Härtere Sanktionen für Umweltstraftaten geplant – auch Unternehmen betroffen
Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, soll dafür künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, legt für Fälle, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen herbeigeführt werden – etwa eine Ölpest – eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr fest. Zugleich sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen.
„Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Deshalb sei es wichtig, den Rechtsstaat zu stärken im Kampf gegen Umweltkriminalität. Als Beispiele für schwerwiegende Umweltstraftaten nennt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) unter anderem giftige Chemikalien aus Drogenlaboren, die im Wald abgekippt werden, sowie den illegalen Massenvertrieb hochgradig klimaschädlicher Kühlmittel.
Organisierte Kriminalität im Blick
Für Täter, die als Teil einer Bande gewerbsmäßig bestimmte radioaktive Stoffe oder andere besonders gefährliche Abfälle unerlaubt entsorgen, soll den Plänen zufolge künftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll zudem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschärft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch die Gefährdung oder Schädigung eines Ökosystems sanktioniert werden.
Delikte gegen die Umwelt - also etwa die unerlaubte Einleitung von Chemikalien in Flüsse oder die illegale Verschmutzung der Luft mit Schadstoffen - sind generell nicht so leicht zu verfolgen, sagen Experten. „Da müssen Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammenarbeiten“, sagt Umweltrechtsexperte Stephan Sina von der Denkfabrik Ecologic Institut. „Und jemand muss die relevanten Werte überhaupt erst einmal kontrollieren.“
Strafbarkeit auch ohne Umweltkatastrophe
Mit der Reform sollen mehr Taten geahndet werden können, die Schwelle für Strafbarkeit soll sinken. „Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt“, erklärt der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwalt Felix Rettenmaier. Und: „Bereits der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern kann strafbar sein. Zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Umwelt muss es in diesem Fall nicht mehr kommen.“
Unternehmer und Top-Manager müssen aufpassen
Für Vorstandsmitglieder von Unternehmen steigt das persönliche Risiko, falls diese ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen, betont Rettenmaier. „Wird durch die Umweltstraftat zudem ein irreversibler Umweltschaden hervorgerufen, drohen auch Vorständen mehrjährige Haftstrafen.“
Im Entwurf heißt es, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten „ein Ökosystem von beträchtlicher Größe oder beträchtlichem ökologischen Wert oder einen Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets“ zerstöre oder so stark schädige, dass dies nicht oder erst nach Jahren beseitigt werden könne, werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Der gleiche Strafrahmen soll gelten, wenn ein Gewässer, der Boden oder die Luft erheblich geschädigt wird.
Die Reform führt auch einen neuen qualifizierten Tatbestand ins deutsche Recht ein: die vorsätzlich begangene Umweltstraftat mit katastrophalen Folgen, vergleichbar mit einem Ökozid. Ein Beispiel für eine derart schwerwiegende Folge könnte sein, dass ein ganzer Fluss kippte. „Dieser Tatbestand enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die von den Gerichten ausgelegt werden müssen“, sagt Sina.
Spielfeld für das organisierte Verbrechen
Straftaten gegen die Umwelt könnten für Straftäter genauso profitabel sein wie Drogenschmuggel, schreibt Europol. Allerdings seien Strafen niedriger und Vergehen schwieriger aufzudecken. „Diese Faktoren machen es hochattraktiv für Gruppierungen des organisierten Verbrechens.“
Illegaler Müllschmuggel und Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist den Angaben zufolge inzwischen für viele Gruppen Routine. Es gebe Hinweise, dass Erlöse auch zur Terrorfinanzierung genutzt würden. „Im Fall des organisierten Umweltverbrechens ist es für traditionelle Mafia-artige Banden nicht unüblich, die gleichen Verfahrensweisen und Routen zu nutzen, die sie für ihre anderen Aktivitäten nutzen“, schreibt Europol.
Um der Umwelt-Mafia auf die Schliche zu kommen, soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Beschränkt ist das auf schwere Straftaten, die von Gruppen begangenen werden, die damit Geld verdienen wollen, zum Beispiel, indem sie illegal Abfälle in der Natur entsorgen.
Wie viele Taten gibt es in Deutschland?
Wie groß das Problem Umweltkriminalität in Deutschland ist, beschreibt eine Publikation des Umweltbundesamts vom Jahresanfang, zu deren Autoren Sina gehört. Die Verfasser werteten verschiedene Statistiken aus. Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle ist demnach zwischen 2013 und 2024 um neun Prozent gesunken, von 19.652 auf 17.933 Fälle.
Eine gute Nachricht ist das aber nicht unbedingt. Denn unklar ist, ob die gesunkene Zahl der erfassten Taten einen tatsächlichen Rückgang abbildet. „In der Literatur wird tendenziell davon ausgegangen, dass die verringerten Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden eine wesentliche Ursache sind“, heißt es in der Publikation nüchtern.
Wie weitreichend die geplante Reform in der Praxis sein wird, hängt nach Einschätzung Sinas entscheidend davon ab, ob es genügend qualifiziertes Personal zur Verfolgung der Taten geben wird.
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