Rz. 155
Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019
Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 UStG Leistungen, die keine Lieferungen sind:
- aktives Handeln (Tun), z. B. Dienstleistungen aller Art, Werkleistungen, Beförderungsleistungen,
- Duldungsleistungen in jeder Form (z. B. Miet- und Pachtleistungen),
- Leistungen, die in einem Unterlassen bestehen (z. B. Verzicht auf Ausübung einer Tätigkeit).
Rz. 156
Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019
Auch hier ist – wie bei den Lieferungen – auf Sonderfälle hinzuweisen:
- Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (§ 3 Abs. 9 S. 4 f. UStG, vgl. Rn. 165),
- den sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 9a UStG, vgl. Rn. 166 ff.),
- Sonderfall der Werkleistung/"Umtauschmüllerei" (§ 3 Abs. 10 UStG, vgl. Rn. 175 ff.),
- Leistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG, vgl. Rn. 180 ff.),
- tauschähnliche Umsätze (§ 3 Abs. 12 S. 2 UStG, vgl. dazu Rn. 213 ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen