Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, der die steuerliche B... mehr

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Gewinnhinzurechnung nach § ... / IV. Empfehlungen für die Beratungspraxis

Die Entscheidung schärft in bemerkenswerter Klarheit die restriktive Grundausrichtung des § 15a EStG bei Übertragungen von Mitunternehmeranteilen i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge. Für die Beratungspraxis lassen sich mehrere Handlungsfelder identifizieren. Erstens ist die verbreitete Vorstellung endgültig widerlegt, ein vom Rechtsvorgänger aufgebautes positives Kapitalkonto be... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 4. Grundsteuer

Grundbesitz, der von einer inländischen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaft für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird, ist steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG; A 3.7 AEGrStG 2025). Für die Befreiung genügt es, dass der Grundbesitz für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke tatsächlich und unmittelbar genutzt wird. Grundbesitz, der von einer Relig... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 5. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Art. 9 bis 11 betreffen das ErbStG. § 34 Abs. 1 ErbStG wurde dahingehend neu gefasst, dass die Notare Anzeigen elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach Maßgabe des § 93c AO zu erstatten haben. Die Einfügung eines neuen § 34 Abs. 3 ErbStG betrifft den Fall, dass einem Notar die erforderliche Identifikationsnummer n... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / III. Fazit

Die steuerlichen Vorteile der Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 51 ff. AO im Bereich der Verkehrsteuern sind vielfältig. Die Wirkung der Steuerbegünstigungen (insb. Gemeinnützigkeit) gehen über das Steuerrecht hinaus und führen auch zu Abgaben-/Gebührenentlastungen in anderen Bereichen. Sie bringen aber auch vielfältige Verpflichtungen mit sich, die der staatlichen Kontrolle unte... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2.2 Anwendungsregel

Rz. 94 § 18 Abs. 1 Satz 4 AStG i. d. F. MinStAnpG ist gem. § 21 Abs. 9 S. 2 AStG für Verwaltungsakte, die nach dem 23.12.2025 erlassen werden, anzuwenden. Die Regelung soll somit in allen noch offenen Fällen zur Anwendung kommen, wobei – mangels Einschränkung im Gesetzeswortlaut (s. anders in S. 3, Rz. 95) – dies auch für Verwaltungsakte gilt, die auf Grundlage der Vorschrif... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist im Besteuerungs- und im Finanzgerichtsverfahren das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billig... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Funktion und Grunddefinitionen

Nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Wiedereinsetzung ist nach § 110 Abs. 2 Satz 4 AO auch von Amts wegen möglich, wenn die versäumte Handlung fristgerecht nachgeholt wurde und die übrigen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung vorlie... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.1 Gesetzliche Grundlagen

Verwaltungsverfahren Nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO ist der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind gem. § 110 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Ferner muss die versäumte Handlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wer... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Demnach muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen abgegrenz... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2.1 Hintergrund

Rz. 93 § 18 AStG regelt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung. Neben der Anpassung des Gesetzestextes an die neue Rechtschreibung sind 2 inhaltliche Änderungen vorgenommen worden: Einerseits wurde von der in 18 Abs. 1 S. 4 AStG angeordneten entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO zusätzlich zu § 180 Abs. 3 AO nunmehr auch... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum überwiegender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen.[2] Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[3] Rz. 96–99 einstweil... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Vertreter

Nach § 110 Abs. 1 Satz 2 AO ist das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zuzurechnen. Vom Begriff des Vertreters sind sowohl rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter i.S.d. § 80 Abs. 2 AO (Berufsträger, Lohnsteuerhilfevereine) als auch gesetzliche Vertreter, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, erfasst. Bei Letzteren ist entsprechend dem subjektiven Verschuldensbegriff die ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6 Gesetzlicher Verschuldensausschluss

§ 126 Abs. 3 AO regelt den Schutz des Steuerpflichtigen, wenn ein Verwaltungsakt an einem heilbaren Verfahrensfehler leidet. Insbesondere betrifft dies Fälle, in denen die erforderliche Begründung des Verwaltungsakts fehlt oder eine vorgeschriebene Anhörung vor Erlass des Verwaltungsakts unterblieben ist. Hat dieser Fehler dazu geführt, dass der Betroffene die Einspruchsfris... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt

