Tz. 1532

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen der Eink aus Gew iSd § 15 EStG entspr. Str ist jedoch der Umfang dieser Entsprechung.

Schaumburg (Internationales StR, 3. Aufl 2011, Rn 16.236) geht zB davon aus, dass der abkommensrechtliche Terminus "Unternehmensgewinne" demjenigen der "Eink aus Gew" zwar weitgehend, aber nicht in allen Einzelheiten entspr. Abweichungen seien insbes dort möglich, wo das dt Recht Eink, die ihrer Art nach eigentlich anderen Einkunftsarten zugehörten, aus bestimmten Gründen in Eink aus Gew umqualifiziere. Zu denken sei hierbei insbes an die Bereiche Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung sowie an die Gew kraft Rechtsform und die "gew geprägten Pers-Ges". In allen diesen Fällen könne deshalb die estliche Qualifizierung nicht unreflektiert auf das Abkommensrecht übertragen werden. Vielmehr sei hier immer zunächst zu fragen, ob die Art der Einkunftserzielung einer eigengew Tätigkeit entspr.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge