Grüne Infrastrukturpolitik

Biotope statt Beton: Umweltminister Schneider kündigt Gesetz zur „Natürlichen Infrastruktur“ an


Schneider kündigt Gesetz zur „Natürlichen Infrastruktur“ an

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat beim Deutschen Naturschutztag ein neues „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ angekündigt. Es soll Moore, Wälder und Schutzgebiete rechtlich und finanziell gleichstellen mit Autobahnen und Bahntrassen. Der WWF und die Deutsche Umwelthilfe loben vorsichtig und kritisieren.

Natur als Fundament der Demokratie

In seiner Rede anlässlich des Deutschen Naturschutztages betonte Schneider, dass eine funktionierende Natur kein Luxusgut, sondern eine essenzielle Lebensgrundlage sei. „Dabei brauchen wir natürliche Infrastruktur genauso wie technische Infrastruktur. Beides muss intakt sein und funktionieren. Und zwar auch morgen noch. Wenn wir jetzt verschleppte Investitionen nachholen, darf das nicht zu Lasten unserer Lebensgrundlagen gehen“, führte Schneider aus. Der Umweltminister argumentierte weiter, dass eine bröckelnde Infrastruktur wie marode Brücken oder sterbende Wälder das Vertrauen in den Staat untergrabe: „Infrastruktur ist das Fundament der Demokratie. Wenn sie stabil ist, ist der Staat stabil.“

Kernpunkte des Gesetzesentwurfs

Das geplante Gesetz soll den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen beschleunigen und systematisch fördern. Zu den zentralen Inhalten gehören:

  • Vorfahrtsregeln für den Naturschutz: Ähnlich wie für wichtige technische Infrastrukturprojekte soll es künftig eine „Vorfahrtsregel für Naturschutzmaßnahmen geben. 
  • Belohnungssystem: Professionelle Akteure wie Stiftungen oder Agenturen sollen schützenswerte Flächen identifizieren und sichern. Wer Moore wieder vernässt, Flussauen renaturiert oder Hecken anlegt, soll finanziell belohnt werden.
  • Mehrfachnutzung von Flächen: Naturschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Bewirtschaftung sollen auf derselben Fläche kombiniert werden können. 
  • Ausbau des Biotopverbunds: Der Biotopverbund soll ausgebaut werden mit dem zentralen Ziel, Lebensräume zu vernetzen, um die biologische Vielfalt langfristig zu sichern.

Mit den unterschiedlichen Maßnahmen sollen Schutzgebiete künftig in Genehmigungsverfahren dasselbe rechtliche Gewicht bekommen wie Infrastrukturvorhaben. Damit soll verhindert werden, dass Naturschutzbelange im Abwägungsprozess regelmäßig dem „überragenden Interesse“ an Straßen und Co. Weichen.

Wirtschaft braucht gesunde Natur

Schneider machte in seiner Rede deutlich, warum das kommende Gesetz auch für Unternehmen relevant ist: Mehr als die Hälfte des globalen BIP seien direkt oder indirekt von der Natur abhängig. Moore und Wälder schützen vor Hochwasser und Hitzewellen, sichern Trinkwasser und erhalten die Artenvielfalt, auf die landwirtschaftliche Produktion und Lieferketten angewiesen sind. „Eine gesunde Natur ist die unverzichtbare Basis für eine florierende Ökonomie“, bekräftigt Schneider.

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung

Die Umweltverbände reagierten verhalten positiv auf die Ankündigung und mahnten eine konsequente Umsetzung an.

Der WWF Deutschland begrüßte die Pläne in einem Pressestatement als notwendiges Gegengewicht zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“. Nur durch eine starke natürliche Infrastruktur könne der zu erwartende „drastische Flächenfraß“, der durch die Beschleunigung technischer Bauvorhaben droht, abgefedert werden. Heike Vesper, Vorständin Transformation Politik & Wirtschaft beim WWF Deutschland dazu: „Nachdem die Bundesregierung in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, dass sie Natur- und Klimaschutz als Schutz unsere zentralen Lebensgrundlagen nicht ernst nimmt, ist dieser Entwurf ein Hoffnungsschimmer.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet das Gesetz als „überfällig“ und übte Kritik am Timing. In ihrer Pressemitteilung warnte die DUH, dass ein nachträglich eingeführtes Gesetz die massiven ökologischen Schäden, die durch das bereits beratene Infrastruktur-Zukunftsgesetz entstehen könnten, möglicherweise nicht mehr ausreichend kompensieren könne. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner findet deutliche Worte: „Wir sehen die große Gefahr, dass dieses Gesetz nicht einmal ansatzweise ausgleicht, was das Infrastrukturzukunftsgesetz an Schaden anrichtet.“

Der Zeitplan ist noch offen

Schneider kündigte an, „in Kürze“ in die Ressortabstimmung zu gehen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist derweil bereits im Bundestag und auf dem Weg zur Verabschiedung.
Für Nachhaltigkeitsverantwortliche in Unternehmen lohnt es sich, den Prozess im Auge zu behalten. Denn das Gesetz könnte erheblichen Einfluss auf Flächenverfügbarkeit, Ausgleichspflichten und die strategische Bewertung von Naturkapital haben. 


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeit , Biodiversität
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