Rn. 762

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Vergütungen, die Reisekosten (mE auch die anderen Aufwendungsarten in § 3 Nr 16 EStG nF) erstatten, können auch dann steuerfrei sein, wenn es sich um umgewandelten Arbeitslohn handelt. Die Gehaltsumwandlung muss aber vor Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbart worden sein (BFH BStBl II 2001, 601; H 3.16 LStH 2023; Ross in Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr 16 Rz 4). Auch s Rn 751.

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