Die EmpCo schlägt zu: Zwei Millionen faire und nachhaltige Tampons dürfen bald nicht mehr verkauft werden
Ein ehrlicher LinkedIn-Post, der Wellen schlägt
Waldemar Zeiler, Mitgründer von einhorn products, beschreibt in seinem LinkedIn-Post die Ausgangslage des Unternehmens mit deutlichen Worten : „Nachhaltigkeit und Fairness waren unser 'Why' bei der Gründung von einhorn.“ Elf Jahre später müsse er sich nun die Frage stellen, ob genau dieses Gründungsversprechen nun „zum Sargnagel“ werden könnte.
Einhorn products GmbH wurde 2015 von Waldemar Zeiler und Philip Siefer in Berlin gegründet und machte sich zunächst mit fair und nachhaltig produzierten Kondomen einen Namen. Mittlerweile umfasst das Sortiment auch Periodenprodukte wie die Tampons, die nach eigenen Angaben aus hundert Prozent Bio-Baumwolle bestehen und ohne Plastik sowie Pestizide auskommen. Das Unternehmen positioniert sich seit seiner Gründung als Vorreiter für Transparenz in der Lieferkette und verzichtet bewusst auf klassische Nachhaltigkeitssiegel zugunsten eigener, öffentlich einsehbarer Nachweise.
Den Anspruch an Transparenz beschreibt Zeiler mit einem Blick in die Unternehmensgeschichte: Das Unternehmen habe früh gemerkt, dass viele Gütesiegel nach Greenwashing aussahen, weshalb einhorn selbst in die Anbauländer für Baumwolle oder Kautschuk reiste – nach Malaysia, Thailand und Tansania. Daraus entstand das unternehmenseigene Label „fairstainability in progress“, verbunden mit dem Versprechen, den Kund:innen „immer alles transparent mitzuteilen“ – auf der Website ebenso wie „fast live“ auf Social Media.
Jetzt aber, so Zeiler, gefährde ausgerechnet eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing die Existenz des Unternehmens. Zwei Millionen bereits bestellte Tampons dürften nicht verkauft werden und müssten unter Umständen zerstört werden.
Aussagen auf der Verpackung können abmahnbar werden
Hinter dem Kürzel EmpCo steckt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, die am 19. Februar 2026 offiziell ins deutsche UWG überführt wurde. Max Schmiel, bei einhorn zuständig für Fairstainability, ordnet die Richtlinie auf Nachfrage ein: Sie soll Produktkennzeichnungen klarer und vertrauenswürdiger machen. Als Unternehmen, das „seit Jahren versucht, wahrheitsgemäß über Nachhaltigkeitsbestrebungen zu kommunizieren“, begrüße man diesen Anspruch grundsätzlich.Das konkrete Problem liegt woanders. Schmiel erklärt: „Es gibt einige Aussagen in unserer Tamponkommunikation, die laut unserer Rechtsberatung zukünftig unter dem UWG abmahnbar sein werden.“ Betroffen seien etwa die Formulierungen, dass die Tampons „aus fairem Anbau“ stammen oder dank des einhorn-eigenen Fördermodells „feministisch“ seien.
Der Grund liege dabei nicht im fehlenden Nachweis: „Nicht, weil wir dafür keine Belege haben, sondern weil der Platz auf der Verpackung nicht ausreicht, um dies vollumfänglich zu kommunizieren.“
Zwei Millionen Tampons bereits produziert – und nun?
Auf die Frage nach Alternativen zur Vernichtung – etwa Umverpackung, Spende oder Verkauf in Drittländern – antwortet Schmiel differenziert: „Rechtlich stünden uns viele Alternativen offen, allerdings kostet uns allein die Neugestaltung der Verpackungen einen fünfstelligen Betrag.“ In einer „dank geopolitischer Verwerfungen ohnehin angespannten Wirtschaftslage“ sei der finanzielle Handlungsspielraum stark eingeschränkt, weshalb Spenden und Umverpackung für einhorn nicht infrage kommen.
Die Hoffnung des Unternehmens liegt stattdessen auf dem aktuell laufenden Tamponsale: Eihorn will eine möglichst große Menge an Tampons bereits absetzen, um nach dem endgültigen Inkrafttreten der EmpCo verbleibende Restbestände noch ohne größere Verluste an Kund:innen bringen zu können.
Dass das Unternehmen über eine aufmerksame und unterstützende Community verfügt, zeigt sich bereits jetzt: Erste Unternehmen haben große Mengen an Tampons geordert.
Warum die Bestellung so knapp vor der Frist kam
Dass die große Order derart kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgte, begründet Schmiel mit der Struktur der Lieferkette: Diese beginnt auf den Partnerplantagen der Schweizer remei AG in Tanzania, und von Bestellung bis Lieferung des fertigen Produkts vergehen „gut und gerne neun Monate“. Hinzu komme, dass einhorn als kleines Unternehmen mit recht hohen Mindestbestellmengen konfrontiert sei und gleichzeitig unter dem Druck stehe, immer termingerecht liefern zu können.
Sein Fazit: „Um das gewährleisten zu können, müssen wir immer weit im Voraus große Mengen bestellen, was uns in der aktuellen Situation auf die Füße gefallen ist.“
Die Forderungen an die Politik
Konkret fordert einhorn keine Abschwächung der Richtlinie, sondern praktikablere Übergangsfristen. Als Vorbild dient Österreich, das laut Zeiler drei Jahre Abverkaufsfrist für vorher produzierte Ware eingeräumt hat – ein Modell, das er sich auch in Deutschland wünscht.
Schmiel konkretisiert die Forderung: Wünschenswert wäre eine lockere Übergangsfrist, wie sie der Bundesrat im vergangenen Jahr bereits gefordert hat, insbesondere für kleinere Unternehmen. Darüber hinaus regt er an, eine öffentliche Instanz zu schaffen, bei der Unternehmen ihre EmpCo-Konformität und ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nachweisen können. Ein Brief mit diesen Forderungen ist bereits an Bundesjustizministerin Hubig übermittelt worden.
Ein Fall mit Signalwirkung für den Mittelstand
Der Fall einhorn zeigt exemplarisch ein Spannungsfeld, das viele kleinere und mittelständische Unternehmen in den kommenden Monaten beschäftigen dürfte:Ambitionierte Regulierung zum Schutz vor Greenwashing trifft auf lange Vorlaufzeiten in globalen Lieferketten und begrenzte finanzielle Puffer. Während große Konzerne Übergangsphasen häufig mit eigenen Rechtsabteilungen und Rücklagen abfedern können, geraten kleinere Betriebe schneller in eine Zwangslage zwischen Konformität und Liquidität.
Wie die Politik auf die Forderungen aus der Branche reagiert, dürfte damit auch für andere Unternehmen mit ähnlich langen Produktionszyklen relevant werden.
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