120.000 EUR
Die Darlehenshöhe beträgt bei einem normalen Effizienzhaus 120.000 EUR je Wohneinheit.
150.000 EUR
Bei einem Neubau und erreichen der EE-Klasse oder NH-Klasse sowie den Standard 40 Plus werden maximal 150.000 EUR gewährt. Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Anzahl der neu errichteten Wohnungen. Beim Ersterwerb richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Anzahl der erworbenen Wohnungen.
Bei Sanierungen zur EE-Klasse beträgt der Förderbetrag ebenfalls 150.000 EUR je Wohnung. Maßgeblich für die Höchstgrenze der Förderbeträge ist die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierung. Dies gilt auch bei der Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen.
Energetische Fachplanung
Für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung erhält man nochmals
- 10.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
- 4.000 EUR pro Wohneinheit, max. 40.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.
Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung werden zusätzlich gefördert
- 10.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
- 4.000 EUR pro Wohneinheit, max. 40.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.
100 % der förderungsfähigen Kosten werden gefördert. Die Umsatzsteuer kann ebenfalls finanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Erneute Sanierung desselben Objekts
Wird durch eine erneute Sanierung eine höhere Effizienzstufe erreicht, kann diese Sanierungsmaßnahme ebenfalls mit einem eigenen Höchstbetrag gefördert werden. Ein Objektverbrauch ist nicht vorgesehen.
2.5.1 Tilgungszuschuss
Ebenfalls reizvoll an dieser Förderung sind die Tilgungszuschüsse. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard, je höher der Tilgungszuschuss. Auch hier wird wieder zwischen Neubau und Sanierung unterschieden. Die Tilgungszuschüsse werden nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt aber nicht an den Darlehensnehmer direkt, sondern wird dem Darlehensbetrag gutgeschrieben. Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend.
Tilgungzuschüsse Neubau und Ersterwerb
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % vom Kreditbetrag je Wohneinheit | max. Betrag je Wohnung |
---|---|---|
40 Plus | 25 | 37.500 EUR |
40 | 20 | 24.000 EUR |
40 EE oder NH | 22,5 | 33.750 EUR |
55 | 15 | 18.000 EUR |
55 EE oder NH | 17,5 | 26.250 EUR |
Für die Baubegleitung wird ebenfalls ein Tilgungszuschuss gewährt (siehe Tabelle)
Immobilie | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | max. Betrag je Wohnung |
---|---|---|
Ein- oder Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus | 50 | 5.000 EUR |
Eigentumswohnungen | 50 | 2.000 EUR |
Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen) | 50 | 2.000 EUR, max. 20.000 EUR |
Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung erhält man die gleichen Tilgungszuschüsse wie bei der Baubegleitung.
Tilgungszuschüsse Sanierung
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % vom Kreditbetrag je Wohneinheit | max. Betrag je Wohnung |
---|---|---|
40 | 45 | 54.000 EUR |
40 EE | 50 | 75.000 EUR |
55 | 40 | 48.000 EUR |
55 EE | 45 | 67.500 EUR |
70 | 35 | 42.000 EUR |
70 EE | 40 | 60.000 EUR |
85 | 30 | 36.000 EUR |
85 EE | 35 | 52.500 EUR |
100 | 27,5 | 33.000 EUR |
100 EE | 32,5 | 48.750 EUR |
Denkmal | 25 | 30.000 EUR |
Denkmal EE | 30 | 45.000 EUR |
Wird ein Sanierungsfahrplan genutzt, ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 5 % möglich. Zu den Tilgungszuschüssen zur Baubegleitung bei Sanierungen siehe oben. Diese entsprechen den dort genannten Tilgungszuschüssen.
2.5.2 Konditionen
Laufzeiten
Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Je nach Laufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart.
Laufzeit | Tilgungsfreie Jahre | Zinsbindung |
---|---|---|
4 bis 10 Jahre | 1-2 | 10 Jahre |
10 Jahre endfällig* | Tilgung am Laufzeitende | 10 Jahre |
10 bis 20 Jahre | 1-3 | 10 Jahre |
20 bis 30 Jahre | 1-5 | 10 Jahre |
*Es handelt sich hierbei um ein Endfälligkeitsdarlehen. Während der Laufzeit werden nur die Zinsen ratierlich zurückgezahlt. Der eigentliche Darlehensbetrag wird erst am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt.
Zinssätze
Die KfW-Bank bietet regelmäßig für jedes Programm Programmzinsen an. Bei Abschluss des Darlehensvertrags wird der Zinssatz zugrunde gelegt, der bei Antragseingang gültig war. Sollte der Zinssatz bei Vertragsunterzeichnung günstiger sein, wird dieser Zinssatz zugrunde gelegt. Kurz vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW-Bank ein neues Angebot. Die aktuellen Zinssätze können unter www.kfw.de/konditionen abgefragt werden.
Bereitstellung
Das beantragte Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt. Die Darlehenssumme kann in einer Summe oder auch in Teilsummen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Diese kann auf 24 Monate verlängert werden. Allerdings ist das nicht kostenlos. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat verlangt. Berechnungsgrundlage sind die noch nicht ausgezahlten Darlehensbeträge.
Verwendungsfrist 12 Monate
Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abruf dem vereinbarten Verwendungszweck zugeführt werden. Bei der Überschreitung der Frist kann die KfW-Bank einen Zinszuschlag verlangen.
Tilgung
Die Tilgung erfolgt in ...
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