ja nein

Soll zur der Prüfung der Vergleichsmiete zu Grunde gelegt werden

  • der einfache Mietspiegel?
  • der qualifizierte Mietspiegel?

Liegt das Objekt in einer Stadt, in der die Mietpreisbremse gilt?

Zahlt der vor Einführung der Mietpreisbremse schon im Objekt wohnende Mieter

  • mehr als 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete?
  • weniger als 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Liegt ein aktueller Mitspiegel der Region vor, in der sich das Vermietungsobjekt befindet?
Soll das Vermietungsobjekt ggf. möbliert vermietet werden, um die Mietpreisbremse durch einen Aufschlag für die Möbel zu umgehen?
Sollen in dem vermieteten Objekt umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Anwendung der Mietpreisbremse für dieses Objekt zu umgehen?
Entsprechen die Renovierungskosten mindestens 1/3 der Kosten, die ein Neubau verursacht hätte?
Gilt es im Rahmen der Neuvermietung ggf. die Kappungsgrenze zu beachten?
Enthält der Mietvertrag die Höhe der Miete, die der Vormieter der Wohnung für diese Wohnung gezahlt hat?
Entspricht die Quadratmeterzahl der vermieteten/angemieteten Wohnung tatsächlich der im Mietvertrag ausgewiesenen Quadratmeterzahl?
Wie lange hat die Mietpreisbremse in der Stadt, in der das vermietete Objekt liegt, noch Gültigkeit?  
Ist eine Verlängerung der Mietpreisbremse in der Stadt, in der das vermietete Objekt liegt, geplant oder steht diese bereits fest?
Gibt es ein aktuell bestehendes Mietverhältnis, das einen Grund zur Rüge beinhaltet?
Soll eine Orientierung am qualifizierten Mietspiegel erfolgen?
Soll eine Orientierung am einfachen Mietspiegel erfolgen?
Sollte bei begründetem Zweifel an der Einhaltung der Mietpreisbremse ein Mieterverein eingeschaltet werden?
Sollte bei begründetem Zweifel an der Einhaltung der Mietpreisbremse ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

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