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Seit dem 01.07.2015 müssen Unternehmer, die unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Inlandsumsätze fallende Transaktionen bewirken, eine Zusatzmeldung (VAT-27) abgeben. Der Meldezeitraum ist monatlich, ebenfalls mit Abgabe zum 25. Tag des Folgemonats.

Seit dem 01.07.2016 hat Polen weiterhin sog. SAF-T-Meldungen ("standard audit file tax", d. h. digitale Übermittlung von Daten an die Steuerbehörden für Prüfungszwecke) eingeführt. Diese gelten nicht nur umsatzsteuerlich, sondern betreffen auch allgemeine Buchführungsdaten und Bankdaten. Die Einführung erfolgte in mehreren Schritten, bezogen auf den Umfang der Meldepflicht und die betroffenen Unternehmen. Seit dem 01.01.2018 sind alle Umsatzsteuerpflichtigen unabhängig von der Unternehmensgröße voll meldepflichtig. Die Meldungen sind monatlich abzugeben.

Ab dem 01.01.2019 plant Polen die laufenden Umsatzsteuermeldungen abzuschaffen und stattdessen die über die SAF-T-Meldungen übermittelten Daten zu nutzen.

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