Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.1 Allgemeines

Tz. 1578 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Anerkennung einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft kann aus vielerlei Gründen scheitern, die in der Praxis ganz überwiegend mit dem GAV zusammenhängen (dazu im Einzelnen s Tz 1581 ff). Wenn nicht ausnahmsweise eine nachträgliche Heilung dieser Mängel möglich ist (dazu s Tz 390 ff), sind die §§ 14–19 KStG mit der Folge ni... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.1 Steuerausgleich ("Tax-Equalization") und Steuerschutz ("Tax-Protection"/"Hypo Tax")

Rz. 317 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Während einer Auslandstätigkeit werden zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern regelmäßig Steuerausgleichsvereinbarungen geschlossen. Dabei sind der Steuerausgleich ("Tax-Equalization", kurz: TEQ) sowie der Steuerschutz ("Tax-Protection") die üblichen Methoden. Die einer Arbeitnehmerentsendung zugrundeliegende Steuerausgleichsmethode ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zum Bsp einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die M... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Z... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.6 Prüfungszeitpunkt, Darlegung und Nachweis

Rz. 18 Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt ist nach Satz 1 der Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen Art und Umfang des Bezugsrechts sowie bei einer Abtretung oder Beleihung die schriftliche Sicherstellungsverpflichtung feststehen. Änderungen des Bezugsrechts, ein Widerruf, eine Verfügung über den Anspruch oder das Ende einer Beleihung können deshal... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.4.2 Fehlende oder unwirksame Sicherungsverpflichtung

Rz. 104 Fehlt am Bilanzstichtag eine wirksame schriftliche Sicherungsverpflichtung, ist die Ausnahme des Satzes 2 nicht erfüllt. Die Finanzverwaltung rechnet den abgetretenen oder beliehenen Anspruch dann dem Stpfl. zu und verlangt seine Aktivierung. Dieses Ergebnis ist für den Regelfall eines widerruflichen Bezugsrechts und einer Sicherungsverfügung sachgerecht, darf aber n... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.4.3 Grenzüberschreitende Sachverhalte und ausländische Versicherer

Rz. 14 Als Gewinnermittlungsvorschrift gilt § 4b auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten, soweit ein Gewinn nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln ist. Dies betrifft insbesondere eine ausländische Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. und die inländische Betriebsstätte eines beschränkt Stpfl. Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann die inländische steu... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungsberichtigung

Rz. 153 Der Leistende ist in den Fällen des § 14 Abs. 2 S. 2 UStG grundsätzlich zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet, sodass der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten kann, bis der Leistende ihm diese Rechnung erteilt hat.[1] Für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungsberichtigung ist de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.4 Wirksamer Vertragsschluss und Versicherungsnehmereigenschaft

Rz. 34 Vorausgesetzt wird ein wirksamer Versicherungsvertrag. Bei einer Versicherung für den Todesfall eines anderen verlangt § 150 Abs. 2 S. 1 VVG grundsätzlich dessen schriftliche Einwilligung, wenn die Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt; das Gesetz nimmt Lebensversicherungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hiervon jedoch ausdrücklich aus.... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Digitalisierung von Vertragsverwaltung, Form und Nachweis

Rz. 115 Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt die Digitalisierung punktuell um. Der Pensions-Sicherungs-Verein kann Leistungsberechtigten mit deren Einwilligung über ein bereitgestelltes technisches Verfahren Mitteilungen erteilen, Beitragsbescheide unter den gesetzlichen Voraussetzungen vollständig automatisiert erlassen und für Meldungen technische Verfahren verbi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.4.1 Terminologische Präzisierung und ausdrückliche Kennzeichnung als Aktivierungsverbot

Rz. 117 Der zentrale Reformbedarf liegt bereits im Tatbestand des Satzes 1. Die Formulierung, der Versicherungsanspruch sei dem Betriebsvermögen nicht zuzurechnen, weist sprachlich auf die persönliche oder wirtschaftliche Zurechnung nach § 39 AO hin. Tatsächlich ordnet § 4b für den Betriebsvermögensvergleich ein Aktivierungsverbot an. Bei unwiderruflichem Bezugsrecht folgt d... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG)

