Schlagwörter
Prüfungsanordnung, Nichtigkeit, Feststellungsklage, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht
Rechtsfrage (Thema)
Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage
Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung
1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?
2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
AO §§ 195, 16, 125; EStG § 50a; FGO § 41 Abs. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 19.11.2021; Aktenzeichen 7 K 169/21) |
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