Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.4 Änderung oder Berichtigung der gesonderten Feststellung von Einkünften (§ 3 KBV)

Rz. 21 Für gesonderte sowie gesonderte und einheitliche Feststellungen von Einkünften enthält § 3 KBV ebenfalls eine eigenständige Regelung. Von der Regelung erfasst sind nur die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften und die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO. Für die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitli...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.2 Zeitlicher Regelungsbereich

Rz. 23 Zur bestimmten Bezeichnung der Steuer in dem Steuerbescheid gehört auch die Angabe, für welchen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt (zeitlicher Regelungsbereich) eine Regelung getroffen wird. Eine Steuer, die an einen einzelnen Vorgang anknüpft, ist zeitpunkt- oder anlassbezogen (nicht periodisch).[1] Häufiger ist jedoch, dass die Steuer an alle steuerbaren Vorgänge ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.3 Anfechtung von zusammengefassten Steuerbescheiden

Rz. 64 Da ein nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasster Steuerbescheid mehrere inhaltlich und verfahrensrechtlich selbständige, nur der äußeren Form nach verbundene Verwaltungsakte enthält, die ein unterschiedliches (verfahrens-)rechtliches Schicksal haben können, müssen zusammengefasste Bescheide von jedem Betroffenen für sich angefochten werden. Jeder Gesamtschuldner ist...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.1 Zweck der Steuerfestsetzung

Rz. 3 Ziel des Steuerfestsetzungsverfahrens i. S. d. § 155 AO ist es, einerseits den materiell-rechtlich entstandenen Steueranspruch zu konkretisieren[1] und damit eine bindende, der Bestandskraft fähige, der Festsetzungsverjährung unterliegende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch zu treffen. Andererseits wird durch den Steuerbescheid eine sichere Rechtsgrundla...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.1 Kleinbetragsregelungen für Veranlagungssteuern (Abs. 1)

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 KBV sind Festsetzungen der ESt, KSt, ErbSt/SchenkSt, GrESt und der Rennwett- und LotterieSt nur zu ändern oder berichtigen, wenn die Abweichung von der bisher für den Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt festgesetzten Steuer aufgrund der vorzunehmenden Änderung oder Berichtigung zugunsten der Stpfl. (Herabsetzung) mindestens 10 EUR beträgt und zuu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.3 Kleinbetragsregelung für die LSt (Abs. 3)

Rz. 19 Für die LSt enthält § 1 Abs. 3 KBV eine Sonderregelung. Die Kleinbetragsregelungen nach Abs. 2 sind danach nur anzuwenden auf die durch Steuerbescheid (d. h. insbesondere nach § 167 Abs. 1 AO von der LSt-Anmeldung abweichend) festgesetzte LSt sowie auf die durch LSt-Anmeldung bewirkte unanfechtbar gewordene Festsetzung. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, da...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2 Ermächtigungsgrundlage für das Absehen von einer Steuerfestsetzung (Abs. 1)

2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3) Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlich...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2 Form und Inhalt der Steuerbescheide (Abs. 1)

2.1 Anwendungsbereich und Zweck Rz. 3 Der Steuerbescheid ist gem. § 155 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 118 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, weshalb hinsichtlich seiner Form und seinem Inhalt grundsätzlich die §§ 119, 120 und 121 AO zu beachten sind. § 157 AO ist demgegenüber eine speziellere Regelung, die die Bestimmungen der §§ 119, 120 und 121 AO teilweise verdrängt bzw. konkretisier...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3 Inhalt der Kleinbetragsverordnung (KBV)

3.1 Überblick Rz. 12 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber mit der Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000[1], die durch das Gesetz v. 18.7.2016[2] geändert worden ist, Gebrauch gemacht. Die KBV in der Fassung des Gesetzes v. 18.7.2016 ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2 Änderung oder Berichtigung von Steuerfestsetzungen (§ 1 KBV)

3.2.1 Kleinbetragsregelungen für Veranlagungssteuern (Abs. 1) Rz. 15 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 KBV sind Festsetzungen der ESt, KSt, ErbSt/SchenkSt, GrESt und der Rennwett- und LotterieSt nur zu ändern oder berichtigen, wenn die Abweichung von der bisher für den Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt festgesetzten Steuer aufgrund der vorzunehmenden Änderung oder Berichtigung zugunste...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1 Zusammengefasste Steuerbescheide (Satz 1)

4.1.1 Anwendungsbereich Rz. 57 Schulden mehrere Stpfl. eine Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Die Vorschrift knüpft an die Regelung über die Gesamtschuld nach § 44 AO an und setzt eine Gesamtschuld mehrerer Steuerschuldner voraus. Das ist u. a. der Fall, wenn mehrere Personen dense...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 4 Absehen von der Steuerfestsetzung aus Wirtschaftlichkeitserwägungen (Abs. 2)