Rz. 60 Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024[1] hat einerseits die zuvor wortlautidentische Regelung über die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihre Lesbarkeit aus § 14 Abs. 1 S. 2 bis 6 UStG in § 14 Abs. 3 S. 1 bis 5 UStG unverändert üb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3.2 Deklaratorische und konstitutive Wirkung; Verhältnis zur wirtschaftlichen Zurechnung

Rz. 8 Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht hat § 4b im Ausgangspunkt deklaratorische Wirkung. Nach § 159 Abs. 3 VVG erwirbt der unwiderruflich bezeichnete Dritte das Recht auf die Versicherungsleistung bereits mit seiner Benennung. Dem Arbeitgeber fehlt damit regelmäßig eine eigene, aktivierungsfähige Rechtsposition hinsichtlich des begünstigten Leistungsteils; die spezial... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.4 Änderung, Widerruf und Bilanzstichtagsprinzip

Rz. 68 Die Bezugsberechtigung muss am Schluss des Wirtschaftsjahres bestehen. Eine unterjährige Mindestdauer verlangt das Gesetz nicht. Die Benennung oder Änderung muss dem Versicherer spätestens bis zum Ablauf des Bilanzstichtags zugegangen sein; eine erst später ausgestellte Bestätigung kann den rechtzeitigen Zugang lediglich nachweisen, nicht ersetzen. Für ein vom Kj. abw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3.1 Aktivierungsverbot als negative Zurechnungsregel

Rz. 6 § 4b ist eine spezielle steuerbilanzielle Aktivierungsverbotsnorm. Die Formulierung, der Anspruch sei dem Betriebsvermögen nicht zuzurechnen, beschreibt nicht die persönliche Zurechnung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 39 AO, sondern untersagt dessen Ansatz bei der Gewinnermittlung des Versicherungsnehmers. Die geläufige Bezeichnung als negative Zurechnungsregel ist de... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 auch für Kleinu... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.2 Der Vereinsname

Der Vereinsname ist die Bezeichnung, unter der der Verein als rechtsfähige Person im Rechtsverkehr gegenüber Mitgliedern, Geschäftspartnern, Behörden und Gerichten auftritt. Eine Ausnahme besteht bei der Anbringung von Rechtsmitteln beim BFH für Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine. Die in § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen und Gesellschaften dürfen dort als ... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 5 Selbstanzeige

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige[1] vorgenommen wird. Sie wird als eine Art Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nic... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 3 Steuergefährdung

Eine weitere Steuerordnungswidrigkeit ist die Steuergefährdung.[1] Hier handelt es sich um Handlungen, die zur Vorbereitung einer Steuerverkürzung geeignet sind. Zu diesen Vorbereitungshandlungen gehören etwa Ausstellen unrichtiger Belege, In-Verkehr-Bringen von Belegen gegen Entgelt, unrichtige, unvollständige oder unterlassene Buchung von Geschäftsvorfällen, die Verwendung, da... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht kommt nicht damit aus, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts (Verspätungszuschlägen, Zinsen, Haftung, verlängerter Festsetzungsfrist usw.) zu sanktionieren (dazu Bilsdorfer, in: Bilsdorfer/Morsch/Schwarz, Rechtschutz im Steuer- und Steuerstrafrecht, Berlin 2025, Rz. 1764 ff.). Deshalb wurden diverse Straf- und Bußgeldnor... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.1 Haftung

Nach § 71 AO haftet etwa derjenige, der eine Steuerhinterziehung [1] oder eine Steuerhehlerei [2] begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. § 71 AO kommt folglich nicht bei Vorliegen einer nur leichtfertigen Verkürzung [3] in Betracht. Eine Haftung scheidet... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 6 Strafbefreiende Erklärung/ Kontenabrufverfahren

§ 93b AO eröffnet den Finanzämtern über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, auf Kundenstammdaten [1] der Kreditinstitute auch aus steuerlichen Gründen zuzugreifen. Der Zugriff erlaubt aber nicht die Feststellung von einzelnen Kontobewegungen oder -ständen. Hier sind weitere Ermittlungen nach §§ 93 ff. AO durch die Finanzbehörden möglich. § 93 Abs. 8 AO schafft da... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.2 Taterfolg

