Schlagwörter

Prüfungsanordnung, Nichtigkeit, Feststellungsklage, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht

 

Rechtsfrage (Thema)

Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage

Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung

1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?

2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO §§ 195, 16, 125; EStG § 50a; FGO § 41 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 19.11.2021; Aktenzeichen 7 K 169/21)

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