Rn. 397

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Nach § 11 AO befindet sich der Ort als Sitz der Gesellschaft dort, wo er durch das Gesetz, den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt ist. Steuerrechtlich bindet sich der Begriff des Sitzes also an das Gesellschaftsrecht.

Hierbei muss zwischen statutarischem Sitz (Ort laut Satzung) und Verwaltungssitz (Ort der Hauptgeschäftsleitung) differenziert werden (Rosner, NWB 2016, 2726). Sofern im Gesellschaftsvertrag ein inländischer Ort als Sitz bestimmt ist, reicht dies für eine unbeschränkte StPfl aus, auch wenn davon abgesehen keine weiteren Beziehungen zum Inland unterhalten werden.

 

Beispiel (in Anlehnung an Benecke, NWB 2007, 3325, 3328):

Der unbeschränkt StPfl A ist alleiniger Gesellschafter der A-Ltd. Der statutarische Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung der A-Ltd befindet sich in Südafrika. Der Sitz und der Ort der Geschäftsleitung der A-Ltd werden von Südafrika nach Indien verlegt.

Lösung:

Ursprünglich hatte Deutschland ein ausschließliches Besteuerungsrecht, da Art 11 Abs 2 DBA-Südafrika dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters das ausschließliche Besteuerungsrecht zuweist. Aufgrund des Wegzugs der A-Ltd nach Indien ist dies jedoch nicht mehr der Fall, da gemäß Art 17 Abs 4 DBA-Indien der Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft ebenfalls ein Besteuerungsrecht hat und Deutschland zur Anrechnung der indischen Steuer verpflichtet ist (Art 23 Abs 1 Buchst b DBA-Indien). Da hierdurch das deutsche Besteuerungsrecht eingeschränkt wurde, greift aufgrund des Wegzugs der A-Ltd von Südafrika nach Indien § 17 Abs 5 EStG mit der Folge einer fiktiven Veräußerung der Geschäftsanteile zum gemeinen Wert.

 

Rn. 398

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Das GmbHG und das AktG lassen eine grenzüberschreitende Verlegung des statutarischen Sitzes nicht zu. Im Ergebnis führt die Verlegung des statutarischen Sitzes zur Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft (s Rn 357ff). Eine Ausnahme hierzu bildet eine Societas Europaea (SE). Diese kann ihren statutarischen Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft identitätswahrend verlegen. Dies gilt ebenso für die Europäische Genossenschaft – Societas Cooperativa Europaea (SCE), s El Mahi, DB 2004, 967, 971).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge