EU-Emissionshandel

EU-ETS vor dem Umbau: Was die Reform für Unternehmen bedeutet

Die EU-Kommission hat weitreichende Änderungen am europäischen Emissionshandelssystem vorgeschlagen – und damit eine hitzige Debatte ausgelöst. Weniger Druck auf die Industrie, mehr kostenlose Zertifikate, aber auch neue Pflichten und Konditionen: Was steckt wirklich hinter den Plänen, und was bedeuten sie für den Klimaschutz?

Erde und Treibhausgase

Ein Instrument unter Anpassungsdruck

Seit seiner Einführung im Jahr 2005 gilt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) als eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente weltweit. Das Grundprinzip ist relativ simpel: Unternehmen erhalten oder ersteigern Zertifikate für den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO₂. Die verfügbare Gesamtmenge sinkt Jahr für Jahr – mit dem Ziel, Emissionen über einen steigenden Preis immer unattraktiver zu machen. Laut Umweltbundesamt sind die erfassten Emissionen in der EU seit 2005 um rund 50 Prozent gesunken.

Nun hat die EU-Kommission das System planmäßig überprüft – und reagiert dabei auf veränderte wirtschaftliche und geopolitische Bedingungen sowie auf das neue EU-Klimaziel für 2040: Bis dahin sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Was die Kommission vorschlägt

Der Kern der Reformvorschläge liegt in einer Verlangsamung des sogenannten linearen Reduktionsfaktors – also der jährlichen Rate, mit der die Zertifikatsmenge verringert wird. Aktuell sinkt die Menge der ausgegebenen Zertifikate bis 2027 um jährlich 4,3 Prozent und ab 2028 um jährlich 4,4 Prozent. Der Reformvorschlag sieht vor, dass diese Rate ab 2031 deutlich gedrosselt wird: bis 2035 um jährlich 3,7 Prozent und von 2036 bis 2040 um jeweils 1,7 Prozent pro Jahr.

Gleichzeitig soll die Marktstabilitätsreserve (MSR) – ein Puffermechanismus, der überschüssige Zertifikate aus dem Markt nimmt und bei Knappheit wieder freigibt – nach 2030 weniger aggressiv befüllt werden. Die Einlagerungsrate soll von derzeit 24 auf 12 Prozent halbiert werden. Die Folge beider Maßnahmen zusammen: Mehr CO₂-Zertifikate bleiben im Markt, und der Preisanstieg für Emissionen dürfte sich verlangsamen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an energieintensive Industrien – bisher für 2034 geplant auslaufend – bis 2038 zu verlängern. Diese Gratiszuteilungen sollen aber an Bedingungen geknüpft werden: Unternehmen erhalten zunächst 80 Prozent der kostenlosen Zertifikate, die verbleibenden 20 Prozent fließen erst nach nachgewiesener Umsetzung zugesagter Dekarbonisierungsinvestitionen. Für die effizientesten zehn Prozent der Anlagen gelten diese Auflagen nicht.

Ergänzend will die EU internationale Klimaschutzgutschriften ankaufen, um damit zwei Prozent der geforderten Emissionsminderungen in den ETS-Sektoren abzudecken. Das würde die Anforderungen an die europäische Industrie nochmals reduzieren.

Auf der anderen Seite sollen Müllverbrennungsanlagen neu in das System einbezogen und die Regeln für Flug- und Seeverkehr verschärft werden. Ab 2029 fallen mehr von der EU abgehende Flüge unter das ETS – konkret solche, die innerhalb eines Radius von 5.000 Kilometern ab Frankfurt landen.

Unabhängig von diesen Reformvorschlägen steht bereits fest: Ab 2028 wird mit dem ETS 2 ein zweites System eingeführt, das Brennstoffe wie Benzin, Diesel und Erdgas erfasst und damit indirekt Heiz- und Kraftstoffkosten beeinflusst.

Trügerisches Geschenk für die Industrie?

Die Reaktionen auf die Vorschläge fallen erwartungsgemäß gespalten aus. Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives warnt vor einem trügerischen Geschenk: Die Reform sehe aus wie eine Entlastung für die Industrie, verschaffe ihr in Wirklichkeit aber einen Wettbewerbsnachteil gegenüber chinesischen Unternehmen, die in der Zwischenzeit ihre Marktanteile in sauberen Industrien ausbauten.

Peter Liese, umwelt- und klimapolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, bewertet den Tag als positiv für Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Das Instrument bleibe erhalten – und der bisherige Plan, bereits 2039 keine Emissionen mehr aus den betroffenen Sektoren zu haben, sei ohnehin unrealistisch gewesen.

Deutlich kritischer äußern sich die Grünen: Abgeordneter Michael Bloss spricht von einer „Lizenz zum Verschmutzen“ und warnt, die Reform schade ausgerechnet jenen Unternehmen, die bereits in klimafreundliche Produktion investiert haben. Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken sieht in den Vorschlägen eine wichtige industriepolitische Weichenstellung – hält sie aber für unzureichend, da sie laut seiner Einschätzung nur zu 85 Prozent der erforderlichen Emissionseinsparungen bis 2040 beitragen.

Sabine Nallinger, Vorständin der Stiftung KlimaWirtschaft, bewertet den Kommissionsvorschlag als notwendigen, aber unbefriedigenden Kompromiss. Die Lenkungswirkung des ETS bleibe grundsätzlich erhalten – jedoch mit abgeschwächtem Tempo. Für Unternehmen, die bereits frühzeitig auf Klimaschutzinvestitionen gesetzt hätten und dabei auf einen steigenden CO₂-Preis kalkuliert hätten, sei das Ergebnis ambivalent.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) hebt hervor, dass der ETS bislang eine Erfolgsgeschichte darstellt: Emissionen in den betroffenen Sektoren seien seit 2005 um 39 Prozent gesunken, während die Wirtschaftsleistung dieser Sektoren um 71 Prozent gewachsen sei. Konstantin Litke vom BNW mahnt, dass kostenlose Zertifikate über 2034 hinaus nur dann vertretbar seien, wenn sie an echte Dekarbonisierungsinvestitionen geknüpft würden – andernfalls werde der CO₂-Preispfad unberechenbar und Unternehmen, die bereits investiert haben, würden benachteiligt.

Droht ein Überangebot an Zertifikaten?

„Die Reform der Marktstabilitätsreserve geht in die richtige Richtung. Die geplante frühe Absenkung des linearen Reduktionsfaktors birgt jedoch das Risiko, dass deutlich mehr Emissionszertifikate in den Markt gelangen. Das schwächt das CO₂-Preissignal und die Investitionssicherheit für den Klimaschutz“, kommentiert Dr. Johanna Cludius vom Öko-Institut. Das Überangebot an Zertifikaten könne die EU- Klimaziele gefährden.

Das Institut hat am 15.7.2026 gemeinsam mit dem IW Köln eine Studie vorgelegt , die aufzeigen soll, wie der EU-ETS 1 reformiert werden sollte, damit die Transformation der Industrie und ihr Umbau hin zu klimafreundlicher Produktion gelingt. Darin wird unter anderem eine konsequente Einbettung von Klimapolitik in Handels- und Industriepolitik gefordert. Die kostenlose Zuteilung sollte höchstens fünf Jahre länger laufen als ursprünglich geplant, und die Einnahmen aus dem ETS sollten zweckgebunden für den industriellen Umbau eingesetzt werden.

Wie geht es weiter?

Die Vorschläge der EU-Kommission sind noch kein geltendes Recht. Sie müssen nun von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beraten und beschlossen werden. Erst eine politische Einigung beider Mitgesetzgeber schafft die Grundlage für tatsächliche Änderungen. Angesichts der divergierenden Positionen – zwischen Industrieinteressen, Klimaambition und geopolitischen Überlegungen – dürfte der Verhandlungsprozess komplex werden.

Eines steht dabei fest: Wie das überarbeitete ETS letztlich gestaltet wird, hat weitreichende Konsequenzen – für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, für die Glaubwürdigkeit der EU-Klimapolitik und für die Planungssicherheit all jener Unternehmen, die bereits heute in die Dekarbonisierung investieren.


Schlagworte zum Thema:  Klimaschutz , Emission
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