Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Bo...mehr

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Island / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Island und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Island nachzuweisen...mehr

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Kasachstan / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Kasachstan und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Kasachstan nachz...mehr

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Republik Moldau / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Liechtenstein / 1.8.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

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Island / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Russland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Portugal / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Portugal und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Portugal nachzuwei...mehr

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Belarus / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Montenegro / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Nordmazedonien / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Nordmazedonien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Nordmazedon...mehr

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Kosovo / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Türkei / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a...mehr

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Island / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Kasachstan / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist,[3] geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a...mehr

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Portugal / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

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Belarus / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

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Norwegen / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Ers...mehr

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Liechtenstein / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Norwegen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Nordmazedonien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

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Albanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.2 Belastungsgrund und Bewertungsziel

Rz. 25 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 6 Aufbewahrung von Rechnungen

Nach § 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst (oder ein Dritter in seinem Namen oder für seine Rechnung) ausgestellt oder erhalten hat, aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist[1] beträgt 8 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs.[2] Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Abgabenordnung

a) § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto Ursprünglich hatte die klagende GmbH eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben in der das Einlagekonto auf den 31.12.2022 mit 0 EUR angegeben war. Die aufgrund dieser Erklärung erlassenen Bescheide wurden bestandskräftig. Am 9.8.2024 beantragte die GmbH unter Berufung auf einen Kapitalerhöhungsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 149 Abs. 3 AO: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters der durch die "eigene" GmbH vertreten wird

Nach der aktuellen Rspr. des BFH findet die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Steuerpflichtige (sog. Beraterprivileg) keine Anwendung auf Steuererklärungen, die Angehörige der steuerberatenden Berufe als Steuerpflichtige in ihren eigenen Angelegenheiten abgeben. Dies gilt auch, soweit ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 254 AO, § 66 GKG, § 21 Abs. 1 GKG: Unzulässigkeit der Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung bei fehlender Beschwer

Mit einer von ihm neben der Erinnerung gegen die gerichtliche Kostenrechnung zusätzlich erhobenen Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung begehrte der Erinnerungsführer den Kostenerlass hinsichtlich aller seiner Ansicht nach unnötig eröffneten gerichtlichen Verfahren und die Zurückstellung der Gerichtskostenrechnungen bis die Lohnpfändungen des FA abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 129 AO: Berichtigung nach Beifügung eines programmgesteuerten Risikohinweises

Der These, dass die Beifügung eines programmgesteuerten Risikohinweises eine Änderung nach § 129 AO ausschließt, hat das FG Düsseldorf eine Absage erteilt. Im Fall waren bei der Veranlagung des Klägers die von ihm erklärten Leibrentenzahlungen i.H.v. 120.000 EUR im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2018 ursprünglich vollständig vergessen worden. Gegen den nach § 129 AO geä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto

Ursprünglich hatte die klagende GmbH eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben in der das Einlagekonto auf den 31.12.2022 mit 0 EUR angegeben war. Die aufgrund dieser Erklärung erlassenen Bescheide wurden bestandskräftig. Am 9.8.2024 beantragte die GmbH unter Berufung auf einen Kapitalerhöhungsbeschluss vom 16.12.2020 die Änderung der Bescheide gem. §§ 27, 28 Abs. 1 S. 3 KS...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhörung im Besteuerungsverfahren – Ein Plädoyer für mehr § 91 Abs. 1 AO in der Praxis (AO-StB 2026, Heft 3, S. 89)

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerf...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO

Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kann (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Es hand...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2026, Heft 3, S. 80)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2025 (AO-StB 2025, 377) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / 2. Herzstück der Beteiligtenrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 91 Abs. 1 AO)

a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kan...mehr

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Das modifizierte qualifizierte Freitextfeld ("Ergänzende Angaben") der Einkommensteuererklärung 2025 – Funktionen, Reichweite, Grenzen und Konkretisierungsbedarf (AO-StB 2026, Heft 3, S. 84)

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Die ESt-Vordrucke 2025 ersetzen den bisherigen Freitext-”Hinweis” durch eine Vier-Varianten-Logik in Zeile 37. Damit wird das qualifizierte Freitextfeld (§ 150 Abs. 7 S. 1 AO) zum zentralen Aussteuerungsgrund nach § 155 Abs. 4 S. 3 AO: Nur wer die passende Variante wählt, erreicht regelmäßig eine personelle Prüfung und reduziert zugleich Ä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2025 (AO-StB 2025, 377) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / 5. Schlussplädoyer für mehr § 91 Abs. 1 AO in der Praxis

Steuerrecht ist Eingriffsrecht, jedoch zugleich auch Massenvollzug, der in der Praxis in den FÄ eine Vielzahl von Erledigungen durch die Bediensteten erfordert und wo Gründlichkeit sowie Gewissenhaftigkeit in der Fallbearbeitung seltenst belohnt werden, was letztlich zu Lasten der Einzelfallprüfung und Einzelfallgerechtigkeit geht. Trotz des Massenvollzugs wird an dieser Stel...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 116 Abs. 3 S. 3 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Im Fall hatte das Instanzgericht die Klage bzgl. der Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise Anfechtung) der Rücknahme einer Anrechnungsverfügung als unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführerin strebte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde u.a. die Klärung von Rechtsfragen an, die die Begründetheit der Klage betrafen. Insoweit hat der BFH in der zurückweisenden Entscheidung...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Finanzgerichtsordnung

a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage" In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuerv...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage"

In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuervoranmeldung der Beigeladenen gestellt und erfolglos ein Rechtsbehelfsverf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 116 Abs. 3 S. 1 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Der BFH hat erneut bekräftigt, dass die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 113 Abs. 3 S. 1 FGO von zwei Monaten vollständig zu erfolgen hat. Insbesondere müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Nach Ablauf dieser Begründungsfrist können keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden. Danach k...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 96 Abs. 1 S. 1 FGO: Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers

Der Kläger, ein nicht eingetragener Verein, wollte u.a. Motorradfahrer als Ersthelfer und zur Unfallprävention einsetzen. Hierzu wollte er auch Fahrtraining anbieten. Das FA vertrat die Ansicht, dass der Kläger seine satzungsmäßigen Zwecke nicht verwirkliche und versagte die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft. Das FG wies die dagegen gerichtete Klage u.a. deshalb ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO: Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur

Das FG München hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Klageschrift auch dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem elektronischen Postfach i.S.d. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO eingereicht wird, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument nicht selbst versendet. Die von einem Dritten elektronisch übermittelte Klage betraf eine...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Gegenseitige Rechte und Pflichten

Umfangreiche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte: Aufgrund der Amtsermittlungspflicht des FA und der regelmäßig asymmetrischen Wissensverteilung hinsichtlich (potentiell) steuererheblicher Tatsachen, die grundsätzlich nur in der Wissenssphäre des Beteiligten liegen, resultieren für Beteiligte insb. aus den §§ 90, 93 AO im Allgemeinen, aber auch nach den §§ 200...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anhörungsrecht – für wen gilt es?

Nur Verfahrensbeteiligte haben Anhörungsrecht: Einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben nur Beteiligte i.S.d. § 78 AO, in deren Rechte eingegriffen werden soll; ist der Beteiligte selbst nicht handlungsfähig i.S.d. § 79 AO, so ist dessen gesetzlicher Vertreter (z.B. die Eltern eines Minderjährigen oder der Geschäftsführer einer GmbH) anzuhören. Bei Bevollmächtigten i.S.d. ...mehr