Tz. 4

Stand: EL 102 – ET: 06/2021

§ 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156ff.

Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5).

Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191ff und zu den "Aufwandsspenden" s Tz 210ff.

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