Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung private...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Vereinbarkeit der Rechtsform der GmbH mit der Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 267 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fraglich ist, ob die GmbH als mit Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsleben teilnehmende Kap-Ges als mit der Selbstlosigkeit (s § 55 AO) vereinbar ist. Die hr-lich erforderliche Gewinnerzielungsabsicht steht jedoch bei der gGmbH der Annahme der Selbstlosigkeit nicht entgegen, wenn sie ggü der st-begünstigten Zielsetzung nachrangig ist. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Schädlichkeit von Bestrebungen iSd § 4 BVerfSchG (§ 51 Abs 3 AO)

1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO Tz. 12 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt. 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3 Tz. 13 Stand: EL 117 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Zusammenfassung steuerpflichtiger Betätigungen bei gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art; Anwendung des § 64 Abs 2 AO

Tz. 292 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die stliche Beurteilung sind folgende drei Fallgr zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 112 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch das Betriebs-FA der gewerblichen Mitunternehmerschaft wird inhaltlich gem § 179 Abs 2 S 2 AO iVm § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO für die Mitunternehmer als subjektiv StPfl (s Rn 7), die den Gegenstand der Feststellung anteilig zu versteuern haben, vorgenommen, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitaktivitäten/-gestaltung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Freizeitgestaltung ist grundsätzlich nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Freizeitgestaltung dient in erster Linie der Erholung durch Unterhaltung und Zerstreuung. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung liegt bei zunehmender Arbeitszeitverkürzung zwar im allgemeinen Interesse der Bevölkerung, diese Tatsache reicht aber für die Anerkennung der Steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Abs 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO und AEAO Nr 15 zu § 57 Abs 4). S auch Imberg/Brox (NWB 2022, 1964). Aus Sicht ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197; Pieske-Kontny, Der Zweckbetrieb Krankenhaus, StBp 2023, 5 und 42. Tz. 216 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

§ 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke (vgl AEAO Nr 3 zu § 58 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.2 Zweckerfüllungs- bzw Projektrücklage

Tz. 109 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Tz. 110 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö ihre Mittel ganz oder tw einer Rücklage zuführt, soweit dies erforderlich ist, um ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke nach dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nachhaltig erfüllen zu können. Es hat, wie die Ges-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs AO); die Mittel der Kö nur für die sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hinweis: Durch das StändG 2025 vom 22.12.2025, BGBl I 2025, 363 wurde in § 67a Abs 1 Satz 1 AO die Angabe "45 000 EUR" durch die Angabe "50 000 EUR" ersetzt. Die Änderung gilt ab dem VZ 2026 (Art 12 des ÄndG). Nach Ansicht des BT-Finanzauss (vgl BT-Drs 21/3104) sei es zweckmäßig, die Anhebung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs 3 Satz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096 ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Anwendungsbereich der Regelung

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 10 Nr 2 HS 2 KStG erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf stliche Nebenleistungen. Allerdings sind davon ausdrücklich nur solche Nebenleistungen erfasst, die auf St entfallen, die ihrerseits dem Abzugsverbot der Nr 2 unterliegen. Die stlichen Nebenleistungen definiert § 3 Abs 4 AO abschließend (s R 10.1 Abs 2 S 1 KStR 2022). Danach s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.1 Änderung der Steuerbescheide der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 681 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird bei einer Körperschaft eine vGA festgestellt, stellt sich zunächst die Frage, ob deren St- und ggf Feststellungsbescheide nach den Vorschriften der AO geändert werden können. IdR wird eine vGA nämlich nicht in den St-Erklärungen deklariert, sondern erst im Nachhinein durch das FA (idR durch die Bp) aufgedeckt, nachdem bereits erstmalig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Seeger/Brox, Das Ende der St-Begünstigung für Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr 2b AO, DStR 2009, 2459. Tz. 231 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Als Selbstversorgungsbetriebe von Kö kommen nur Dienstleistungsbetriebe, nicht dagegen Handelsbetriebe in Betracht (s Urt des BFH v 18.10.1990, BStBl II 1991, 268, Gründe, II.1c, letzter Abs). Die Kantine einer Beschäftigungs- und Qual...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitwinzervereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Freizeitwinzervereine können grundsätzlich wegen der Förderung des Heimatgedankens bzw. der Heimatpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO a. F.; vgl. heute Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Andere gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung des Landschaftsbildes und Landschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.3 Mit Ansprüchen belastetes Vermögen

Tz. 49 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wird einer Kö Vermögen zugewendet, das mit vor der Übertragung wirksam begründeten Ansprüchen belastet ist, mindern diese Ansprüche das übertragene Vermögen bereits im Zeitpunkt des Übergangs auf die Kö. Wirtsch betrachtet wird der Kö nur das nach der Erfüllung der Ansprüche verbleibende Vermögen ("Nettovermögen") zugewendet (s AEAO Nr 13 zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen

Unter den Begriff der Zuwendung fällt nicht nur die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Geld- und Sachmitteln. Im Einklang mit der bisherigen BFH-Rspr hat der Ges-Geber im Ges ausdrücklich festgeschrieben, dass Mittel "sämtliche Vermögenswerte" der Kö sind (§ 58 Nr 1 S 2 AO). Dazu heißt es in der Ges-Begr (vgl BT-Drs 19/25160, 224): Zitat "Auch die unentgeltliche o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Nachforderung durch anderweitige Festsetzung angemeldeter Lohnsteuer

Rz. 65 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Hat der ArbG für einen bestimmten > Lohnzahlungszeitraum bereits eine > Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben und erweist sich diese als fehlerhaft und sind deshalb nicht oder zu niedrig einbehaltene Abzugsteuern nachzufordern, ist es in den Grenzen der > Verjährung (> Verjährung von Steueransprüchen) zulässig, die Steuerfestsetzung für einen oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballverein

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fußballvereine sind wegen der "Förderung des Sports" als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Der Zweckverwirklichung dient insbesondere der Trainingsbetrieb und der Wettkampf im Rahmen des § 67a AO (Anhang 1b). Eintrittsgelder sind unter Beachtung der Bedingungen, die der Gesetzgeber für ei...mehr