Neue Steuerberatervergütungsverordnung kommt
In Anlehnung an das Gebührenrecht der Rechtsanwälte lautet die Bezeichnung künftig „Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)“.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer erfolgreich für eine Anpassung der bislang geltenden Steuerberatergebührenverordnung an die wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt. Der DStV wurde dabei maßgeblich durch die Arbeit seines Rechts- und Berufsrechtsausschusses unterstützt. Die letzte Novelle in diesem Bereich erfolgte im Jahr 1998. Umso wichtiger – so DStV-Präsident StB/WP Hans-Christoph Seewald - sei es, dass nun endlich im Interesse der Berufsangehörigen eine Anpassung vorgenommen werde. Die Novelle berücksichtige vor allem die gestiegene Preis- und Kostenentwicklung bei den Steuerberaterpraxen. Die Kostensteigerungen bei den Steuerberatern beruhen beispielsweise auf dem verstärkten und verpflichtenden EDV-Einsatz. Auch werden durch immer kompliziertere Regelungen umfangreichere Arbeiten innerhalb der bestehenden Gebührentatbestände erforderlich. Durch die bisherigen Gebührensätze ließ sich dies nicht mehr adäquat abbilden.
Die Aktualisierungen sind jeweils dort erfolgt, wo eine Anpassung an inzwischen geänderte und hinzugekommene Steuerrechtsvorschriften notwendig war. Berücksichtigt werden nun beispielsweise neu eingeführte Steuertatbestände, für die bislang keine Abrechnungsgrundlage vorhanden war. Dies betrifft z.B. die Abrechnung für die Überwachung der Lohnsumme oder die Thesaurierungsrücklage sowie die Zusammenfassende Meldung. Andere Regelungen, die durch Rechtsänderungen überflüssig wurden, sind entfallen (z.B. die Abrechnungsgrundlage für die Eigenheimzulage). Punktuelle Anpassungen erfolgten vor allem im Lohnbereich und bei der Zeitgebühr: Die Zeitgebühr, die Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Steuererklärungen, einige Gebühren im Bereich der Erstellung von Steuererklärungen, die Beitragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung sowie im Bereich der Abschlussarbeiten und der Buchführung wurden erhöht. Einen Überblick über die Änderungen bietet der DStV-Praxistipp: „Die neue Steuerberatervergütungsverordnung 2012.“
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.538
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3052
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Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
76216
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
690
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Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5272
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
526
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Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
512
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Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
496
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Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
450
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Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
388
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72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
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Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
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Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
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Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
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Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
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Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026
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Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht
27.07.2026
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Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
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Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
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Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
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