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Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

haben Sie auch schon davon gehört, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Fahrkarten steuerfrei zur Verfügung stellen können? Welche Fahrscheine genau sind begünstigt und welche Voraussetzungen sind sonst noch zu erfüllen, damit das Jobticket steuerfrei bleibt?

Einen schnellen Überblick finden Sie im Video

Was ist ein Jobticket?

Unter Jobtickets versteht man Fahrkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, damit diese innerhalb eines bestimmten Gebietes öffentliche Verkehrsmittel nutzen können.

Wie wird ein Jobticket steuerlich behandelt?

Die Zurverfügungstellung durch den Arbeitgeber kann unterschiedliche steuerliche und beitragsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z. B. je nachdem welche Tickets genau zur Verfügung gestellt werden, für welche Regionen die Fahrkarten gelten oder ob Sie Ihren Arbeitnehmern die Tickets zusätzlich zum Arbeitslohn oder in Form einer Entgeltumwandlung stellen.

Wann sind Jobtickets steuerfrei und welche Voraussetzungen müssen Sie dafür einhalten?

§ 3 Nr. 15 EStG regelt die Steuerfreiheit von Jobtickets. Sie können dabei die Kosten für die Fahrkarte komplett übernehmen oder Ihrem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Kosten gewähren. Damit die Jobtickets steuerfrei bleiben, müssen die Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für die Fahrkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgeben werden. Vergünstigt sind dabei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr)

  • zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
  • zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt oder
  • zu weiträumigen Tätigkeitsgebieten.

Sie müssen aber unterscheiden, ob es sich um ein Ticket für den Personennahverkehr handelt oder es ein Ticket für den Personenfernverkehr ist.

Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter ein Ticket für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr ist dieses unabhängig davon, ob die Nutzung privat oder beruflich erfolgt, steuerfrei.

Bei Tickets, die auch im Fernverkehr genutzt werden können, gilt die Steuerbefreiung nur für die Fahrten in den oben beschriebenen Regionen und nicht für Privatfahrten. Das heißt, für die Beanspruchung der Steuerfreiheit muss sichergestellt sein, dass das Ticket nicht privat genutzt wird und nur für die begünstigten Strecken verwendet werden kann.

Interessant dabei: Das Jobticket fällt bei Einhaltung der Voraussetzungen nicht unter die Regelung des Sachbezugs.

Achtung: Werbungskosten des Arbeitnehmers

Die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers mindern die als Entfernungspauschale abziehbaren Kosten in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers. Das heißt, der Arbeitnehmer kann als Werbungskosten lediglich die Entfernungspauschale abzüglich des Zuschusses für das Jobticket in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Soll auf den Ansatz der Entfernungspauschale nicht verzichtet werden, kann für das Jobticket statt der Steuerfreiheit auch eine Pauschalversteuerung von 25 % angewendet werden. Der Arbeitnehmer kann dann die Entfernungspauschale in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen.

Deutschlandticket als Jobticket

Einen schnellen Überblick finden Sie im Video "Deutschlandticket: Tipps und Fallstricke" unter dem Link: https://playout.3qsdn.com/embed/d9b7f8e5-8ad5-4a9e-8daf-8a0c34ae8d4c

Seit Mai 2023 gibt es das sog. Deutschlandticket. Das Deutschlandticket ist im Grunde ein Nahverkehrsticket (bis auf ein paar wenige Verbindungen, für die es keine Nahverkehrsverbindungen gibt), sodass im Grunde das Deutschlandticket als Nahverkehrsticket steuerfrei überlassen werden kann, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers maximal in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgt.

Tipp: Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer mindestens 25 % des Deutschlandtickets als Zuschuss gewähren, gibt es auch von Seiten des Bundes einen Zuschuss in Höhe von 5 % des Fahrkartenpreises.

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