Für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung ist weiterhin erforderlich, dass es zu einer Steuerverkürzung oder zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil gekommen ist. Steuern sind verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder e... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.2 Hinterziehungszinsen

Als Folge einer Steuerhinterziehung können von der Finanzbehörde auch Hinterziehungszinsen[1] festgesetzt werden. Eine derartige Festsetzung ist wiederum nur bei Vorliegen einer vorsätzlichen Steuerverkürzung [2] möglich. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der leichtfertig Steuern verkürzt[3], im Einzelfall aus der Tat einen beachtlichen Zinsvorteil erlangt, soweit dieser ni... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.4 Erweiterte Korrekturmöglichkeit

Nach § 173 Abs. 2 AO sind Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur dann korrekturfähig, wenn eine Steuerhinterziehung[1] oder eine leichtfertige Steuerverkürzung[2] vorliegt. Dabei gilt die Änderungssperre wegen vorangegangener Außenprüfung auch dann, wenn Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen wür... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 2 Leichtfertige Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung, bei der dem Täter ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen ist, kann als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO geahndet werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist, anders als die Steuerhinterziehung, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Leichtfertigkeit ist Fahrlässigkeit mit einem besonderen Grad der Nachlässigkeit.[1] Der St... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 4 Gefährdung von Abzugsteuern

Diese Ordnungswidrigkeit betrifft in erster Linie Arbeitgeber, die vorsätzlich oder leichtfertig ihrer Verpflichtung, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen.[1] Die Tathandlung besteht also in der Verletzung der Einbehaltungspflicht und der Abführungspflicht von Steuerabzugsbeträgen. Abzugsteuern sind neben der Lohnst... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 7 Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung

Auch bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung[1] kommt eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt.[2] Die Selbstanzeige ist erst dann nicht mehr möglich, sobald dem Täter oder seinem Vertreter d... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.2 Befugnisse

Eingriffe der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie der Lohnsteuerhilfevereine sind nur zulässig, wenn sich aus den gesetzlichen Vorschriften zwingende Anforderungen an die Satzung ergeben.[1] Die zuständige Aufsichtsbehörde kann folgende Sanktionen gegen Lohnsteuerhilfevereine verhängen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden: die Versagung der Anerkennun... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.2 Aufzeichnungspflichten

Lohnsteuerhilfevereine sind steuerlich als Gewerbebetriebe einzustufen.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO vor, sind sie zur Buchführung verpflichtet. Die Vorschriften über die Buchführungspflicht gehen den für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Aufzeichnungspflichten vor.[2] Liegen die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht vor, hat ein Lohnsteuerhilf... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.4 Vollendete und versuchte Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist vollendet, wenn etwa Einkommensteuer aufgrund einer falschen Erklärung des Steuerpflichtigen festgesetzt und ihm durch Bescheid bekannt gegeben wurde. Aber auch bereits der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar.[1] Ein strafbarer Versuch ist z. B. dann gegeben, wenn dem Finanzamt eine Steuererklärung abgegeben wird, die unrichtige oder un... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.3 Verschwiegenheit

Die Einkommensteuer als Personensteuer erfordert Angaben, die weit in den familiären und persönlichen Bereich hineingehen, etwa über die Familienverhältnisse, über soziale Bindungen und über Krankheiten. Daher besteht ein erhebliches Interesse an vertraulicher Behandlung dieser Daten. Die im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen bekannt gewordenen Daten sind daher gegenüb... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.4 Mitteilungen der Finanzbehörden

Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Informationen, die aus ihrer Sicht für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein oder für die Überprüfung der Pflichten eines Beratungsstellenleiters i. S. d. § 20 Abs. 3 StBerG erforderlich sind, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Die Verpflich... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.1 Der Zweckbetrieb

Der vom Gesetzgeber für den Lohnsteuerhilfeverein vorgegebene Zweck, qualifizierte Hilfeleistung in Steuersachen für Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, hat keine wirtschaftliche Natur. Zur Erfüllung des Zwecks sind wirtschaftliche Betätigungsformen aber unvermeidlich, da die Vorgaben für Lohnsteuerhilfevereine eine qualifizierte Beratung nur durch angemessen bezahltes Fa... mehr