriften und Datenträger

Rz. 26 Grundsätzlich bezieht sich die Aufbewahrungspflicht auf die Urschriften der Geschäftsunterlagen. Nach § 147 Abs. 2 AO sind jedoch auch, wenn diese Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO in Urschrift auf einem Datenträger erstellt sind, die Datenträger aufzubewahren. Die Aufbewahrung der ausgedruckten Daten anstelle des Datenträgers ist nicht ausreichend. Dies gilt auch beim ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.1 Grundlagen

Rz. 28 Durch § 147 Abs. 2 AO wird der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung auch für das Gebiet der Aufbewahrung Rechnung getragen. Die Beweiskraft der gespeicherten oder verfilmten Unterlagen[1] wird durch diese Vorschrift gesetzlich anerkannt. Hierdurch wird den Unternehmen, insbesondere bei umfangreichem Anfall von Geschäftsunterlagen, eine Möglichk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Geordnete Buchung

Rz. 22 Dem Erfordernis der "geordneten" Buchung ist genügt, wenn die Geschäftsvorfälle nicht nach der Zeitfolge gebucht oder abgelegt werden[1], sondern irgendein sinnvolles Ordnungsmerkmal gewählt wird.[2] Hierdurch wird insbesondere Raum für die DV-gestützte Buchführung[3] geschaffen.[4] Gewahrt werden muss jedoch der Grundsatz der Übersichtlichkeit[5], wonach ein sachvers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Geordnete Aufbewahrung

Rz. 25 Die Aufbewahrung der Unterlagen hat geordnet zu erfolgen.[1] Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jede sich aus den Belangen des Unternehmens ergebende Systematik, sodass – folgend aus dem Grundsatz der Übersichtlichkeit[2] – ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit die für die Überprüfung erforderlichen Belege und Geschäftspapi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Aufbewahrungsfrist

Rz. 45 Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre für Geschäftsunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, also Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen sowie die zugehörigen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen; Zollunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO; acht Jahre für Buchungsbelege i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO.[1] Die Neufassung gilt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.1 Allgemeines zum Transfer der elektronischen Buchhaltung

Rz. 35 Abweichend von der Grundregelung (s. Rz. 33) dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach dem durch Art. 10 Nr. 6 JStG 2009 v. 19.12.2008[1] eingefügten § 146 Abs. 2a S. 1 AO a. F. elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland geführt und aufbewahrt werden.[2] Nach der Fassung des § 146 Abs. 2a AO aufgrund des JStG 2009 war dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Aufbewahrungsort

Rz. 8 Die Aufbewahrung hat nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich im Geltungsbereich der AO zu erfolgen[1], damit die Unterlagen zur Prüfung im Zugriffsbereich der Finanzbehörde sind. Soweit § 147 Abs. 2 S. 2, 3 AO für ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften Sonderregelungen trifft, müssen nur die für die deutsche Besteuerung auch unter Berücksichtigung von DBA...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Erhebung und Verwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 7 Die WIDNr unterliegt gem. § 139c Abs. 2 AO im Hinblick auf Art und Umfang der Erhebung und Verwendung ähnlichen Restriktionen wie die Identifikationsnummer für natürliche Personen. Auch hier werden den Finanzbehörden weitergehende Befugnisse zur Verwendung der WIDNr eingeräumt als anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen.[1] Aufgrund der höheren Öffentlichke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Vollständige Buchung

Rz. 4 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind Buchungen und Aufzeichnungen vollständig vorzunehmen.[1] Die Vorschrift kodifiziert damit einen wesentlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.[2] Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen aus dem Buchführungswerk lückenlos[3] ersichtlich und verfolgbar sein. Es dürfen keine Geschäftsvorfälle fehlen, auch nicht, wenn sie erfolgsneutral sind....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Aufbau und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 1)

Rz. 3 In § 139c Abs. 1 S. 1 AO ist festgelegt, dass die Vergabe dieses Merkmals im Gegensatz zur Identifikationsnummer nach § 139b AO nicht von Amts wegen durch das BZSt, sondern nur auf Anforderung durch die zuständige Finanzbehörde erfolgt. Dieser Unterschied erklärt sich aus dem Umstand, dass im Bereich der wirtschaftlich Tätigen die erforderlichen Daten für eine erstmali...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Welche zeitliche Differenz zwischen Geschäftsvorfall und Buchung bzw. bei der DV-gestützten Buchführung der Erfassung noch gerechtfertigt erscheint, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls[1], insbesondere nach dem Zweck der zeitnahen Buchung, bezogen auf den jeweiligen Geschäftsvorfall[2], aber auch nach der technischen Organisation der Buchführung und nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.2 Kassenvorgänge

