VerpackDG: Was sich ab 12. August für Unternehmen ändert
Unternehmen müssen ab dem 12. August nicht nur wissen, welche Verpackungen sie nutzen. Sie müssen auch klären, wofür sie rechtlich verantwortlich sind, welche Informationen zu ihren Verpackungen vorliegen und wer das Thema intern steuert. Nur so lässt sich künftig belegen, ob Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen.
Anlass ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie gilt ab dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, regelt in Deutschland vor allem Kontrolle, Umsetzung und Sanktionen. Vivian Loftin, Co-Founder und CMO von Recyda, fasst es so zusammen: „Die PPWR schreibt vor, was europäisch gilt, und das VerpackDG regelt, wie Deutschland diese Vorgaben kontrolliert und sanktioniert.“ Recyda bietet eine Softwareplattform für nachhaltiges Verpackungsmanagement und internationale Packaging-Compliance.
Nicht alles gilt ab dem 12. August sofort in voller Tiefe. Der Stichtag ist aber der Startpunkt, um Rollen, Daten, Nachweise und Zuständigkeiten zu klären. Diese Grundlagen brauchen Unternehmen, um spätere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Design for Recycling überhaupt erfüllen zu können.
Wer jetzt verantwortlich ist
„Die dringendste Veränderung für Unternehmen ist aus unserer Sicht das neue Rollenverständnis der PPWR“, sagt Dr. Claas Oehlmann, Senior Expert Circular Economy beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Die Verordnung definiert Zuständigkeiten für Hersteller, Importeure, Händler, Logistik- und Versanddienstleister neu. Unternehmen müssen deshalb genauer prüfen, welche Rolle sie bei welcher Verpackung haben. Besonders schwierig wird das in komplexen Lieferketten, in denen Zuständigkeiten nicht immer eindeutig sind. Denn von der eigenen Rolle hängt ab, welche Pflichten ein Unternehmen erfüllen muss.
Das VerpackDG betrifft nicht nur klassische Verpackungshersteller oder Konsumgüter. Auch Unternehmen, die bisher eher an Transportkartons, Industrieverpackungen oder B2B-Lieferketten dachten, können stärker betroffen sein. „Besonders Industrieunternehmen und andere B2B-orientierte Unternehmen mit industriellen und gewerblichen Verpackungen unterschätzen häufig noch die Tragweite der Änderungen. Gleiches gilt für Politik und Gesetzgeber“, so Oehlmann.
Verpackungsrecht ist damit nicht mehr nur eine Frage der Entsorgung. Viele Betriebe müssten nun feststellen, dass die neuen Anforderungen auch Compliance-, Einkaufs- und Vertriebsprozesse betreffen, so Oehlmann. Besonders relevant wird das für Logistikketten mit vielen Beteiligten und Importeure in die EU. Wer verpackte Ware aus dem Ausland einführt oder Produkte unter eigener Marke verkauft, kann selbst verantwortlich sein – auch wenn Lieferanten, Hersteller oder Abfüller beteiligt sind. Nach Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister verschieben sich ab dem 12. August bestimmte Pflichten bei Eigenmarken und Importen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob sie die nötigen Daten und Nachweise von Lieferanten bekommen. „Diese Verantwortung lässt sich nicht einfach vertraglich wegschieben“, sagt Loftin.
Was Unternehmen jetzt klären sollten
Für Unternehmen landet Verpackungsrecht damit in mehreren Abteilungen gleichzeitig. Nicht nur Nachhaltigkeit, Recht oder Einkauf sollten das Thema auf dem Tisch haben. Auch Packaging, Produktmanagement, Logistik und IT müssen wissen, welche Informationen gebraucht werden und wo sie liegen. Loftin beschreibt die PPWR deshalb als Querschnittsaufgabe, die „fast jeden Unternehmensbereich betrifft und das Aufbrechen alter Datensilos erzwingt.“
Für Nachhaltigkeitsverantwortliche heißt das: Sie müssen das Thema nicht allein lösen. Aber sie sollten es intern anstoßen, die richtigen Abteilungen zusammenbringen und klären, wo die nötigen Verpackungsdaten liegen.
Am Anfang stehen vier Fragen:
Welche Verpackungen verkaufen, importieren oder versenden wir?
Welche Rolle haben wir dabei?
Welche Daten und Nachweise liegen vor?
Und wer ist intern verantwortlich?