Die Grundsätze der AO und FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige. Allerdings sind Fälle des § 110 AO für das Finanzamt nur denkbar, wenn es im Verwaltungsverfahren selbst gesetzliche Fristen einzuhalten hat, z. B. im Verfahren über die Zerlegung von Steuermessbeträgen, bei we... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Verschulden liegt vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die von einem gewissenhaften, seine Rechte sachgemäß wahrnehmenden Steuerpflichtigen (Einspruchsführer, Kläger, Antragsteller) nach den Umständen zumutbar ist. Jede Form von Verschulden ist schädlich, also auch einfache Fahrlässigkeit. Hier gilt also ein strengerer Maßstab als bei anderen Vorschriften. ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 2)

Rz. 109 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.3 Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Absätze 3 der §§ 110 AO und 56 FGO enthalten jeweils eine Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. § 110 Abs. 3 AO Nach Ablauf von einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die rechtzeitige Antragstellung ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Steuerpflichtiger selbst

Zwar gilt auch für die Steuerpflichtigen der Verschuldensmaßstab der leichten Fahrlässigkeit. Gleichwohl ist dabei zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt grundsätzlich subjektiv zu beurteilen sind. Maßstab ist demnach, ob der jeweilige Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten die im Verkehr erforderliche Sorgfal... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 1)

Rz. 104 Durch den Verweis auf § 18 AStG ergibt sich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die bei mehreren Beteiligten i. S. d. § 2 AStG einheitlich vorzunehmen ist.[1] Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 AStG sind insbesondere die zuzurechnenden Einkünfte und die zuzurechnenden Vermögenswerte.[2] Bejaht man mit der FinVerw aber die Möglichkeit der Anrechn... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Hilfsperson des Steuerpflichtigen

Bindet der Steuerpflichtige noch weitere Personen in den Geschehensablauf ein, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall der (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertretung handelt oder ob man sich lediglich einer Hilfsperson (z.B. eines Boten) bedient hat. Während nämlich das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zuzurechnen ist[1], ist im Fall der Zuziehung v... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3 Verfahren

Das Gesetz stellt sowohl im Verwaltungs- [1] als auch im finanzgerichtlichen Verfahren[2] strenge Anforderungen an die formgerechte Stellung und Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags. Die Praxis zeigt, dass Wiedereinsetzungsanträge häufig nicht am Fehlen eines Wiedereinsetzungsgrundes, sondern an unzureichendem oder verspätetem Vortrag scheitern. 3.1 Gesetzliche Grundlagen... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2.2 Nachholung der versäumten Handlung

Die Wiedereinsetzung setzt voraus, dass die versäumte Handlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt wird. Die bloße Ankündigung, die versäumte Handlung später nachzuholen, genügt nicht. Im Einspruchsverfahren bedeutet dies beispielsweise, dass der verspätete Einspruch innerhalb der Monatsfrist des § 110 Abs. 2 AO eingereicht werden muss. Im finanzgerichtlichen Verfa... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.4 Überlange Postlaufzeit/Zustellungsprobleme

Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Rechtsmittelführer nicht zu vertreten hat und auf die er auch keinen Einfluss hat, dürfen nicht als dessen Verschulden gewertet werden. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die von der Deutschen Post AG (und anderen Postdienstleistern) nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Norma... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3.5 Irrtum über die Rechtslage

Wer die Frist versäumt, weil er die materielle Rechtslage falsch beurteilt, handelt immer schuldhaft. Der BFH lehnt in solchen Fällen regelmäßig eine Wiedereinsetzung ab. Diese dient dem Schutz vor einer unverschuldeten Fristversäumnis, nicht der Korrektur einer fehlerhaften materiell-rechtlichen Bewertung.[1] Auch Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist begründen i.d.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.3 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 AO)

Rz. 133 Soweit Freiberufler im Rahmen einer Mitunternehmerschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, sind diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO gesondert festzustellen. Das gilt nicht für Einkünfte, die ein Sozius außerhalb der gemeinschaftlich betriebenen Praxis erzielt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den vertraglichen Abreden der Gesellschafter.[1] Da auch ... mehr

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Riester-Rente / 8.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1 Gewinnermittlung, Buchführungspflicht

Rz. 103 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 EStG entweder durch Bestandsvergleich oder gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. Der Stpfl. kann aber nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs von einer Gewinnermittlungsart zur anderen wechseln.[1] Buchführungspf... mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb... mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.2 Sachverständigengutachten

Rz. 131 Die Finanzbehörden können, ohne ihre Ermittlungspflichten zu verletzen, von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach §§ 92 S. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 AO absehen und z. B. auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen.[1] Sie können auch die eigens für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen gebildeten Ausschüsse – ohne beson... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.1 Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO

Rz. 46 Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO setzt den Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO voraus. Ebenso wie § 204 Abs. 2 AO ist diese Vorschrift durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügt worden und zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte u... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.2 Antragsberechtigung

Rz. 8 Antragsberechtigt ist der Stpfl., dessen steuerliche Verhältnisse Gegenstand der Außenprüfung waren.[1] Ehegatten sind auch im Fall der Zusammenveranlagung unabhängig voneinander antragsberechtigt, weil jeder für sich Stpfl. i. S. d. § 193 AO ist.[2] Antragsberechtigt ist aber stets nur der Ehegatte, dessen steuerliche Verhältnisse geprüft wurden. Wurden beide Ehegatte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Verbindliche Zusage nach Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 2 AO (Abs. 2)

3.1 Verhältnis zu Abs. 1 Rz. 43 Die Regelung des Abs. 2 stimmt hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen in großen Teilen mit derjenigen des Abs. 1 überein. Sie ermöglicht es, dem Stpfl. auf Antrag eine verbindliche Zusage darüber zu erteilen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Darstellung des Sachverhalts im Prüfungsbericht

Rz. 17 Die verbindliche Zusage ist auf einen bestimmten in der Vergangenheit verwirklichten und geprüften Sachverhalt bezogen. Dieser bildet den Gegenstand der für die Zukunft zugesagten steuerrechtlichen Behandlung und muss daher in seinen für die Anknüpfung steuerlicher Rechtsfolgen maßgeblichen Merkmalen feststehen. Aus diesem Grund macht § 204 Abs. 1 AO die Erteilung der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.3 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 9 Für den Antrag ist keine besondere Form vorgeschrieben; er kann daher auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich allerdings eine schriftliche oder elektronische Antragstellung.[1] Eventuelle Unklarheiten gehen zu Lasten des Stpfl.[2] Rz. 10 Welche inhaltlichen Anforderungen der Antrag erfüllen muss, ist im Gesetz nicht ausdrücklich ger... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt

Rz. 15 Unter einem Sachverhalt i. S. d. § 204 AO ist ein Zustand oder Vorgang tatsächlicher oder rechtlicher Art zu verstehen, der für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen für die Besteuerung von Bedeutung ist.[1] Der Sachverhalt muss soweit konkretisiert sein, dass eine einheitliche steuerrechtliche Beurteilung getroffen und zum Gegenstand einer verbindlichen Zusa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zuständige Behörde

Rz. 28 § 204 AO trifft keine ausdrückliche Regelung dazu, welche Finanzbehörde für die Erteilung der verbindlichen Zusage zuständig ist. Nach AEAO zu § 204 Nr. 2 S. 1 entscheidet die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde über den Antrag. Die Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde ergibt sich daraus, dass die Erteilung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsschutz

Rz. 56 Die Ablehnung der verbindlichen Zusage ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 AO, gegen den der Stpfl. gem. § 347 Abs. 1 S. 1 AO Einspruch einlegen und – wenn dieser erfolglos bleibt – Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1, 2. Alt. FGO erheben kann.[1] Das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Zusage wird im Klageverfahren uneingeschränkt, di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung

Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 AO der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.3 Steuerrechtliche Behandlung in der Zukunft

Rz. 39 Die verbindliche Zusage betrifft die Frage, wie der für die Vergangenheit geprüfte und im Prüfungsbericht dargestellte Sachverhalt "in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird". Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Temporalbestimmung auf die steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts und nicht auf diesen selbst. Anders als die verbindliche Auskunft nach § 89 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.1 Antragserfordernis

Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, unter den weiteren Vorauss... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.4 Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 11 Die Frist, innerhalb derer der Antrag zu stellen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Die in § 204 Abs. 1 AO enthaltene Temporalbestimmung "im Anschluss an die Außenprüfung" bezieht sich auf die Erteilung der verbindlichen Zusage und nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Nach einhelliger Meinung kann der Antrag schon bei oder sogar vor Beginn der Außenprüfung geste... mehr