Rz. 111

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

In den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 S. 1 UStG, Abschnitt 14c.1 UStAE) entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem

(Abschn. 13.7 S. 1 UStAE).

 

Rz. 112

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung über eine steuerpflichtige Leistung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet, wird es aus Vereinfachungsgründen jedoch nicht beanstandet, wenn der Unternehmer den Mehrbetrag für den Voranmeldungszeitraum anmeldet, mit dessen Ablauf die Steuer für die zu Grunde liegende Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder b UStG entsteht (Abschn. 13.7 S. 2 UStAE).

 
Praxis-Beispiel

Der Unternehmer U liefert im Voranmeldungszeitraum Januar 01 einen Rollstuhl (Position 8713 des Zolltarifs) für insgesamt 238 EUR und weist in der am 02.02.01 ausgegebenen Rechnung unter Anwendung des Steuersatzes 19 % eine darin enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 38 EUR gesondert aus.

Lösung:

Die gesetzlich geschuldete Steuer i. H. v. 7 % entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums Januar 01. Der nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldete Mehrbetrag entsteht im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung im Februar 01. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die in der Rechnung ausgewiesene Steuer in voller Höhe für den Voranmeldungszeitraum Januar 01 anmeldet.

 

Rz. 113

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ergänzend hinzuweisen ist auf das BFH-Urteil vom 05.06.2014 (Az: XI R 44/12, BStBl II 2016, 187) zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage und zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Nachberechnung.

 

Rz. 114

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Abschn. 13.7 UStAE wurde neu eingefügt durch BMF vom 25.07.2012 (a. a. O.). Die Ursprungsfassung wurde durch BMF vom 02.04.2015 (a. a. O.) um die Vereinfachungsregel in Abschn. 13.7 Satz 3 UStAE ergänzt und durch BMF vom 19.12.2016 neu gefasst. Die drei BMF-Schreiben sind jeweils auf alle offenen Fälle anzuwenden.

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