Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
Grundsätzliches
Nach § 3 Nr. 6 EStG sind steuerfrei Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Zivildienstbeschädigte und im Bundesfreiwilligendienst Beschädigte und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden.
Vom BFH zu klärende Frage
Der BFH musste die Frage klären, ob die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 6 EStG auch dann zur Anwendung komme, wenn eine entsprechende Leistung aus öffentlichen Mitteln eine Drittstaats (Nicht-EU-Ausland) gewährt wird.
Sachverhalt: Invaliditätsentschädigung von der US-Bundesregierung
- Die Kläger sind für das Streitjahr 2020 zusammen zur ESt zu veranlagende Eheleute.
- Der Kl. war Angehöriger der Streitkräfte der USA und wurde im Einsatz körperlich schwerstgeschädigt.
- Seither ist er behindert; er schied ehrenhaft aus dem Dienst aus.
- Auf Grund seiner Beeinträchtigungen bezog der Kl. auch im Streitjahr von der US-Bundesregierung, eine Invaliditätsentschädigung.
- Die Höhe der Entschädigung hing vom Grad seiner, des Kl., erlittenen Beeinträchtigungen ab.
Das Finanzamt ließ die Entschädigung steuerfrei, wandte aber den Progressionsvorbehalt an.
FG Baden-Württemberg: Steuerfreiheit ohne Progressionsvorbehalt
Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil v. 9.5.2022, 9 K 2651/21, EFG 2022, 1823) unterliegt die nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfreie Entschädigung nicht dem Progressionsvorbehalt.
Entscheidung: Invaliditätsentschädigung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt
Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück.
- Die Invaliditätsentschädigung in nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. § 3 Nr. 6 EStG erfasst auch Bezüge aus ausländischen öffentlichen Mitteln.
- Die steuerfreie Entschädigung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EStG enthält eine enumerative Aufzählung, die schon dem Wortlaut nach abschließend ist.
- Ergibt sich die Steuerfreiheit einer Leistung sowohl aus einem in § 32b Abs. 1 Satz 1 EStG genannten als auch aus einem dort nicht genannten Tatbestand, geht Letzterer vor, mit der Folge, dass die Leistung nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist (Rz 17). Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 6 EStG sind in § 32b Abs. 1 EStG nicht ausdrücklich genannt. Unerheblich ist die Zuweisung des Besteuerungsrechts nach dem DBA.
Praxishinweis
Auch Entschädigungen i.S.d. § 3 Nr. 6 EStG, die aus dem Ausland gezahlt werden, bleiben steuerfrei. Ob die Entschädigung durch das Inland, einen EU-/EWR-Mitgliedsstaat (siehe auch BFH, Urteil v. 22.1.1997, I R 152/94 zur Invaliditätsrente an einen französischen Fremdenlegionär) oder einen Drittstaat gezahlt ist, ist unerheblich. Eine Leistung aus „inländischen“ öffentlichen Mitteln ist nicht nötig.
BFH, Urteil v. 23.4.2026, X R 29/22; veröffentlicht am 28.5.2026
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
379
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
213
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
154
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
132
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
117
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
109
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
107
-
5. Gewinnermittlung
99
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
98
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
-
Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
-
Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026
-
Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
27.05.2026