Rn. 20

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Ganz oder zT versehentlich nicht genommene erhöhte Absetzungen sind nicht nachholbar (R 7h Abs 3 S 2 EStR 2012). Zur Mindest-AfA s § 7a Abs 3 EStG.

 

Rn. 20a

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums (s Rn 18) ist ein Restwert den HK oder AK des Gebäudes oder dem an deren Stelle tretenden Wert hinzuzurechnen. Die weiteren AfA sind für das Gebäude einheitlich nach dem sich hiernach ergebenden Betrag und dem für das Gebäude maßgebenden Prozentsatz zu bemessen (§ 7h Abs 1 S 5 EStG).

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