Tz. 124

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der StBefreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverw zuzurechnen ist (s auch AEAO Nr 3 zu § 64 Abs 1). Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gegenleistung angemessen ist (s Tz 104).

Zu prüfen ist außerdem, ob aufgr der Ausgliederung

  • bei der Übernehmerin Satzungsergänzungen oder bei der abspaltenden gGmbH korrespondierende Satzungseinschränkungen erforderlich werden (s Tz 121).

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