Rn. 157

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

(1) Nutzungen: Der unentgeltlich ein Grundstück erwerbende Vorbehaltsnießbraucher, der dieses Nutzungsrecht in sein BV einlegt, kann dafür keine Einlage zum Teilwert ansetzen (GrS BFH BStBl II 1988, 348; 1989, 763). Er kann jedoch seine eigenen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem betrieblich genutzten Grundstück stehen, durch eine Aufwandseinlage gewinnmindernd berücksichtigen.
(2)

Einbringung von WG des PV in eine Mitunternehmerschaft: Es kommt darauf an, wie der Gegenwert verbucht wird

(a) nur auf Kapitalkonto I (dh dort wird der feste Kapitalanteil des Gesellschafters verbucht): dann liegt eine Gewährung von Gesellschaftsrechten vor, die keine Einlage ist und einer solchen auch nicht gleichzustellen (ebenso Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 315)
(b) nur auf Kapitalkonto II (dh dort werden die nicht entnahmefähigen Gewinne, Verluste und die nicht entnahmefähigen Rücklagen verbucht): keine Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage, dh § 7 Abs 1 S 5 ESG anwendbar
(c) teils auf Kapitalkonto I, teils auf anderen Kapitalunterkonten: ist (auch) Gewährung von Gesellschaftsrechten und damit keine Einlage (BFH BStBl II 2011, 617), sondern tauschähnlicher Vorgang
(d) teils auf Kapitalkonto I, teils auf gesamthänderisch gebundenem Rücklagenkonto: teilentgeltlicher Vorgang, nach Ansicht des FG Nds v 17.10.2019, 7 K 67/15, DStRE 2020, 1356, Rev, Az des BFH IV R 2/20 aufzuspalten; nur soweit Buchung auf gesamthänderisch gebundenem Rücklagekonto (= unentgeltlicher Teil) ist eine Einlage gegeben (und damit § 7 Abs 1 S 5 EStG anwendbar), nicht aber soweit Buchung auf Kapitalkonto I. ME lässt sich diese Entscheidung nicht mit BFH BStBl II 2011, 618 s (c) in Einklang bringen, der Ausgang des Revisionsverfahrens bleibt abzuwarten.

Gestaltungshinweis: Soll § 7 Abs 1 S 5 EStG sicher vermieden werden, ist Variante (a) zu bevorzugen (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 315).

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