Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen
Vermietung von Grundbesitz
In dem Fall wurde fremder Grundbesitz vermietet, für den der Vermieterin ein Geh- und Fahrtrecht zustand. Das FG Münster beurteilte die Überlassung als unschädliche Nebentätigkeit zur Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes an, da sie als unternehmerisch sinnvolle Entscheidung der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzurechnen und im Übrigen angesichts der insoweit verhältnismäßig geringen Einnahmen als geringfügig anzusehen sei. Beim BFH ist ein Revisionsverfahren unter dem Az. IV R 4/19 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 6.12.2018, 8 K 3685/17 G, Newsletter v. 15.2.2019
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