Rz. 155

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 UStG Leistungen, die keine Lieferungen sind:

  • aktives Handeln (Tun), z. B. Dienstleistungen aller Art, Werkleistungen, Beförderungsleistungen,
  • Duldungsleistungen in jeder Form (z. B. Miet- und Pachtleistungen),
  • Leistungen, die in einem Unterlassen bestehen (z. B. Verzicht auf Ausübung einer Tätigkeit).
 

Rz. 156

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Auch hier ist – wie bei den Lieferungen – auf Sonderfälle hinzuweisen:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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