Rn. 51

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Pensionsrückstellung ist von dem Pensionsverpflichteten (vgl § 6a Abs 5 EStG) zu bilden. Pensionsverpflichteter idS ist jede natürliche oder juristische Person, die aus einer Pensionszusage verpflichtet ist.

 

Rn. 52

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Der Begriff des Pensionsverpflichteten ist allerdings insoweit einzuschränken, als dass Pensionsrückstellungen nur von Personen gebildet werden können, die ihren Gewinn freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften gemäß § 4 Abs 1 EStG iVm § 5 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich ermitteln, also Bilanzen erstellen.

Ermittelt der aus einer Pensionszusage Verpflichtete seinen Gewinn im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs 3 EStG, so handelt es sich bei ihm nicht um einen Pensionsverpflichteten iSd § 6a EStG (Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 2. Teil Rz 251f (Lfg 49); Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 1 Rz 13 (Januar 2023); aA Dommermuth in H/H/R, § 6a EStG Rz 22 (Juni 2022)). Im Fall einer solchen Gewinnermittlung wird nämlich nicht bilanziert. Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung wären die rein rechnerischen Zuführungen zur "Pensionsrückstellung" und deren rechnerische Auflösung mangels Ab- und Zuflusses keine BA bzw BE. Zu einer durch die Pensionszusage veranlassten Gewinnminderung kommt es im Fall der Einnahme-Überschuss-Rechnung erst durch die Zahlung der geschuldeten Pensionsleistungen.

Allerdings ist der Aufwand für eine Rückdeckungsversicherung zur unmittelbaren Versorgungszusage im Jahr seiner Zahlung voll BA. Dies gilt nicht nur für Rückdeckungsversicherungen mit laufender jährlicher Prämienzahlung, sondern auch für solche mit Einmalbeitragszahlung. Das Deckungskapital aus der Rückdeckungsversicherung ist bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht zu aktivieren (BFH vom 12.12.2017, BStBl II 2018, 387). Erst die Auszahlung der Versicherungsleistung ist eine BE und die Versorgungszahlung an den Versorgungsberechtigten BA (Höfer, DB 2019, 2212).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge