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31.07.2014
Praxis-Tipp
Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Damit wird festgelegt, wie hoch die Eigenbeteiligung bei der Kostenübernahme von vereinbarten ambulanten oder stationären Leistungen ist. Hierbei gilt fast immer: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Krankenversicherung aus. Streitig ist, ob der in einem privaten Krankenversicherungsvertrag vereinbarte, zu geringeren Versicherungsbeiträgen führende Selbstbehalt einkommensteuerrechtlich als Sonderausgabe abziehbar ist.
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