1Dem in Wien am 15. Oktober 2003 unterzeichneten Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern wird zugestimmt. 2Das Zusatzabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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