Tz. 6

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Für alle drei vorgenannten Strukturen ergeben sich mehrstufige Prüfungsschritte, die sowohl iR der Planung eines Konzepts eines Gewinnabgrenzungssystems durch das Unternehmen als auch durch die jeweilige Bp zu beachten ist.

1.3.1 Die Bedeutung der Prüfungsstufen

 

Tz. 7

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die Auswirkungen der Prüfungsstufen sind vielfältig. Zu nennen sind ua folgende Gesichtspunkte:

Die einzelnen Prüfungsstufen führen zu unterschiedlichen Wertansätzen (Tw, gW, Fremdvergleichspreis);
die Tatbestände der Korrekturvorschriften weichen voneinander ab (zB gesellschaftsrechtliche Veranlassung von vGA, schuldrechtliche Beziehungen bei § 1 AStG);
die für eine Korrektur notwendigen "Mindestbeteiligungen" weichen voneinander ab;
hinsichtlich spezifischer Fallkonstellationen der 1. oder 3. Prüfungsstufe können sich abkommensrechtliche oder europarechtliche Probleme ergeben (s Tz 80 zur Sperrwirkung des Art 9 OECD-MA bei formellen vGA und s Tz 188 zur Europarechtswidrigkeit des § 1 AStG).

Daher sind im Regelfall alle Prüfungsschritte nacheinander abzuarbeiten. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Fallgruppen im ersten Abschn erläutert.

1.3.2 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

 

Tz. 8

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Vorprüfung, liegt eine BetrSt iSd DBA/§ 12 AO vor Tz 1056ff
2 Allgemeine Grundsätze der nationalen Gewinnabgrenzung und der DBA (nach OECD MDBA bis 2010) Tz 1200ff
3 Die Sonderregelungen der Entstrickung im dt Ertrag-St-Recht s Tz 1300ff*)
4 Schranken der DBA für die nationalen Entstrickungsregelungen s Tz 1340ff*)
5 Rechtsfolgen der BetrSt-Besteuerung Tz 2000ff
6 Die Vorgaben des § 1 Abs 5 AStG 2013/2014 (bzw des AOA Ansatzes der OECD ab 2010) Tz 1201ff
7 Die Grandfathering Rule des § 1 Abs 5 S 8 AStG 2013/2014 Tz 1213ff
8 Besonderheiten bei BetrSt-Verlusten Tz 2090ff

*) Folgt in einer der nächsten Erg.-Lfgen.

1.3.3 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Personengesellschaft

 

Tz. 9

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Vorprüfung: die Qualifikation einer ausl Pers-Ges Tz 1504ff
2 Anwendung der BetrSt-Grundsätze Tz 1532ff
3 Abkommensspezifika für Sondervergütungen Tz 1616ff
4 Die Umqualifikation von Sondervergütungen nach § 50d Abs 10 EStG Tz 1638ff
5 Rückfall von Besteuerungsrechten nach § 50d Abs 9 EStG Tz 2049ff und 2072ff
6 Stliche Fragen bei Beteiligungen an hybriden Gesellschaftsformen ausl Rechts Tz 1693ff

1.3.4 Die Prüfungsstufen bei Liefer- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Kapitalgesellschaft

 

Tz. 10

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Gewinnabgrenzungsvorschriften des allgemeinen inl Ertrag-StR Tz 35ff
1.1 vGA Tz 35ff
1.2 Offene Einlagen und vE Tz 61ff
1.3 Entstrickung nach § 12 KStG Tz 64ff
2 Schranken des IStR für die allgemeinen inl Gewinnabgrenzungsvorschriften (Sperrwirkung der DBA/des Europarechts) s Tz 73ff
3 Die Prüfung einer weitergehenden Korrektur nach § 1 AStG Tz 89ff
4 Grenzen der Anwendung des § 1 AStG Tz 188ff
5 Verrechnungspreismethoden Tz 199ff
6 Besonderheiten der wichtigsten Praxisbereiche

Produktion s Tz 350ff

Vertrieb s Tz 400ff

Dienstleistungen s Tz 436ff

Geschäftschancen und Funktionsverlagerung s Tz 510ff

Finanzierung s Tz 740ff

Arbeitnehmerentsendung s Tz 880ff

Lizenzierung s Tz 941ff

Kostenumlage (Poolkonzept) s Tz 990ff

Neben diesen für die 3 "Rechtsformen" zu unterscheidenden Prüfungsstufen gibt es auch folgende Gemeinsamkeiten:

 

Tz. 11

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Dreieckssachverhalte (mittelbare Gewinnabgrenzungen zB im Verhältnis zu einer Schwester-Kap-Ges, Schwester-Pers-Ges oder weiteren BetrSt eines verbundenen Unternehmens) s Tz 2200ff*)
2 Formfragen – die Dokumentation der Verrechnungspreise bzw Gewinnabgrenzung nach § 90 Abs 3 AO s Tz 2300ff*)

*) Folgt in einer der nächsten Erg.-Lfgen.

Wegen der größten Praxisbedeutung werden zunächst die Grundsätze der Gewinnabgrenzung bei verbundenen Kap-Ges dargestellt.

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