Tz. 27

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Ein Insolvenzverfahren findet im Falle der Zahlungsunfähigkeit und im Falle der Überschuldung des Vereins statt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird der Verein aufgelöst.

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