Tz. 205

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

 

Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH

Stliche Folgen:

  • Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch wird auch der Grundsatz der Vermögensbindung nach § 55 Abs 1 Nr 4 AO beeinträchtigt. Dies hat den Verlust der Gemeinnützigkeit und eine Nachversteuerung nach § 61 Abs 3 AO zur Folge.
  • Kein Verstoß gegen das zeitnahe Mittelverwendungsgebot liegt hingegen im Falle des Verkaufs der WG des ZwB zum Verkehrswert vor, wenn der Verkaufserlös zeitnah für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird. Dies kann zunächst auch durch die Bildung einer Projektrücklage nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO geschehen. Die im ZwB bisher angesammelten stillen Reserven sind nicht stpfl (§ 5 Abs 1 Nr 9 S 1 KStG iVm § 13 Abs 2 und 5 KStG).

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