Kostengrenzen

Das Programm hat Kostengrenzen. So dürfen die Kosten bei bestimmten Effizienzhaus-Standards nicht überschritten werden.

 

Kostengrenzen

Effizienzhaus-Standard

Neubau/Neubaukauf

je m2-Wohnfläche

Gebrauchtimmobilie

je m2-Wohnfläche
115   1.540 EUR
100   1.610 EUR
85   1.730 EUR
70 1.540 EUR  
55 1.610 EUR  
Effizienzhaus plus 1.730 EUR  

Ein Neubaukauf liegt vor, wenn die Immobilie innerhalb von 2 Jahren nach ihrer Fertigstellung erworben wird.

Bei der Ermittlung der Kostengrenzen bleiben insbesondere folgende Aufwendungen unberücksichtigt:

  • Wert des Grundstücks
  • Kosten der Außenanlage
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
  • Grunderwerbsteuer.

Werden Eigenleistungen erbracht, so sind diese bei der Berechnung der Kostengrenze zu berücksichtigen.

Präferenzgemeinde

Die Förderung umfasst eine Grundförderung und unterschiedliche Zusatzdarlehen. Bei der Ermittlung der Grundförderung ist es von Bedeutung, ob das Förderobjekt in einer Präferenzgemeinde oder Nicht-Präferenzgemeinde belegen ist. Die Präferenzgemeinden selbst sind nochmals in Regionalstufen I bis III unterteilt. Es sind folgende Darlehen in Präferenzgemeinden möglich:

 
Kreis Stadt/Gemeinde Darlehenshöhe (EUR)
kreisfreie Stadt Flensburg 64.000
kreisfreie Stadt Kiel 70.000
kreisfreie Stadt Lübeck 70.000
kreisfreie Stadt Neumünster 64.000
Kreis Dithmarschen

Brunsbüttel

Heide

Meldorf

56.000

56.000

56.000
Kreis Hzgt. Lauenburg

Mölln

Geesthacht

Ratzeburg

Wentorf

64.000

70.000

64.000

64.000
Kreis Nordfriesland

Husum

Niebüll

Tönning

Westerland

64.000

64.000

56.000

70.000
Kreis Ostholstein

Eutin

Neustadt in Holstein

Oldenburg

64.000

64.000

64.000
Kreis Pinneberg

Elmshorn

Pinneberg

Wedel

Halstenbek

Schenefeld

Tornesch

Quickborn

70.000

70.000

70.000

64.000

64.000

64.000

64.000
Kreis Plön Plön 64.000
Kreis Rendsburg-Eckernförde

Eckernförde

Rendsburg

64.000

64.000
Kreis Schleswig-Flensburg

Schleswig

Kappeln

64.000

56.000
Kreis Segeberg

Bad Segeberg

Wahlstedt

Kaltenkirchen

Norderstedt

Henstedt-Ulzburg

70.000

64.000

64.000

70.000

64.000
Kreis Steinburg Itzehoe 64.000
Kreis Stormarn

Bad Oldesloe

Ahrensburg

Reinbek

Glinde

Großhansdorf

Barsbüttel

70.000

70.000

70.000

70.000

64.000

64.000

Ist das Objekt in einer Nicht-Präferenzgemeinde belegen, so werden Darlehen bis zu 36.000 EUR gewährt.

Zusatzdarlehen

Neben der Grundförderung sind folgende Zusatzdarlehen möglich:

  • für Schwerbehinderte bei einem Merkmal "aG", "BI" oder "H" im Schwerbehindertenausweis 5.100 EUR
  • zur Anpassung des Wohnraums unter besonderen Voraussetzungen auf die Belange eines Schwerbehinderten bis zu 7.700 EUR
  • für kinderreiche Familien, wenn es sich um sozial dringliche Fälle handelt.

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