Rn. 132

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Ganz allg sollen nach Ansicht des Gesetzgebers (BT-Drucks 16/107, 10) Fonds nicht betroffen sein, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern mit der Steuerfreiheit der Renditen werben (also zB Auslandsfonds mit nach DBA steuerfrei gestellten, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften!). GlA BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 12; Gragert, NWB 39/2007, 3413; Brandtner/Lechner, BB 2007, 1922; Fleischmann, DB 2007, 1721; Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 23). Nunmehr sieht auch BFH v 28.06.2017, VIII R 57/14, BStBl II 2017, 144 ein Indiz gegen ein Steuerstundungsmodell, wenn der Fonds sich nicht nur auf das Inland beschränkt (auch s Rn 125 "Keine Inlandsbeschränkung").

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