4.1 Absehen von der Steuerfestsetzung aufgrund einer Einzelfallprüfung (Satz 1) Rz. 29 Während § 156 Abs. 1 AO i. V. m. der KBV bestimmt, dass in bestimmten Konstellationen generell auf eine Steuerfestsetzung oder ihre Änderung zu verzichten ist, ermöglicht § 156 Abs. 2 S. 1 AO eine verwaltungsinterne Einzelfallentscheidung durch die zuständige Finanzbehörde. Die Regelung erm...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2 Festsetzung von Steuern durch Steuerbescheid (Satz 1)

2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3 Mindestinhalte eines Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 2)

2.3.1 Allgemeines Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2 Im automationsgestützten Verfahren erlassene Verwaltungsakte

5.2.1 Steuerfestsetzungen und Anrechnungsverfügungen (Satz 1) Rz. 75 Sachlich erfasst von § 155 Abs. 4 S. 1 AO sind Steuerfestsetzungen i. S. d. § 155 Abs. 1 AO und, da die Verfahrensvorschriften über Steuerbescheide nach § 181 Abs. 1 S. 1, § 184 Abs. 1. S. 3 und § 185 AO entsprechend anzuwenden sind, Feststellungs-, Steuermessbetrags- und Zerlegungsbescheide.[1] Damit ein au...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.3 Änderung oder Berichtigung der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags (§ 2 KBV)

Rz. 20 Die Festsetzung von GewSt-Messbeträgen wird nur geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von dem bisher festgesetzten GewSt-Messbetrag bei einer Änderung zugunsten des Stpfl. mindestens 2 EUR und zuungunsten mindestens 5 EUR beträgt. Wie bei Steuern nach Abs. 1 ist diese Regelung nur für nach dem 31.12.2016 entstandene Steuern anzuwenden; für nach dem 31.12.2001 ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.5 Rückforderung von Wohnungsbauprämien (§ 4 KBV)

Rz. 25 § 4 KBV enthält eine Regelung zum Absehen von der Rückforderung der Wohnungsbauprämie, wenn die Rückforderung weniger als 25 EUR beträgt.[1] Diese Betragsgrenze ist nur für nach dem 31.12.2016 entstandene Prämien anzuwenden; für nach dem 31.12.2001 und vor dem 1.1.2017 entstandene Prämien gilt eine Kleinbetragsgrenze von 10 EUR. Die Kleinbetragsregelung gilt nur für F...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.6 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht (§ 5 KBV)

Rz. 26 § 5 S. 1 KBV [1] regelt, dass die KraftSt in Fällen der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht in dem Entrichtungszeitraum, in dem die Steuerpflicht endet, auf 0 EUR festzusetzen ist, wenn der für den diesen Entrichtungszeitraum festzusetzende Betrag weniger als 5 EUR betragen würde. Mit dieser Regelung soll die Anforderung von Kleinbeträgen in Fällen vermieden werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verrechnungskonto / 1.3 Geldtransit Kasse-Bank für Bargeldeinzahlungen auf der Bank

Für die Einzahlung von Bargeld (aus der Kasse) auf ein Bankkonto gilt Folgendes: In der Kasse wird die "Ausgabe" mit dem Tag der Einzahlung bei der Bank als Barausgabe erfasst. Auf dem Bankkonto wird dieser Betrag erst einige Tage später gutgeschrieben. Wegen dieser zeitlichen Verschiebung sollte man die Ausgabe über das Konto "Geldtransit" als Eingang buchen. Dort wird der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 7 Bekanntgabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale, Abs. 6 S. 1 bis 5

Rz. 24 Die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale stellt nach § 39 Abs. 1 S. 4 EStG eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, dar. Indem der Arbeitgeber die ELStAM abruft, gelten diese ihm gegenüber als bekannt gegeben (§ 39e Abs. 6 S. 1 EStG). Es handelt sich um einen elektronischen Verwaltungsakt (§ 39 Rz. 9 ff., ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 11 Ordnungsmerkmal bis zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 39e Abs. 9)

Rz. 32 Für die Registrierung zur Abrufberechtigung (Rz. 17) oder einen Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren (Rz. 28) benötigt der Arbeitgeber seine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO). Darüber hinaus ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Arbeitgebers für das Einrichten einer Negativ- oder Positivliste durch den Arbeitnehmer erforderlich (Rz. 26). § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 9 Nichtteilnahme am Abrufverfahren, Abs. 7

Rz. 28 § 39e Abs. 7 EStG beinhaltet eine Härtefallregelung. Die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Nichtteilnahme gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens (§§ 328 ff. AO). Zudem haftet der Arbeitgeber in Höhe des Differenzbetrages der von ihm einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer u...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verrechnungskonto / Zusammenfassung

