Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, ob eine Zusammenfassung von WG einem "Betrieb" entspr und damit auch für die Frage, ob ein WG überhaupt (oder noch) zu den funktional wes Betriebsgrundlagen rechnet, ist bei einer Einbringung durch Einzelübertragung der Abschluss des dinglichen Einbringungsvertrags oder ein dort vereinbarter späterer Übergang des wirtsch Eigentums an den WG. Erfolgt die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG im Wege der Umwandlung, ist der Stichtag des Abschlusses des Umwandlungs-Beschl maßgebend (dh, wenn die AE die Umwandlung in einer Versammlung beschließen, alle erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen und hierüber eine notarielle Beurkundung vorgenommen wird, s §§ 13, 125 und 193 UmwG, und damit der Umw-Beschl bindend ist). Nach abw Meinung der FinVerw soll es bei den Betriebsvoraussetzungen auf die Verhältnisse zum (regelmäßig) rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag ankommen (s UmwSt-Erlass 2011 Rn 20.06 S 2 Hs 2 iVm 15.03). Diese Auff kann nicht überzeugen, da die rückwirkende stliche Zurechnung des übertragenen BV nur eine der Rechtsfolgen bei Vorliegen des Sacheinlagetatbestands iSd § 20 Abs 1 UmwStG ist. Daher können die Umstände zum fingierten Einbringungsstichtag nicht konstitutiv für die Situation der Einbringung sein (ebenso s Urt des Nds FG v 29.01.2019, EFG 2019, 628, nrkr, vom BFH im anschließenden Rev-Verfahren offen gelassen: BFH v 21.02.2022, BFH/NV 2022, 1157 unter Rn 23; und die hA, zB s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 20 und 31 mwNachw; s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 70 mwNachw; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 20 UmwStG 2006 Rn 43a; s Herlinghaus, FR 2014, 441 unter D.III.1; s Ott, Ubg 2019, 129 unter B.4). Jedenfalls stellt sich die Frage des Beurteilungszeitpunkts für den Sacheinlagegegenstand "Betrieb" mangels Tatbestandsmäßigkeit von § 20 Abs 1 UmwStG nicht (mehr), wenn zum Zeitpunkt der tats Einbringung kein Betrieb (mit den unverzichtbaren wes Betriebsgrundlagen) gegeben ist (s Tz 25a; s Tz 69a).

 

Tz. 65

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

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