EU-Verpackungsverordnung

PPWR – wenn Nachhaltigkeit Kosten senkt


Verpackungen

Mit der neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bewegt das Nachhaltigkeitsmanagement künftig auch einen betriebswirtschaftlichen Hebel. Nicht nur durch die Einführung einer Ökomodulation bei Lizenzentgelten und strengen Design-Vorgaben schlagen ökologische Aspekte bald direkt auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung von Unternehmen durch.

Nach einer Übergangsfrist tritt am 12. August 2026 die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft. Sie legt fest, wie Verpackungen EU-weit gestaltet, verwendet und entsorgt werden müssen. Nationale Gesetze werden dadurch ersetzt oder angepasst. Mit der neuen Verordnung möchte die EU die bisher unterschiedlichen nationalen Regeln harmonisieren, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Das Gesetz betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen.

Vor diesem Hintergrund müssen die nationalen Regelungen angepasst werden. Hierzulande wird dafür das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt. Das  Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz soll bewährte Strukturen erhalten und weiterentwickeln, sofern die EU-Verpackungsverordnung dies zulässt. Ziel ist eine einfache Umstellung für alle Beteiligten und weniger bürokratischer Aufwand. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz im Juni 2026.

Kurzfristiger Aufwand, langfristiger Nutzen

Standen rund um das Verpackungsmanagements bislang vor allem Mengenmeldungen, Lizenzierung und Recyclingpflichten im Mittelpunkt, rückt zunehmend auch die Art einer Verpackung in den Fokus –künftig beeinflusst die Recyclingfähigkeit die Höhe der Verpackungskosten. Nachhaltigkeit wird damit Teil des Verpackungsmanagements.

Für die Wirtschaft entstehen durch die neue EU-Verordnung allerdings Mehrkosten, da Unternehmen unter anderem ihre Verpackungsdesigns anpassen müssen, um die Recyclingfähigkeit zu garantieren. Das erfordert oft Investitionen in neue Materialien und Technologien, wodurch – gepaart mit den strengeren Vorschriften – höhere Kosten entstehen können. Auch muss jedes Verpackungsdesign Platz für standardisierte, maschinenlesbare Etiketten des Digitalen Produktpasses (DPP) bieten. Hinzu kommen Bürokratie-Kosten. Nach Schätzungen der Bundesregierung führt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zu einer zusätzlichen jährlichen Belastung für die Wirtschaft in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Die laufenden Bürokratiekosten aus Informationspflichten steigen dabei voraussichtlich um 957.000 Euro pro Jahr. Der einmalige Umstellungsaufwand für die Wirtschaft wird auf rund 4,5 Millionen Euro geschätzt, wovon rund 1,2 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten entfallen.

Doch an diesen Ausgaben führt kein Weg vorbei: Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht rechtzeitig anpassen, müssen künftig mit steigenden Lizenzentgelten, regulatorischen Risiken und Wettbewerbsnachteilen rechnen. Wer dagegen früh handelt, kann Kosten senken, einen Wettbewerbsvorteil erreichen und gleichzeitig seine Kreislaufwirtschaftsstrategie stärken.

PPWR: Neuerungen und Fristen

Die PPWR zielt darauf ab, dass Verpackungen in Europa deutlich stärker auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtet werden. Anders als bisher beschränkt sich die Verordnung nicht auf Recyclingquoten, sondern greift direkt in die Gestaltung und Vermarktung von Verpackungen ein.

  • Recyclingfähigkeit wird zur Marktvoraussetzung:
    Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die von der EU definierten Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen. Verpackungen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden schrittweise vom Markt verschwinden

  • Verbindliche Rezyklateinsatzquoten:
    Erstmals schreibt die EU für bestimmte Kunststoffverpackungen verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material vor. Die Quoten variieren je nach Verpackungstyp und sollen die Nachfrage nach hochwertigen Rezyklaten deutlich erhöhen.

  • Verpackungsvermeidung wird Pflicht:
    Die PPWR verpflichtet Unternehmen, Verpackungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Überdimensionierte Verpackungen und unnötige Leerräume sollen künftig vermieden werden. Unternehmen müssen nachweisen können, dass Verpackungen nicht größer oder schwerer sind als erforderlich.

  • Neue Vorgaben für Mehrweg und Wiederverwendung:
    In zahlreichen Branchen führt die PPWR verbindliche Wiederverwendungs- und Mehrwegziele ein. Betroffen sind unter anderem Transportverpackungen, Versandverpackungen im E-Commerce sowie bestimmte Getränkeverpackungen

  • Harmonisierte Kennzeichnung und bessere Verbraucherinformation:
    Verbraucher sollen künftig leichter erkennen können, wie Verpackungen korrekt entsorgt werden. Die PPWR sieht hierfür europaweit harmonisierte Kennzeichnungssysteme vor. Gleichzeitig müssen Unternehmen mehr Informationen über Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit bereitstellen.

Die meisten Regeln gelten ab dem 12. August 2026. Bestimmte Anforderungen, wie etwa die vollständige Recyclingfähigkeit und die Begrenzung des Leerraums, treten erst im Jahr 2030 oder später in Kraft, so dass Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung erhalten.

