Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 1.1.2013 nur noch mit Zertifikat
Soweit die Übertragung nicht schon jetzt authentifiziert über Programme kommerzieller Anbieter erfolgt, sollte umgehend die Authentifizierung über „elsteronline“ vorgenommen werden.
Änderung des Anmeldeverfahrens
Mit Wirkung zum 1.1.2013 ist durch eine Änderung in § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eine einfache elektronische Übermittlung von
• Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
• dem Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie Anmeldung der Sondervorauszahlung und
• Lohnsteueranmeldungen
nicht mehr möglich. Diese (Vor-)Anmeldungen können nur noch authentifiziert elektronisch übermittelt werden. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dazu ist eine vorherige Registrierung über das Portal der Finanzverwaltung „elsteronline“ notwendig, wenn die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht über kommerzielle Anbieter (z.B. Datev e.G.) erfolgt.
Wichtig: Alle ab dem 1.1.2013 übertragenen (Vor-)Anmeldungen müssen authentifiziert übertragen werden, dies gilt auch für die Voranmeldungen für Dezember 2012 bzw. bei Dauerfristverlängerung auch für November 2012, wenn diese erst ab dem 1.1.2013 übermittelt werden.
Die Registrierung erfolgt über das elsteronline-Portal der Finanzverwaltung ( www.elster.de). Die Registrierung sowie die Erteilung des elektronischen Zertifikats sind kostenlos. Im Rahmen der Registrierung legt der Anmelder ein persönliches Kennwort fest, mit dem dann der Zugriff auf das elektronische Zertifikat erfolgt.
Praxis-Tipp: Die Zugangsberechtigung wird auf dem Postweg versandt, sodass die Registrierung relativ lange dauert (ca. 14 Tage). Da zum Ende des Jahres mit einem größeren Anmeldeaufkommen zu rechnen ist, sollte die Registrierung jetzt zeitnah erfolgen.
Keine Übergangsfrist - es drohen Verspätungszuschläge
Es wird keine Übergangsfrist zum Anfang 2013 geben. Kann der Unternehmer seine Voranmeldung nicht rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermitteln, muss er mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.522
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.0962
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
842
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
815
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
69514
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
671
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
610
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
577
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
574
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
557
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026