Tz. 24
Stand: EL 132 – ET: 06/2023
Werden Kabel, Saiten und sonstige Ersatzteile und Zubehör angeschafft und betragen diese Kosten unter 800 EUR, können sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. ]). Zu Einzelheiten s. "Absetzungen für Abnutzung (AfA)".
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