Ökomodulation rückt stärker in den Fokus

Besonderes Augenmerk sollten Nachhaltigkeitsmanager auf die Ökomodulation richten. Sie ist ein finanzielles Lenkungsinstrument innerhalb der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), das die Lizenzgebühren für Verpackungen an deren Umweltfreundlichkeit knüpft. Unter der erweiterten Herstellerverantwortung versteht man, dass Unternehmen auch für die Entsorgung von Verpackungen und Materialien am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich sind. Durch finanzielle Belohnungen und Sanktionen werden Unternehmen gezielt dazu gedrängt, auf kreislauffähige Verpackungen umzusteigen. Das Prinzip lautet: Nachhaltiges Verpacken senkt die Kosten, während schwer recycelbare Materialien spürbar teurer werden.

Zwar ist die Ökomodulation bereits im aktuellen deutschen Verpackungsgesetz verankert, doch bisher mangelte es an europaweit harmonisierten, rechtlich verbindlichen Kriterien dafür, was wirklich als „gut recycelbar“ gilt. Auch wie hoch die finanziellen Abschläge oder Zuschläge ausfallen sollen, schreibt das aktuelle deutsche Verpackungsgesetz nicht im Detail vor. Es gibt keine festen Regeln für die Höhe der Beteiligungsentgelte oder für verpflichtende Rabatte und Aufschläge. Die Systeme können selbst entscheiden, wie hoch die Anreize ausfallen und ob sie gestaffelt werden. Der Gesetzgeber hat hier bewusst auf tiefgreifende Regeln verzichtet, um den Systemen großen Handlungsspielraum zu lassen.

Allerdings stehen die dualen Systeme in Deutschland im privatwirtschaftlichen Wettbewerb um die Gunst der Hersteller. Die Folge: Erhebt ein System im Alleingang hohe Gebühren für schlechte Verpackungen, riskiert es, Kunden an die Konkurrenz zu verlieren. Die Anreize blieben daher laut Umweltbundesamt oft zu gering, um echtes Umdenken auszulösen.

Mangelnde Recyclingfähigkeit wird zum Kostentreiber

Erst mit dem Inkrafttreten der PPWR im August 2026 gewinnt die Ökomodulation an Durchschlagskraft. Verpackungen werden dann anhand ihrer Recyclingfähigkeit in Leistungsklassen eingestuft. Maßgeblich ist hierbei der recycelbare Gewichtsanteil der Verpackung.

Es gelten folgende Schwellenwerte:

             Klasse A: mindestens 95 Prozent Recyclingfähigkeit

             Klasse B: mindestens 80 Prozent Recyclingfähigkeit

             Klasse C: mindestens 70 Prozent Recyclingfähigkeit

Verpackungen unterhalb dieser Schwellen gelten perspektivisch als nicht ausreichend recyclingfähig und werden schrittweise aus dem Markt gedrängt. Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens die Anforderungen von Klasse C erfüllen. Aber 2038 soll auch die Klasse C vom Markt ausgeschlossen werden.

Viele Unternehmen konzentrieren sich bislang auf den Materialpreis einer Verpackung. Künftig wird jedoch die Gesamtbetrachtung entscheidend. Eine scheinbar günstigere Verpackung kann durch höhere Lizenzentgelte langfristig deutlich teurer werden. Wie viel Beiträge die Unternehmen je Leistungsklasse entrichten müssen, steht noch nicht fest. Die ökologisch modulierten Tarife sollen 18 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsakte etabliert werden – sie werden somit für den Sommer 2029 erwartet.

Ökotarife in Planung

Ein Blick auf EU-Länder mit etablierten Bonus-Malus-Systemen (unter anderem Frankreich, Italien, Niederlande) zeigt deutliche Gebührenunterschiede zwischen nicht recycelbaren und recycelbaren Verpackungen in der gleichen Materialkategorie. In Frankreich beispielsweise kann der Malus im Kunststoffverpackungsbereich bis zu 100 Prozent ausfallen, der Bonus bis zu 50 Prozent – bezogen auf die Lizenzierungsgebühr pro Kilogramm Verpackung. Für wiederverwendbare Verpackungen wird kein Beitrag erhoben. Damit steht schon heute fest: Betriebswirtschaftlich liegt auch für Unternehmen in Deutschland die Chance der PPWR vor allem darin, Verpackungskosten langfristig zu optimieren.

Neue Rolle für Nachhaltigkeitsverantwortliche

Für Nachhaltigkeitsverantwortliche eröffnet sich mit dieser Entwicklung auch eine neue Rolle: Sie gestalten nicht mehr nur die Einhaltung regulatorischer Vorgaben, sondern können direkt auf Kostenstrukturen, Margen und Wettbewerbsfähigkeit einwirken. Nachhaltigkeitsmanager könnten deshalb bereits heute gemeinsam mit dem Einkauf, der Verpackungsentwicklung und dem Controlling eine strategische Verpackungs-Roadmap entwickeln. Idealerweise schließt das die Analyse des aktuellen Verpackungsportfolios ebenso ein wie die Identifikation kritischer Verpackungstypen. Zudem gehören der Aufbau eines internen PPWR-Monitorings und die feste Verankerung von Recyclingfähigkeit als Entwicklungsziel zu den sinnvollen Schritten. Langsam aber sicher wandelt sich das Nachhaltigkeitsmanagement damit von einer rein beratenden Funktion hin zu einem aktiven Werttreiber im Unternehmen.

 

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