Rz. 12 Die allgemeine Zeitdifferenz galt auch für die Buchung der Bargeschäfte. § 146 Abs. 1 S. 2 AO a. F. bestimmte lediglich, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden sollen.[1] Nach dem ausdrücklichen Wortlaut handelte es sich um eine Sollvorschrift. Das Gesetz brachte damit zum Ausdruck, dass nicht in jedem Fall das tägliche Festhalten für eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 146 AO konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen. Die Regelung geht im Wesentlichen zurück auf § 162 RAO.[1] Die letzten wesentlichen Änderungen der Bestimmung sind durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[2] und das Jahressteuergesetz 202...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

1 Allgemeines 1.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 147 AO ist eine besondere Ordnungsvorschrift für die Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen. Die entsprechende Vorgängerbestimmung war § 162 Abs. 8 und 9 RAO.[1] Die Pflicht zur Aufbewahrung ist notwendiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht[2], da anderenfalls deren Zweck, einen Überbl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer

1 Allgemeines Rz. 1 § 139a AO enthält die Verpflichtung, jedem Stpfl. zu dessen eindeutiger Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein lebenslanges und unveränderliches Merkmal zuzuordnen. Bei natürlichen Personen ist dies – unabhängig von einer etwaigen Steuerpflicht – mit der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gelungen. Für Personenvereinigungen und Körpers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

1 Allgemeines Rz. 1 § 151 AO eröffnet als Ausnahmevorschrift die Möglichkeit, die nach § 150 Abs. 1 AO grundsätzlich schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung[1] bei der zuständigen Finanzbehörde mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vorgängerbestimmung war § 168 RAO.[2] Diese Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung zur Niederschrift soll insbesondere soz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Zollunterlagen

Rz. 18 Ausgangspunkt der Regelung des § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO ist, dass einer Zollanmeldung alle Unterlagen beizufügen sind, die für das Zollverfahren erforderlich sind.[1] Auch bei einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung sind diese grundsätzlich beizufügen, allerdings können die Zollbehörden auf die Vorlage verzichten. Haben die Zollbehörden auf die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Rz. 12 Die Erleichterung der Buchführung, Aufzeichnung oder Aufbewahrung darf schließlich nicht zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen.[1] Hierbei ist darauf abzustellen, dass der Zweck der Pflichten, die zutreffende Erfassung des steuerlichen Sachverhalts (s. Rz. 1), nicht gefährdet werden darf. Die Erleichterung darf deshalb immer nur und in dem Umfang bewilligt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Sonstige Unterlagen

Rz. 19 Sonstige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO nur insoweit aufzubewahren, als sie steuerlich von Bedeutung sind, also Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten[1], insbesondere zu Kontrollzwecken dienen können (s. Rz. 1). Im Zusammenhang mit der aufzubewahrenden Geschäftskorrespondenz (s. Rz. 16) und den Buchungsbelegen (s. Rz. 17) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.2 Bildliche Wiedergabe

Rz. 30 Die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen auf Bild- oder Datenträgern ist nach § 147 Abs. 2 AO im Interesse der Beweisfunktion (s. Rz. 1) nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass empfangene Handels- und Geschäftsbriefe und Buchungsbelege bei Lesbarmachung bildlich wiedergegeben werden können. Hierbei muss die bildliche Wiedergabe dem Original des Aufbewahrungsverpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2 Voraussetzung des Verzögerungsgelds

Rz. 47 Gemäß § 146 Abs. 2c AO konnte ein Verzögerungsgeld außer in den oben genannten Fällen (vgl. Rz. 43), die im Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung in das Ausland stehen, in folgenden Fällen festgesetzt werden: Ein Stpfl. kommt seiner Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach. Ein Stp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.1 Zweck der Bestimmung

Rz. 7 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind die Buchungen zudem zeitgerecht vorzunehmen, um die Übersichtlichkeit der Buchführung[1] zu sichern. Gleiches gilt nach § 239 Abs. 2 HGB.[2] Jede Buchung muss dabei in zeitlich möglichst nahem Abstand an den Geschäftsvorfall erfolgen.[3] Dieses Erfordernis hat verschiedene Zielrichtungen: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle buchmäßig nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2 Zulässige Zeitdifferenz

2.3.2.1 Grundsatz Rz. 8 Welche zeitliche Differenz zwischen Geschäftsvorfall und Buchung bzw. bei der DV-gestützten Buchführung der Erfassung noch gerechtfertigt erscheint, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls[1], insbesondere nach dem Zweck der zeitnahen Buchung, bezogen auf den jeweiligen Geschäftsvorfall[2], aber auch nach der technischen Organisation der Bu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Zeitgerechte Buchung

2.3.1 Zweck der Bestimmung Rz. 7 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind die Buchungen zudem zeitgerecht vorzunehmen, um die Übersichtlichkeit der Buchführung[1] zu sichern. Gleiches gilt nach § 239 Abs. 2 HGB.[2] Jede Buchung muss dabei in zeitlich möglichst nahem Abstand an den Geschäftsvorfall erfolgen.[3] Dieses Erfordernis hat verschiedene Zielrichtungen: Zum einen sollen Geschäft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Ort der Buchführung und Aufbewahrung

4.1 Grundsatz Rz. 33 Die Übersicht über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens und damit der Zweck der Buchführungspflicht[1] können nach Ansicht des Gesetzgebers nur erreicht werden, wenn die Bücher und Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO [2] geführt und aufbewahrt werden[3] und sie sich damit im Zugriffsbereich der deutschen Finanzbehörden befinden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

1.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 147 AO ist eine besondere Ordnungsvorschrift für die Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen. Die entsprechende Vorgängerbestimmung war § 162 Abs. 8 und 9 RAO.[1] Die Pflicht zur Aufbewahrung ist notwendiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht[2], da anderenfalls deren Zweck, einen Überblick über die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Verfahren der Bewilligung

2.1 Bewilligung als Verwaltungsakt Rz. 4 Soweit die Bewilligung der Erleichterung im Einzelfall erfolgt, handelt die Behörde durch einen begünstigenden Verwaltungsakt.[1] Soll die Bewilligung für eine bestimmte Fallgruppe ausgesprochen werden, so muss eine Allgemeinverfügung i. S. v. § 118 S. 2 AO ergehen. Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob stets die an eine Allgemeinve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Voraussetzungen der Bewilligung von Erleichterungen

3.1 Pflichten aus Steuergesetzen Rz. 8 Erleichterungen können nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 148 S. 1 nur für Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten bewilligt werden, die durch Steuergesetze – nicht nur die durch die AO geregelten[1] – begründet werden.[2] Die Pflichten, die nach anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen begründet werden, können von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Allgemeine Ordnungskriterien

2.1 Vollständige Buchung Rz. 4 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind Buchungen und Aufzeichnungen vollständig vorzunehmen.[1] Die Vorschrift kodifiziert damit einen wesentlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.[2] Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen aus dem Buchführungswerk lückenlos[3] ersichtlich und verfolgbar sein. Es dürfen keine Geschäftsvorfälle fehlen, auch nicht, wenn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Voraussetzungen mündlicher Steuererklärungen

2.1 Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörde Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Entgegennahme der mündlichen Erklärung besteht nur für die jeweils örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde[1], ein Anspruch auf Entgegennahme einer Erklärung und Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde dagegen nicht. Rz. 5 § 151 AO betrifft den Erklärungspflichtigen.[2] Ist der Erkl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Fristbeginn

Rz. 47 Nach § 147 Abs. 4 AO beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte für die Entstehung der Geschäftsunterlage erforderliche Maßnahme erfolgt ist, also die letzte Eintragung in das Buch vorgenommen, das Inventar oder die Bilanz auf- bzw. festgestellt, die Korrespondenz empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg und d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Kosten der Aufbewahrung

Rz. 10 Die Kosten der Aufbewahrung trägt der Aufbewahrungspflichtige (s. Rz. 3). Für den zukünftig anfallenden Aufwand, z. B. Miete eines Lagerraums, ist eine Rückstellung zu bilden.[1] Da es sich regelmäßig um eine langfristige Rückstellung handelt, ist die Rückstellung abzuzinsen. Auch die Kosten im Hinblick auf die Pflicht eines Dritten zur Duldung von Maßnahmen durch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3 Rechtsfolgen

Rz. 49 Sofern die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben sind, besteht für die Finanzbehörde dahin gehend zunächst ein Entschließungsermessen, ob sie ein Verzögerungsgeld festsetzt oder nicht. Der Gesetzgeber hat also ausdrücklich Abstand davon genommen, eine Pflicht zur Festsetzung zu schaffen.[1] Eine Vorprägung des Entschließungsermessens i. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.8 Pflichten im Zusammenhang mit der Kassenführung

Rz. 27d Ebenfalls neu durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] neu eingefügt wurde § 146 Abs. 1 S. 2 AO.[2] Die Norm beinhaltet die Pflicht, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben (grundsätzlich) täglich festzuhalten sind.[3] Auch diese Pflicht ist grundsätzlich nicht neu, sondern ergab sich bereits in der Vergangenhei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.1.3 Anhebung der Umsatzgrenze zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 23a UStG

Bestimmte begünstigte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen[1] ohne Buchführungsverpflichtung können nach § 23a Abs. 1 UStG eine Pauschalierung ihrer Vorsteuerbeträge vornehmen. In diesen Fällen können 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes als Vorsteuer pauschal geltend gemacht werden. Hinweis Zahllast ist null Da diese Unternehmer für ihre Umsätze im Regelfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2025

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Kleinunternehmer sind aber seit 2024 von der Verpflichtung, eine Jahressteuererklärung abzugeben, grundsätzlich befreit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate n...mehr