Tz. 300b

Stand: EL 84 – ET: 08/2015

Zu den Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 zählen in erster Linie va sog Wandelanleihen (auch Wandeldarlehen, s Bron/Seidel, DStR 2009, 268, 272), Umtauschanleihen und Aktienanleihen (erläuternd s Schr des BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953 Rn 103). Aufgrund der Änderung des § 20 Abs 4a S 3 EStG durch das JStG 2010 werden auch sog Vollrisikozertifikate mit Andienungsrecht von dem Regelungsbereich der Vorschrift erfasst. Vollrisikozertifikate sind Schuldverschreibungen, bei denen die Wertentwicklung von der Entwicklung eines Basiswerts, zB eines Indexes oder eines Aktienkorbs, abhängig ist und bei denen sowohl die Rückzahlung des Kap als auch die Erzielung von Erträgen unsicher ist.

Der Bezug von Wertpapieren aufgrund einer Optionsanleihe ist dagegen nicht stneutral möglich, da hier der Bezug der Wertpapiere nicht anstelle, sondern neben der Rückzahlung der Kap-Forderung erfolgt.

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