Begriff Verrechnungskonten sind Hilfskonten aus buchungstechnischen Gründen, die sich immer wieder ausgleichen. Der Begriff "Verrechnungskonto" wird nicht konsequent einheitlich verwendet. Auch Zwischen- oder Interimskonten beinhalten die gleiche Funktion. Buchungen werden lediglich für eine bestimmte Zeit auf dem Verrechnungskonto erfasst. Verrechnungskonten müssen regelmäß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.6 Mitteilungspflicht der Finanzämter

Rz. 11 Wenn das FA auf Antrag des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale bildet, indem bspw. Freibeträge nach § 39a EStG berücksichtigt werden oder ein antragsgebundener Steuerklassenwechsel erfolgt, teilt es diese unter Angabe der Identifikationsnummer des St.pfl. dem BZSt zum Zweck der Bereitstellung für den automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber mit. Die Mitteilung e...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 12 Verwendung der gespeicherten Daten (§ 39e Abs. 10)

Rz. 33 § 39e Abs. 10 EStG enthält die aus Gründen des Datenschutzes notwendige Erweiterung der gesetzlichen Regelung zur Nutzung der gespeicherten Daten über § 39e Abs. 2 EStG hinaus. Die Vorschrift ermöglicht es der Finanzverwaltung, für die Durchführung der Einkommensbesteuerung ab 2005, die nach § 39e Abs. 2 S. 1 EStG gespeicherten Daten für einkommensteuerlich nicht erfas...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.5 Mitteilungspflicht der Meldebehörden

Rz. 10 Die Daten zur Religionsangehörigkeit, zum Familienstand sowie zu Kindern (§ 39e Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3) und deren Änderungen im Melderegister haben die Meldebehörden dem BZSt unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtstages mitzuteilen (§ 39e Abs. 2 S. 2 EStG). Die Mitteilung muss für jeden Stpfl. – unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht – erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Datenbereitstellung durch das BZSt, Abs. 3

Rz. 12 Das BZSt hält die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit, § 39e Abs. 4 S. 1 EStG. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale umfassen die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt, die gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 EStG (i. E. vgl. Rz. 6) sowie zusätzlich die Merkmale ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 10 Verfahren bei fehlender Identifikationsnummer, Abs. 8

Rz. 31 Ist einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt, bspw. weil er erstmals einen Wohnsitz im Inland begründet oder erstmals ein Dienstverhältnis im Inland aufnimmt, können ELStAM weder automatisiert gebildet noch vom Arbeitgeber abgerufen werden. Für diese Fälle wird das elektronische Verfahren zum Abruf der Lohnsteuerab...mehr

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DigiTax2Go (Teil 3): Besteu... / a) Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung

Wird die Agentur als Einzelunternehmen oder als Mitunternehmerschaft betrieben, stellen sich ähnliche Fragen wie beim Model: Haben die Agenturbetreiber ihren Wohnsitz im Inland, dürfte regelmäßig auch der Ort der Geschäftsleitung im Inland bestehen. Auseinanderfallen möglich: Unternehmenssitz (§ 11 AO) und Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) können aber auseinanderfallen. Das ist ...mehr

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DigiTax2Go (Teil 3): Besteu... / a) Wohnsitzbestimmung

Unmaßgeblichkeit der behördlichen Abmeldung: Wie bereits in Teil 1 des Beitrages[1] skizziert, kommt es für die Frage eines inländischen Wohnsitzes nicht auf die behördliche Abmeldung an. Nach Auffassung der Finanzverwaltung entfaltet die behördliche Abmeldung keine unmittelbare steuerliche Wirkung.[2] Die Finanzverwaltung kann sich dabei auf eine gefestigte finanzgerichtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Um dennoch ein möglichst genaues Bild der aktuellen Buchhaltungszahlen des Unternehmens zu bekommen, ist es wichtig, typische Fallen der Finanzbuchhaltung zu kennen und die wichtigsten "Sünden" in der eigenen Finanzbuchhaltung aufzuspüren, diese "Sünden" auszumerzen, sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und V...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.3.1 Wirtschaftliches Eigentum

Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut nur dann nicht zuzurechnen, wenn ein anderer als er die wirtschaftliche Herrschaft darüber ausübt; das ist der Fall, wenn der andere den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts von der Einwirkung darauf wirtschaftlich ausschließen kann.[1] Der Mieter ist wirtschaftli...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.3 Sonstige Mietereinbauten und -umbauten

Aufwendungen des Mieters für Mietereinbauten und -umbauten, durch die weder ein Scheinbestandteil noch eine Betriebsvorrichtung entsteht, sind als sonstige Mietereinbauten oder -umbauten Aufwendungen für die Herstellung eines materiellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer [1] der von ihm geschaffenen sonstigen Mietereinbau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verwendung eines falschen S... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Verwendung eines falschen Steuerschlüssels im ERP-System kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne der Abgabenordnung ist. Eine bereits bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzung kann deshalb nicht allein auf dieser Grundlage nachträglich geändert werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Korrektur eines Steuerbesch... / Entscheidung

Der BFH hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Eine weitergehende Änderung des Steuerbescheids kommt nicht in Betracht, da keine geeignete gesetzliche Korrekturvorschrift greift. Steuerbescheide sind grundsätzlich bindend, sobald sie bestandskräftig sind. Eine nachträgliche Änderung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Die Abgabenordnung erlaubt eine Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.50 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2022 Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung / Keine Erstreckung auf andere Tatbestände / § 238 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Gesetzgeber den Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 neu geregelt. Die Neuregelung erstreckt sich nicht auf die Stundungs-, Hint...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.27 § 147 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen)

• 2021 Aufbewahrungspflicht / Strafverfolgungsverjährung / § 147 AO / § 171 Abs. 7 AO § 147 Abs. 1 AO regelt die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 oder 10 Jahre. Allerdings läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Abgestellt ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 177 AO (Berichtigung von materiellen Fehlern)

• 2025 Mitberichtigung gesondert (und einheitlich) festgestellter Besteuerungsgrundlagen / § 177 AO Es stellt sich die Frage, ob gesondert (und einheitlich) festgestellte Besteuerungsgrundlagen abweichend von der Bindungswirkung des § 182 AO im Rahmen einer Steuerfestsetzung nach § 177 AO mitberichtigt werden können. Trotz Vorliegens eines materiellen Fehlers i.S.d. § 177 Abs...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 181 AO (Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungsfrist)

• 2025 Feststellungsbescheide / Verhältnis der Fristenregelungen des § 174 AO zur Bindungswirkung nach § 181 Abs. 5 AO / §§ 174, 181 Abs. 5 AO Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die speziellen Fristenregelungen des § 174 AO zur Vorschrift des § 181 Abs. 5 AO stehen. Erfolgt die Änderung eines Feststellungsbescheids aufgrund der speziellen Fristenregelungen des § ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.13 § 71 AO (Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers)

• 2021 Haftung für ausländische Steuern / § 71 AO Fraglich ist, ob sich die Haftung nach § 71 AO auch auf die von § 370 Abs. 6 AO erfassten ausländischen Steuern erstreckt. Dies dürfte zu verneinen sein. Eine derartige Haftung wäre unsystematisch und teleologisch verfehlt. (so Bothe/Rodatz, Grenzenlose Haftung – Droht einem Steuerhinterzieher in Deutschland eine Inanspruchnahm...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.57 § 376 AO (Verfolgungsverjährung)

• 2021 Auswirkungen der Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung auf 15 Jahre auf die Selbstanzeige, die Festsetzungsverjährung und die Aufbewahrungsfrist / § 376 AO / § 371 AO / § 169 AO / § 147 AO Die Verjährungsfrist für die in § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 6 AO genannten besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung wurde von 10 auf 15 Jahre erhöht. Es stellt sich die...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.8 § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten)

• 2021 Verhältnis von einzelsteuergesetzlichen Umgehungsverhinderungsvorschriften zu § 42 AO / § 42 AO Fraglich ist das Verhältnis von 42 AO zu einzelsteuergesetzlichen Umgehungsverhinderungsvorschriften. Mit dieser Problematik hat sich der BFH in seinem Urteil v. 17.11.2020, I R 2/18 auseinandergesetzt. Ist danach der Tatbestand einer einzelsteuergesetzlichen Umgehungsverhin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.35 § 170 AO (Beginn der Festsetzungsfrist)

• 2021 Ablaufhemmung beim Tätigwerden der Steuerfahndung / § 171 Abs. 5 Satz 1 AO Die Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Ablaufhemmung beim Tätigwerden der Steuerfahndung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO dürfte als unklar anzusehen sein. Voraussetzung für die Ablaufhemmung dürfte zum einen sein, dass für den Stpfl. erkennbar ist, dass gegen ihn ermittelt wird. Von daher dürft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.25 § 141 AO (Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger)

• 2024 Wachstumschancengesetz / Änderung der Buchführungsgrenzen / § 141 AO Durch das Wachstumschancengesetz sind ab 2024 neue Buchführungsgrenzen eingeführt worden. Zu beachten ist, dass Finanzämter zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz nicht auffordern dürfen, wenn zwar die in 2023 noch geltenden Grenzen, nicht aber die ab 2024 geltenden Grenzen überschritten werden. Fragl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.39 § 180 AO (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2022 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Betriebsverlegung an den Wohnsitz nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums / § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO Verlegt ein Stpfl. seinen bisher außerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Wohnsitz-FA geführten Betrieb in den Bezirk dieses FA, bedarf es ab dem VZ, in den die Betriebsverlegung fällt, keiner geso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.46 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr