BMF, 29.11.2001, IV D 1 - S 7492 - 68/01

Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk);

Amerikanisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 5.000 DM und über 5.000 DM; Währungsumstellung von DM in Euro

Mit BMF-Schreiben vom 21.1.1998, IV C 4 – S 7492 – 4/98 (BStBl 1998 I S. 144, USt-Kartei NG S 7492 Karte 31) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 5.000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen werden kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das im o.a. Schreiben vom 21.1.1998 dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab 1.1.2002 bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 Euro. Für den MWRF-Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) wird der beiliegende Vordruck (Anlage 1) verwendet.

(2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2.500 Euro gilt weiterhin das mit BMF-Schreiben vom 10.8.1979, IV A 3 – S 7492 – 4/79 (BStBl 1979 I S. 565, USt-Kartei NG S 7492 Karte 10) geregelte Verfahren. Bei diesen Beschaffungen wird der beiliegende Vordruck (Anlage 2) als Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) verwendet.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlagen

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

NATO-ZAbK Art. 67 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 1006

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