Rz. 17

Auch wenn die Voraussetzungen des § 2b Abs. 1 S. 1 UStG gegeben sind, gelten nach § 2b Abs. 4 UStG jPöR bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG mit der Ausübung der in § 2b Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 5 UStG genannten Tätigkeiten stets als Unternehmer. Die in § 2b Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Tätigkeiten entsprechen der bisher in § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis Nr. 5 UStG a. F. enthaltenen Aufzählung. Zusätzlich verweist § 2b Abs. 4 Nr. 5 UStG auf die in Anhang I der MwStSystRL genannten Tätigkeiten (vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, a. a. O., Rz. 57, Bagatellgrenze 17.500 EUR in Anlehnung an § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge