Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 9. Die Kernfrage: Freiwillige Option oder (faktische) Verpflichtung?

An die grundsätzliche Funktion anknüpfend ist die seit Einführung des Freitextfelds im Schrifttum diskutierte Frage aufzugreifen und zu erörtern, ob das Aussteuerungsinstrument zwingend zu verwenden ist. Eine diesbezügliche kontroverse Diskussion war bereits in der Ausarbeitungs- und Gesetzgebungsphase des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu konstatiere...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Anhörungsanlässe sowie Art und Weise der Anhörung

Anhörungsanlässe: Geboten ist eine Anhörung v.a. bei (beabsichtigten) belastenden VA (z.B. Steuerbescheide, Steuervorauszahlungsbescheide, Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide etc.) und anderen nicht oder nur teilweise begünstigenden VA (z.B. Teilablehnung eines Stundungs- oder Fristverlängerungsantrags). Unbeachtlich ist, ob es sich um einen gebundenen VA (wie z.B. e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 2. Rechtsrahmen: Abweichende Auffassung zulässig, Offenbarungspflichten aber unklar

Zunächst ist ganz deutlich herauszustellen, dass nach wie vor keine Vorschrift existiert, nach der sich die Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder an der Ansicht der Finanzverwaltung zu orientieren hätten. Somit ist das Vertreten einer abweichenden Meinung grundsätzlich zulässig. Gleichwohl darf der Steuerpflichtige der F...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Problemaufriss

Anhörung als Sollvorschrift und Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung als konkretisierendes Regelbeispiel: Es ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall, dass vor Erlass belastender oder nur teilbegünstigender VA angehört werden soll (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Hierzu führt der Gesetzgeber als konkretisierendes Regelbeispiel der intendierten Ermessensausübung ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Rechtswidrigkeit bei zu Unrecht unterbliebener Anhörung

Rechtswidrigkeit, aber keine Nichtigkeit: Ist im Einzelfall eine Anhörung i.S.d. § 91 Abs. 1 AO geboten und unterbleibt diese gleichwohl, so ist der im Zuge dessen erlassene VA regelmäßig rechtswidrig, da die unterlassene Anhörung einen Verstoß gegen die allgemeinen Verfahrensvorschriften darstellt. Die unterbliebene Anhörung führt jedoch im Regelfall nicht zur Nichtigkeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 11. Risiko der Aussteuerung: Variante #3 als potentielles Einfallstor exzessiver personeller Prüfung

Ein weiteres zu untersuchendes Problemfeld resultiert aus der potentiellen Gefahr der exzessiven Nutzung des qualifizierten Freitextfelds und deren Folgen. Diese ist vor allem auf die neue Variante #3 ("sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.") zurückzuführen. Im Zuge des Ausfüllens von Steuererklärungsformularen, das hier als arbeitsteiliger Vorgang angesehen...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Exkurs: Amtshaftungsansprüche im Fall rechtswidriger Nichtanhörung

Amtshaftungsansprüche denkbar: Muss aufgrund rechtswidrig unterlassener Anhörung ein Einspruchs- oder gar Klageverfahren betrieben werden und erwachsen dem Beteiligten hierfür z.B. notwendige, aber vermeidbare Aufwendungen für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Rechtsverfolgung, so können die Aufwendungen im Rahmen eines zivilrechtlichen Amtshaftungsanspruchs (Art. 34...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 3. Digitaler Regelfall: Elektronische Erklärung als neue Normalität

Im Kontext des zunehmend digitalisierten, automatisierten und vor allem risikoorientierten Steuervollzugs ist die Frage, inwieweit eine für zutreffend gehaltene Ansicht des Steuerpflichtigen darzustellen ist, neu zu beantworten. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nicht mehr den gesetzlichen Regelfall darstellt. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Besteuerungsgrundsätze

Besteuerungsgrundsätze und gesetzlicher Auftrag der Finanzbehörden als Ausgangspunkt: Nach § 85 S. 1, 2 AO haben Finanzbehörden (im Folgenden: FÄ) den gesetzmäßigen, gleichmäßigen Steuervollzug in Gestalt von Festsetzung und Erhebung von Steuern sicherzustellen. Hierbei ist insb. darauf zu achten, dass Steuern weder zu Unrecht erhoben noch verkürzt werden. Untersuchungsgrunds...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Die ESt-Vordrucke 2025 ersetzen den bisherigen Freitext-”Hinweis” durch eine Vier-Varianten-Logik in Zeile 37. Damit wird das qualifizierte Freitextfeld (§ 150 Abs. 7 S. 1 AO) zum zentralen Aussteuerungsgrund nach § 155 Abs. 4 S. 3 AO: Nur wer die passende Variante wählt, erreicht regelmäßig eine personelle Prüfung und reduziert zugleich Än...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 6. Normative Verankerung

Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige im Kontext des modernisierten Untersuchungsgrundsatzes individuelle Besonderheiten seines Falles in der Steuererklärung an die Finanzverwaltung herantragen kann, müssen diese potentiell bedeutsamen Angaben auch von behördlicher Seite zur Kenntnis genommen werden und ggf. Berücksichtigung finden. Ein gesetzlich ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfe...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 1. Einführung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens verschiebt sich die praktische Prüfungsrealität im Steuervollzug: Steuererklärungen werden – sofern kein Risikoindikator greift – zunehmend ausschließlich automationsgestützt auf Basis des Risikomanagements bearbeitet (§ 155 Abs. 4 S. 1 AO). Gleichzeitig bleibt es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich unbenomm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 4. Vollautomation, Risikomanagement und KI-Praxis

Zum anderen ist die neue Relevanz vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens explizit ein zweites Verfahren zur Bearbeitung von Steuererklärungen geschaffen wurde: Neben der traditionellen Bearbeitung durch einen Amtsträger, welche schon zuvor automationstechnisch unterstützt wurde, ist nunmehr gem. § 155 Abs. 4 S. 1 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 12. Zusammenfassung und Ausblick

Die folgenden Thesen verdichten die zentralen Erkenntnisse des Beitrags auf das, was sich für Praxis, Verwaltung und Rechtsfortbildung unmittelbar aus der neuen Formularlogik ergibt: Das qualifizierte Freitextfeld ist verfahrensrechtlich eine Weiche; nicht bloß ein Komfortfeld: Es entscheidet im Kern darüber, ob der Fall aus der Vollautomation ausgesteuert und personell bearb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag gemäß § 24b Abs. 2 Satz EStG in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.8 Unterhaltszahlungen an Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld

Kann das Kind steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden (z. B. weil es über 25 Jahre alt oder arbeitssuchend nach abgeschlossener Ausbildung ist), und hat es nur geringes Vermögen (15.500 EUR; R 33a.1 Abs. 2 Satz 2 EStR 2012) kommt ein Abzug der Kosten beim gesetzlichen Unterhaltsschuldner nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht.[1] Einkünfte und Bezüge, die den Betrag von 624 ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wiedereinsetzung in den vor... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bedeutet vereinfacht: Wer ohne eigenes Verschulden eine gesetzliche Frist verpasst, kann so gestellt werden, als hätte er die Frist rechtzeitig eingehalten. Die Voraussetzungen dafür regelt § 110 Abgabenordnung (AO). Eine Wi...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung (§ 193 ff. AO) gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnisträger Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wege...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Entwurf eines neuen BMF-Sch... / Entwurfsschreiben des BMF

Der nun vorgelegte Entwurf eines Schreibens des BMF befasst sich ausführlich mit dem innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff nach § 12 Abgabenordnung sowie mit dem abkommensrechtlichen Begriff nach Art. 5 OECD-Musterabkommen. Behandelt werden unter anderem die Voraussetzungen einer "festen Geschäftseinrichtung", Fragen der zeitlichen und örtlichen Verwurzelung sowie der erforde...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.6 Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei

Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Absicht hatte, Gewinn zu erzielen. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG auf § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG und aus dem Negativmerkmal des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG. Hieraus ist zu schließen, dass auch bei selbstständiger Tät...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 39 Steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 10 Nr. 2 KStG sind keine "Nebenabgaben"[1], sondern die in § 3 Abs. 4 AO definierten Nebenleistungen sowie Nebenleistungen nach ausländischem Steuerrecht, die diesen entsprechen. Seit der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 24.3.1999[2] sind sämtliche steuerlichen Nebenleistungen (auch Zinsen), die auf nichtabziehbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.1 Bewirtungskosten

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Zur "geschäftlichen" Veranlassung von Bewirtungskosten bzw. dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG hat sich das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17.10.2023, 6 K 6089/20, E...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gemäß § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheite...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserzie...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.2 Außerordentliche Einkünfte – Ermäßigte Besteuerung

Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung können außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG sein und sind daher ermäßigt zu besteuern.[1] Die Entscheidung kann für den Anwalt (ausnahmsweise) interessant sein, wenn er sich über mehrere Jahre ausschließlich einer Sache widmet und die Vergütung dafür (zusammengeballt) in einem Veranlagungszeitraum (z. B. als Strafverteidiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Kontrolle

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gemeinnützigkeit

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kryptowährung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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