Tz. 59
Stand: EL 116 – ET: 04/2020
Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung
Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den steuerfreien und den steuerpflichtigen Bereich erstrecken.
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