EUDR-Update: Kommission legt Vereinfachungspaket vor
Hintergrund: Was die EUDR will und warum das Paket jetzt kommt
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen und unter Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Erfasst sind sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
Der ursprünglich für den 30. Dezember 2024 vorgesehene Anwendungsbeginn wurde zweimal um je zwölf Monate verschoben. Begründet wurde dies mit der technischen Unreife des Informationssystems, der fehlenden Vorbereitung von Unternehmen und Drittländern und der hohen Belastung kleiner Unternehmen.
Ende 2025 wurde die Kommission verpflichtet, bis Ende April 2026 einen Vereinfachungsbericht vorzulegen. Mit der jüngsten Veröffentlichung erfüllt sie diesen Auftrag, ohne weitere Eingriffe in den Verordnungstext vorzunehmen.
Die vier Bestandteile des Maßnahmenpakets
- Ein Bericht an Europäisches Parlament und Rat
- ein aktualisierter Leitfaden sowie überarbeitete FAQs
- ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Anpassung des Produktumfangs (Anhang I)
- einen aktualisierten Durchführungsrechtsakt zum EUDR-Informationssystem
Bericht: 75 Prozent weniger Compliance-Kosten
Im zentralen Bericht beziffert die Kommission den Effekt aller bislang ergriffenen und im heutigen Paket eingeführten Vereinfachungen auf eine Reduktion der jährlichen Compliance-Kosten um rund 75 Prozent gegenüber der ursprünglichen EUDR. Die größten Einsparungen entfallen auf primärerzeugende Kleinst- und Kleinunternehmen, auf Akteure in der nachgelagerten Lieferkette sowie auf Importeure aus Niedrigrisikoländern.
Begleitend kündigt die Kommission zwei neue Repositorien an, die noch vor dem Anwendungsbeginn starten sollen: zentrale Datenbanken zu den relevanten Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und zu Zertifizierungssystemen für EUDR-relevante Rohstoffe. Bislang musste jedes Unternehmen für jede Kombination aus Rohstoff und Erzeugerland selbst recherchieren, welche Gesetze gelten und welche Zertifizierungen anerkannt werden, was bei einer Vielzahl an Lieferländern kaum leistbar war. Die Datenbanken werden gemeinsam mit Drittländern und Zertifizierungsorganisationen aufgebaut. Sie sollen die Risikobewertung und den Nachweis der Legalität erleichtern und greifen damit eine wesentliche Forderung der Industrie auf, etablierte Zertifizierungen wie FSC oder PEFC stärker anzuerkennen.
Aktualisierter Leitfaden und FAQs
Drei Klarstellungen sind besonders hervorzuheben:
Vereinfachte Anforderungen an die nachgelagerte Lieferkette:
Während in der ursprünglichen EUDR alle Akteure einer Lieferkette eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben mussten, hat die Reform Ende 2025 diese Pflicht auf den Importeur konzentriert. Der Leitfaden präzisiert nun die verbleibenden Pflichten für nachgelagerte Akteure: Sie müssen lediglich Standard-Geschäftsdaten ihrer direkten Lieferanten erfassen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse), die ohnehin in Rechnungen und Lieferdokumenten vorliegen. Nur wenn der direkte Lieferant ein Importeur ist, kommt die Pflicht zur Erfassung der Referenznummer hinzu.
Risikobasierte Prüfung der Legalität:
Die EUDR verlangt neben der Entwaldungsfreiheit auch den Nachweis, dass die Produktion im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt ist. Eine vollständige rechtliche Prüfung wäre für Unternehmen kaum zu leisten. Der Leitfaden lässt deshalb einen abgestuften Ansatz zu: Marktteilnehmer können anhand öffentlich zugänglicher Quellen wie Länderindikatoren oder Berichten zunächst einschätzen, ob die Einhaltung plausibel ist. Nur wenn diese erste Einschätzung auf ein erhöhtes Risiko hindeutet, sind weitergehende Nachweise einzuholen. Beim Bezug aus Niedrigrisikoländern entfällt darüber hinaus die Pflicht zur Risikobewertung und Risikominderung, sofern keine konkreten Hinweise auf Verstöße vorliegen.
Klarstellungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger (MSPO):
Die mit der Reform Ende 2025 eingeführte Kategorie umfasst kleine Primärerzeuger aus Niedrigrisikoländern, die selbst produzieren und verkaufen. Statt einer Sorgfaltserklärung pro Lieferung reicht eine einmalige vereinfachte Erklärung. Der Leitfaden präzisiert drei Punkte: In die geschätzte Jahresmenge fließen nur Vermarktungsjahre ein, was etwa Forstwirten mit mehrjährigen Erntezyklen entgegenkommt. Reine Mengenveränderungen lösen keine Aktualisierungspflicht aus. Genossenschaften und Verbände können stellvertretend für ihre Mitglieder einreichen, sofern sie selbst als Marktteilnehmer auftreten.
Entwurf des delegierten Rechtsakts zum Produktumfang
Der veröffentlichte Entwurf des delegierten Rechtsakts ist für viele Unternehmen der praktisch relevanteste Teil des Pakets, weil er direkt darüber entscheidet, welche Erzeugnisse unter die EUDR fallen. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 1. Juni 2026; bis dahin können betroffene Unternehmen Stellungnahmen einreichen.
Vorgeschlagene Aufnahmen:
Löslicher Kaffee (HS 2101 11 00), bestimmte Palmöl-Derivate einschließlich Seife mit Palmöl sowie gefrorene Rinderzungen (HS ex 0206 21 00).
Vorgeschlagene Streichungen:
Häute, Felle und Leder von Rindern (HS-Codes ex 4101, ex 4104, ex 4107) sowie runderneuerte Reifen. Begründet wird die Streichung von Leder mit der wirtschaftlich geringen Bedeutung von Rinderhäuten gegenüber Rindfleisch und der entsprechend begrenzten Hebelwirkung von EU-Marktteilnehmern.
Generelle Ausnahmen:
Produktmuster, Einweg- und wiederverwendbare Verpackungsmaterialien (sofern sie ein anderes Erzeugnis tragen oder schützen), begleitende Marketing- und Informationsmaterialien, Abfälle, gebrauchte Erzeugnisse und Korrespondenzsendungen werden ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Klargestellt wird zudem, dass Erzeugnisse aus Bambus, Rattan oder ähnlichen holzartigen Materialien nicht in den Anwendungsbereich fallen.
Aktualisierter Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem
Auf technischer Seite kündigt die Kommission Anpassungen am Informationssystem (TRACES NT) an. Das System soll im Juni 2026 mit den neuen Funktionen wieder verfügbar gemacht werden. Zu den wichtigsten Entwicklungen zählen ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, aktualisierte API-Spezifikationen, ein Notfallplan für ungeplante Nichtverfügbarkeit sowie eine Gruppierungsfunktion.
Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2026
Der Anwendungsbeginn bleibt unverändert, mit einer wichtigen Differenzierung:
- Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor: 30. Dezember 2026.
- Andere Kleinst- und Kleinunternehmen: 30. Juni 2027.
Holzverarbeitende kleine Betriebe haben damit denselben Anwendungstermin wie große Unternehmen. Diese Sonderregelung trägt der bisherigen EU-Holzverordnung Rechnung und sollte in der Compliance-Planung von Holzverarbeitern berücksichtigt werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die einzelnen Bausteine des Pakets werden auf unterschiedlichen Wegen verbindlich. Leitfaden und aktualisierte FAQs sind formell unverbindlich, dienen aber ab sofort als Auslegungshilfe für Behörden und Unternehmen.
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zum Anhang I steht seit heute zur öffentlichen Konsultation, die Frist läuft bis zum 1. Juni 2026. Erste Reaktionen auf die Veröffentlichungen folgen erwartbaren Mustern: Umwelt-NGOs sehen in der Streichung von Leder einen Lobbyerfolg der Industrie, Branchenverbänden geht die Vereinfachung wie üblich nicht weit genug.
Der Commission Report zur EUDR ist hier auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.
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