„Als sofortigen ersten Schritt müssen Unternehmen eine ehrliche Bestandsaufnahme ihrer Datenlandschaft machen“, sagt Loftin. Dazu gehört auch die Frage, ob technische Dokumentation und Konformitätserklärungen vorliegen oder vorbereitet werden können – also Unterlagen, mit denen Unternehmen belegen können, dass ihre Verpackungen die Anforderungen erfüllen.
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Warum Verpackungsdaten zum Knackpunkt werden
Der größte praktische Aufwand steckt oft nicht in der einzelnen Verpackung, sondern in den Daten dahinter. Für viele Unternehmen reicht es künftig nicht mehr, grob zu wissen: Das Produkt steckt in Kunststoff, Papier oder Glas. Relevant werden Details wie Etiketten, Klebstoffe, Barrieren, Rezyklatanteile, Schadstoffgrenzwerte oder die Frage, ob Bestandteile im Recyclingprozess getrennt werden können. Genau dort liegen laut Loftin häufig die Lücken: „Während das Gewicht der Hauptkomponente meist bekannt ist, fehlen Spezifikationen zu Barriere- und Klebstoffschichten, Farbstoffen oder eben die Information zur mechanischen Trennbarkeit in den Stammdaten sehr häufig.“
Für Unternehmen ist das mehr als ein Datenproblem. Ohne saubere Informationen lassen sich Recyclebarkeit, Konformität und Meldepflichten schwer belegen. Besonders kritisch wird das bei komplexen Lieferketten, Importen oder vielen Eigenmarkenartikeln. Wer Verpackungsdaten nur dezentral verwaltet, muss sie jetzt zusammenführen, prüfen und aktuell halten.
Der Begriff Recyclingfähigkeit wird verbindlicher. Bisher bedeutete „recyclebar“ in der Kommunikation vieles. Künftig reicht es nicht mehr, wenn ein Material theoretisch wiederverwertet werden könnte. „Es reicht nicht mehr aus, dass eine Verpackung im Labor theoretisch stofflich verwertet werden könnte“, sagt Loftin.
Entscheidend ist, ob eine Verpackung tatsächlich sortiert, getrennt und hochwertig recycelt werden kann. In der Praxis können schon Details wie ein ungeeigneter Klebstoff, eine metallisierte Barrierefolie oder ein zu großes Etikett Probleme machen. Dann kann eine Verpackung in der Sortieranlage falsch erkannt werden oder im Recyclingprozess stören.
Ab 2030 wird dieser Punkt noch wichtiger, weil Verpackungen stärker an Design for Recycling und tatsächlicher Verwertbarkeit gemessen werden. Die Vorbereitung darauf beginnt aber schon jetzt: bei Daten, Spezifikationen und Entscheidungen im Einkauf und Verpackungsdesign.
Der Rahmen steht, die Diskussion geht weiter
Das VerpackDG ist der deutsche Vollzugsrahmen für die PPWR. Es regelt also, wer kontrolliert und was bei Verstößen passiert. Außerdem soll es bestehende Strukturen wie Registrierung, Systembeteiligung und Verpackungsregister fortführen und neue europäische Vorgaben in den deutschen Vollzug einpassen.
Aus Sicht des BDI ist ein nationales Gesetz dafür grundsätzlich nötig. Oehlmann bewertet den aktuellen Stand aber kritisch: „Der aktuelle Gesetzestext enthält wichtige Grundlagen, ist aus Sicht des BDI aber an mehreren Stellen noch nachbesserungsbedürftig.“ Besonders bei industriellen und gewerblichen Verpackungen dürften funktionierende Kreislaufstrukturen nicht durch zusätzliche Bürokratie geschwächt werden.
Auch Loftin sieht die Umsetzung nicht frei von Problemen. Der Aufwand für Unternehmen sei hoch und viele Vorgaben komplex. Gleichzeitig hebt sie einen klaren Fortschritt hervor: „Durch die neuen Regeln wird Recyclingfähigkeit jetzt zur echten Grundvoraussetzung und zum Standard, wenn man am EU-Markt teilnehmen will.“
Das VerpackDG macht Verpackungen nicht automatisch besser. Aber es zwingt Unternehmen, Verpackungen, Daten und Zuständigkeiten sauberer zu organisieren. Wer jetzt Rollen, Nachweise und Verantwortlichkeiten klärt, reduziert Compliance-Risiken – und bereitet den Weg für kreislauffähigere Verpackungen.
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