Minijobber können ab 2025 mehr Geld verdienen
Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.
Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von 538 EUR auf 556 EUR was einer Jahresverdienstgrenze von 6.672 EUR entspricht. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.
Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit
Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind 2025 rund 43 Stunden pro Monat möglich.
Sollte der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, so die Minijob-Zentrale. Es empfiehlt sich also, genau zu berechnen, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um den Minijob-Status zu behalten.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.390
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4872
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
608
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
550
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
542
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
527
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
480
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
422
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
39914
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
390
-
VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
27.05.2026
-
Handels- und steuerrechtliche Grundlagen der Wertpapierbuchhaltung
26.05.2026
-
Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
20.05.2026
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026
-
OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
06.05.2026
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026