Übergangsfrist für die E-Bilanz endet
Pressemitteilung der BStBK:
Die Zeit drängt. Für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2013 muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Den 1,35 Millionen betroffenen Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit, die notwendigen Umstellungen in Buchhaltung und IT vorzunehmen. Die BStBK empfiehlt den betroffenen Unternehmen, sich dazu rechtzeitig an ihren Steuerberater zu wenden.
Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung, das Ende 2008 verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage geschaffen, die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie auch für das Besteuerungsverfahren zu nutzen. Ziel ist es, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern.
Die Umsetzung des Gesetzes wurde bereits zweimal um je ein Jahr verschoben. Da es lange kein festes Regelwerk zur Abgabe einer Steuerbilanz gab, hat sich ein Großteil der deutschen Unternehmen bis heute nicht eingehend mit der E-Bilanz und deren Umsetzung auseinandergesetzt. Dies muss nun dringend geschehen.
Die allgemeine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung ermöglichte es noch für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 begann, die Bilanz in Papierform einzureichen. Doch die Übergangsfrist endet nun mit dem Jahr 2012. Die Abgabe einer E-Bilanz wird für das Wirtschaftsjahr 2013 zur Pflicht.
Künftig müssen Unternehmen ihre Daten in ein elektronisches Übermittlungsformat (XBRL) übertragen und bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Umstellung bedarf u. U. einer längeren Vorbereitungszeit, wenn die Unternehmen mehr und detailliertere Daten erarbeiten und die IT-Systeme anpassen müssen.
Die BStBK empfiehlt die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 bereits richtig buchen zu können.
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.0302
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.027
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
49516
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4562
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
417
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
402
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
379
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
336
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
305
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
276
-
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Nestmodell?
04.09.2026
-
Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
02.09.2026
-
Vorabpauschalen bei Fonds und ETFs im Betriebsvermögen richtig erfassen
01.09.2026
-
Nachträglicher interner Versorgungsausgleich
31.08.2026
-
Corona-Hilfen: Festsetzung auf Null nicht allein wegen fehlender Unterlagen
26.08.2026
-
Schlussabrechnung: Warum der Vortrag im Widerspruchsverfahren entscheidet
19.08.2026
-
Gebühren für verbindliche Auskunft
17.08.2026
-
Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage
14.08.2026
-
Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf verschärft Anforderungen an Amtsermittlung
12.08.2026
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026